PKV-Tarifwechsel: Ratgeber zur Optimierung deiner privaten Krankenversicherung

Dein aktueller Tarif ist zu teuer oder du wünscht dir bessere Leistungen? Dann ist es Zeit, über einen PKV-Tarifwechsel nachzudenken. Das kann sich durchaus lohnen, denn Tarife unterscheiden sich trotz ähnlicher Leistungen manchmal stark im Preis. Wir zeigen, wie der PKV-Tarifwechsel funktioniert und was es dabei zu beachten gibt!

Aktualisiert am 20. August 2025
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Inhaltsverzeichnis

PKV-Tarifwechsel - kurzer Überblick:

  • PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft: Möglichkeit, den Versicherungsschutz innerhalb der gleichen Gesellschaft anzupassen
  • Tarifwechselