In die private Krankenversicherung wechseln - Das solltest du wissen

Der Wechsel von der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann eine sinnvolle Option sein, um sowohl von finanziellen Vorteilen als auch von umfassenderen Leistungen und individuellen Tarifoptionen zu profitieren. Damit der Übergang reibungslos funktioniert, sind jedoch bestimmte Voraussetzungen, Fristen und Nachweise wichtig.

Aktualisiert am 24. Juli 2026
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ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFT von PKV-Experte Heribert

Inhalt des Ratgebers

Wechsel von GKV in PKV - kurzer Überblick

  • Gutverdienende Angestellte (Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze), Studierende, Selbstständige sowie Beamte und Beamtinnen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl, sich entweder privat oder gesetzlich zu versichern.
  • Die Private Krankenversicherung (PKV) kann Kostenersparnis bedeuten und bietet die Möglichkeit, einen individuellen Selbstbehalt festzulegen, um den Eigenanteil zu erhöhen und so die monatliche Beitragshöhe zu senken.
  • Außerdem profitieren Privatversicherte von wählbaren Leistungen, die das Niveau der Gesetzlichen übersteigen können.
  • Der Wechselprozess erfordert die ordnungsgemäße Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Übermittlung eines Nachweises an den Arbeitgeber oder die alte Versicherung und die Einhaltung bestimmter Fristen, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.
  • Es wird empfohlen, frühzeitig in die PKV zu wechseln, um von niedrigen Beiträgen zu profitieren. Denn der Beitrag hängt vom Alter beim Eintritt, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif ab.
  • Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen die eine bestimmte Grenze überschreitet. Wenn dein Bruttoeinkommen also regelmäßig über dieser Versicherungspflichtgrenze liegt, steht dir die Tür zur privaten Krankenversicherung offen. Diese Grenze verschiebt sich immer wieder. Sie liegt aktuell bei 77.400 Euro brutto jährlich (also 6.450,00 Euro pro Monat).

Nach der GKV-Reform der Bundesregierung wird die voraussichtliche JAEG 2027 bei 84.600 Euro liegen. Wenn du also zwischen 77.400 Euro und 84.600 Euro verdienst und überlegst in die private Krankenversicherung zu wechseln, solltest du die Wechselchance 2026 noch nutzen.

Falls du Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst, zählen die Beiträge auch zum regelmäßigen Gesamteinkommen.

Wenn du zum Beispiel im Sommer eine Gehaltserhöhung bekommst und dann erstmalig über der festgeschriebenen Grenze liegst, kannst du dich ab dem 1. Januar des nächsten Jahres privat versichern, wenn dein Gehalt in diesem und im nächsten Jahr voraussichtlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Wann und wie du wechseln kannst, liest du unten.

Selbstständige

Unternehmer und Freelancer können grundsätzlich frei wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen. Allerdings können auch bestimmte Einkommensgrenzen für Selbstständige gelten, wenn sie in die PKV wechseln wollen. Auch bei risikoreichen Berufen, kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Selbstständige unter Umständen nicht möglich sein.

Eine Besonderheit gilt für selbstständige Künstler und Publizisten: Wer einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgeht und der Künstlersozialklasse (KSK) zugeordnet ist, kann sich zu Beginn der Tätigkeit oder ab bestimmten Einkommensgrenzen von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln.

Beamte & Beamtenanwärter

Die meisten Beamten und Beamtinnen schließen eine private Krankenversicherung ab, denn sie haben in der privaten Krankenversicherung Anspruch auf individuelle Beihilfe - das bedeutet, dass ihr Dienstherr meist 50-80% der Krankheitskosten übernimmt und sie nur noch die Restkosten abdecken müssen. Damit haben Beamte und Beamtinnen einen deutlichen finanziellen Vorteil in der privaten im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Selbst wenn sie die Möglichkeit haben, die pauschale Beihilfe in der GKV zu wählen, kann die PKV noch Sparpotenzial bedeuten, da ihre Beiträge in der Gesetzlichen einkommensabhängig berechnet werden, in der privaten Krankenversicherung aber nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.

Studenten

Zu Studienbeginn kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen (spätestens 3 Monate nach Beginn des Studiums oder bei Eintritt der Versicherungspflicht) und dich in der privaten Krankenversicherung versichern.

Das lohnt sich vor allem, wenn deine Eltern Beamte sind, da die Beihilfe 80% der Krankheitskosten bis zum 25. Lebensjahr übernimmt, oder du in der gesetzlichen Krankenversicherung einen eigenen Beitrag zahlen müsstest (z.B. wenn du über 565 Euro im Monat verdienst).

Wenn du später ins Berufsleben startest, kannst du unter Umständen in der PKV versichert bleiben, wenn du als Angestellter zum Beispiel über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst, verbeamtet wirst oder dich selbstständig machst.

Ein früher Wechsel lohnt sich!

Je länger du mit dem Wechsel in die PKV wartest, desto höher können die Beiträge werden, da sich Alter und Gesundheitszustand auf die Kalkulation auswirken. Ein früher Wechsel lohnt sich daher!

Du kannst übrigens unter Umständen trotz Vorerkrankungen in die PKV eintreten - dein Beitrag wird dann entsprechend des Risikos individualisiert und gegebenenfalls ein Risikozuschlag zu deinem Beitrag erhoben. Je nach Diagnose hat die PKV jedoch auch das Recht, die Mitgliedschaft abzulehnen.

Wie funktioniert der Wechsel von Gesetzlicher in die private Krankenversicherung?

Um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, gibt es drei wichtige Schritte:

  1. GKV-Kündigungsfristen prüfen
  2. PKV abschließen & GKV kündigen
  3. PKV-Vertrag nachweisen

 

1. Kündigungsfristen der GKV prüfen

Die Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenversicherung für den Wechsel in die PKV unterscheiden sich je nach deiner Ausgangssituation.

Du bist freiwillig gesetzlich versichert:

Bist du freiwillig gesetzlich versichert, beträgt die reguläre Kündigungsfrist der GKV zwei volle Monate zum Monatsende.

Beispiel: Wenn deine Kündigung am 31. Januar eingeht, endet deine Mitgliedschaft in der GKV am 31. März und deine PKV kann am 1. April starten.

Infografik zum Wechsel in die private Krankenversicherung fuer freiwillig gesetzlich Versicherte mit Hinweisen zu Kuendigung, Fristen und Versicherungsbeginn. Infografik zum Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung und einzuhaltender Fristen bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung

Dein Status ändert sich:

Ein sofortiger Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist unter Umständen möglich, wenn du einen neuen Job mit höherem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze beginnst oder du dich selbstständig machst.

Die Grafik erklaert, wie ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) bei einem Statuswechsel funktioniert. Als Statuswechsel gelten: Beginn einer Selbststaendigkeit, Start als Beamter oder Beamtenanwaerter oder ein Jobwechsel mit erstmaligem Ueberschreiten der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro. Der Wechsel in die PKV ist ab dem Zeitpunkt des Statuswechsels moeglich – entweder sofort oder rueckwirkend zum Monatsbeginn. Eine Pfeilgrafik visualisiert den Wechsel: Von der Pflichtversicherung in der GKV hin zur PKV nach einem Statuswechsel, z. B. zum 1. Januar. Der PKV-Vertrag kann rueckwirkend bis zum 1. Januar abgeschlossen werden, wenn der Wechsel im Januar stattfindet. Infografik zum Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung bei Statuswechsel

Du bekommst eine Gehaltserhöhung:

Wenn du eine Gehaltserhöhung bei deinem jetzigen Arbeitgeber bekommst und dein Gehalt dann über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, gilt das nicht als sofortiger Statuswechsel. Das heißt, du kannst nicht direkt zum Zeitpunkt deiner Gehaltserhöhung in die PKV wechseln, sondern musst bis zum nächsten Jahr warten. Der Austritt aus der GKV ist dann zum 1. Januar möglich, wenn dein Gehalt weiterhin über der JAEG des nächsten Jahres liegt.

Die Infografik erklaert den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) bei einer Gehaltserhöhung. Voraussetzung: Das Gehalt überschreitet erstmalig die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro. Ein Beispiel zeigt: Bei einer Gehaltserhoehung zum 1. Juli auf 80.000 Euro ist ein Wechsel zum 1. Januar des Folgejahres moeglich, sofern auch im Folgejahr die Grenze ueberschritten wird. Eine Pfeilgrafik visualisiert den Uebergang: Von Pflichtversicherung in der GKV hin zur PKV ab Jahresbeginn. Innerhalb von 2 Wochen nach dem Informationsschreiben der GKV (meist im Februar) kann der Wechsel rueckwirkend zum 01.01. erfolgen. Infografik zum Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung bei Gehaltserhöhung

Die gesetzliche Bindungsfrist von 12 Monaten entfällt aber in allen Fällen bei Wechsel in die PKV.

Wichtig: Wechselst du innerhalb des gesetzlichen System, ist keine Kündigung erforderlich. Bei einem Wechsel in die PKV allerdings schon. Viele Kassen bieten den Kündigungs-Upload direkt im Online-Mitgliederbereich oder in der App an. Die schriftliche Kündigungsbestätigung muss dir laut Sozialgesetzbuch innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden.

2. Antrag stellen und Gesundheitsprüfung durchlaufen

Über den digitalen Beitragsrechner bei ottonova startest du deinen Antragsprozess und gibst deine Daten ein. Im Rahmen des Prozesses erfolgt eine telefonische Risiko- und Gesundheitsprüfung. Passt alles, erhältst du deine Vertragsunterlagen inklusive des finalen Monatsbeitrags und bestätigst den kostenpflichtigen Abschluss.

3. PKV-Vertrag nachweisen

Der Vertrag ist rechtskräftig, sobald der Versicherungsschein vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt greift ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht herrscht, stellt dir deine neue PKV einen "Nachweis über das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall" aus.

Du möchtest die Krankenversicherung wechseln, aber es ist kein Wechsel in die PKV möglich?

Was ist beim Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu beachten?

Seit 2021 müssen GKV-Mitglieder ihre Versicherung nur noch dann kündigen, wenn sie in die PKV wechseln wollen oder ins Ausland ziehen. Wenn du deine GKV wechseln möchtest, kannst du das sofort ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse tun. Du stellst einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse.

Ein Spezialfall ist die außerordentliche Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn deine GKV erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, diesen erhöht oder bereits versprochene Prämien reduziert oder streicht, steht dir eine Sonderkündigung zu. Das bedeutet: Die Kündigungsfrist beträgt zwar auch zwei Monate, aber es spielt keine Rolle, wie lang du bereits bei dieser Krankenkasse versichert bist.

Heribert

Wichtig zum Sonderkündigungsrecht in der GKV: Sobald du auf die Beitrags- oder Leistungsänderung hingewiesen wurdest, musst du innerhalb der nächsten zwei Monate kündigen. Der späteste Termin ist der Monatsletzte, an dem der Zusatzbeitrag das erste Mal fällig wird.

Heribert PKV-Experte & Sales Coach

Was passiert, wenn das Gehalt wieder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt?

  1. JAEG steigt - dein Gehalt bleibt unverändert

    Erhöht der Gesetzgeber die JAEG und dein bisheriges Gehalt liegt dadurch plötzlich darunter, wirst du grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der GKV. Du kannst dich aber in der Regel von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben.

  2. Dein Gehalt sinkt

    Sinkt dein Gehalt bis unter die JAEG, die für dich beim Wechsel in die private Krankenversicherung gegolten hat - z.B. aufgrund eines Jobwechsels oder Reduzierung der Arbeitszeit - dann musst du wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Bist du über 55 Jahre alt und bereits 5 Jahre in der PKV versichert, dann bist du auch mit geringerem Einkommen unter der JAEG versicherungsfrei. (Bei einer Arbeitszeitverkürzung kann unter bestimmten Umständen auch eine Befreiung möglich sein.)

FAQs zum Wechsel in die PKV

Prinzipiell gilt, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung in jungen Jahren am sinnvollsten ist. Je länger man wartet desto höher werden die Beiträge beim Einstieg in die PKV.

Denn bei einem späteren Beitritt in die PKV verbleibt weniger Zeit, um Altersrückstellungen bilden zu können, was den zu zahlenden Beitrag ebenfalls erhöhen kann. Dementsprechend gilt, umso früher man in die private Krankenversicherung einsteigt, desto günstiger sind die Beiträge.

Grundsätzlich lohnt sich der Wechsel in die PKV vor allem für Gutverdienende, die den Höchstbeitrag in der Gesetzlichen zahlen und sich eine flexiblere Gestaltung ihrer Leistungen wünschen.

Den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und zur privaten Pflegeversicherung erhalten alle Angestellten, die freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind. Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil des PKV-Beitrags steuerfrei.

Die Höhe ist abhängig vom Beitrag zur privaten Krankenversicherung. Dabei darf er aber 50% des Beitrags nicht überschreiten und beträgt höchstens so viel wie der maximale Arbeitgeberanteil für gesetzlich Versicherte. Der Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung orientiert sich dabei an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung und wird steuerfrei ausbezahlt.

Der Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung liegt 2026 bei 508,56 Euro, der Höchstzuschuss zur privaten Pflegeversicherung beträgt 104,63 Euro.

Krankenversicherungen können die Beiträge nicht einfach jederzeit erhöhen. Die Beiträge können erhöht werden, wenn die tatsächlichen Gesundheitskosten im Allgemeinen um mehr als fünf bis zehn Prozent (je nach Tarif) von der letztmaligen Kalkulation abweichen. Dies kann nur aufgrund der Inflation und steigender medizinischer Kosten oder verändernder Lebenserwartung geschehen.

Beiträge werden dabei aber nie für einzelne Personen angehoben, sondern für alle Versicherten im Kollektiv und Tarif. Insbesondere können wir deine Beiträge nicht erhöhen, weil du krank oder älter wirst. Wir können deinen Vertrag auch nicht aus diesen Gründen kündigen. 

In der privaten Krankenversicherung gibt es einige Mechanismen, die dafür sorgen, dass der Beitrag auch im Alter stabil bleiben kann. Du zahlst etwa in jungen Jahren etwas mehr Beitrag, um dich in der Rente finanziell abzusichern.

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres fällt zum Beispiel der gesetzliche Zuschlag von 10% weg und ab Rentenbeginn auch das Krankentagegeld. Die Beitragsentlastungskomponente reduziert ab jetzt den Beitrag Monat für Monat um den zuvor festgelegten Betrag.

In der Rente fällt der Arbeitgeberzuschuss weg. Deshalb können Rentner und Rentnerinnen einen Zuschuss von der Rentenversicherung zur PKV bekommen. Dieser Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in der Rente beträgt ab 2026 8,75% auf die bezogene Altersrente.

Bei einer gesetzlichen Rente von 2.500 Euro pro Monat beträgt der Zuschuss max. 218,75 €.

Mehr zum Thema und Rechenbeispiele findest du hier.

Ja, ein Wechsel des Versicherungsunternehmens ist auch im Alter möglich, allerdings mit Einschränkungen. 

  • Verlust von Altersrückstellungen: Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter gehen die bisher gebildeten Rückstellungen meist verloren, da sie - je nach Vertragsbeginn - nur teilweise übertragen werden.

  • Neue Gesundheitsprüfung: Du musst erneut Gesundheitsfragen beantworten. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung führen.

  • Wartezeiten und Leistungslücken: Einige Leistungen sind an neue Wartezeiten gebunden, was kurzfristig Nachteile bedeuten kann. 

  • Höheres Alter: Da du jetzt älter bist, wird auch dein PKV-Beitrag anhand dieses höheren Alters berechnet und somit höher ausfallen.

Häufig ist daher ein Tarifwechsel innerhalb der bestehenden PKV sinnvoller, um Beiträge zu senken und Leistungen anzupassen, ohne Rückstellungen zu verlieren.

Eine Rückkehr in die GKV ist unter gewissen Voraussetzungen möglich oder sogar notwendig. Beispielsweise, wenn dein Gehalt sinkt oder du von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze wechselst. Ab 55 ist der Wechsel zurück in die Gesetzliche allerdings kaum mehr möglich.

Bei ottonova haben wir verschiedene Vollversicherungsoptionen. Deine Entscheidung hängt davon ab, ob dir der Preis oder die Leistung wichtiger sind. Zusätzlich sind auch Tarifbausteine wie ein Krankentagegeld oder eine zusätzliche Beitragsentlastung fürs Alter zu empfehlen.

Angestellte & Selbstständige:

Bist du angestellt oder selbstständig, kannst du zwischen Premium Economy Class (Beste Option für Preis), Business Class / Business Class Pro (Beste Option für Preis - Leistung) und First Class / First Class Pro+ (Beste Option für Leistung) wählen.

Beamte & Beamtinnen:

Für Beamte und Beamtinnen kommen je nach Leistungswunsch die Tarife Basis24, Komfort24 oder Premium24 in Frage. Beamtenanwärter haben die Wahl zwischen den PKV-Tarifen ExklusivGarant24 (Preis) und ExklusivFlex24 (Leistung).

Expats:

Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung hier bist und weniger als fünf Jahre in Deutschland bleiben willst, bieten wir auch einen speziellen Expat-Tarif an, der einen Premium-Schutz bietet, damit du während deines gesamten Aufenthalts in Deutschland gut versichert bist.

Studierende:

Wenn du studierst kannst du zwischen Study Smart, Study Protect und Study Free wählen, je nachdem ob dein Tarif eine Selbstbeteiligung beinhalten soll und welche Leistungen dir wichtig sind.

Wir helfen dir, die beste Option für deine persönlichen Bedürfnisse zu finden - beginne jetzt mit einer Beratung durch unsere zweisprachigen Experten!
 

Durch das Tarifwechselrecht nach §204 VVG oder auch Tarifwahlrecht besteht der Anspruch einen PKV-Tarifwechsel zu beantragen. Etwa, wenn eine günstigere Alternative zu dem jetzigen Beitrag gefunden wurde oder man seine Leistungen mit einem leistungsstärkeren Tarif aufstocken möchte.

Dabei darf kein Nachteil entstehen: Das heißt zum Beispiel alle Rechte und Altersrückstellungen bleiben beim PKV-Tarifwechsel innerhalb der gleichen privaten Krankenversicherung erhalten.

Ändert sich dein Status, kannst unter Umständen direkt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln (z.B. Verbeamtung, Selbstständigkeit oder Arbeitgeberwechsel mit höherem Gehalt).

Wenn du eine Gehaltserhöhung bekommst, aber bei deinem jetzigen Arbeitgeber bleibst, kannst du erst einmal nicht direkt in die PKV wechseln. Das ist erst zum 1. Januar des nächsten Jahres möglich, wenn dein Gehalt weiterhin über der Einkommensgrenze liegt.

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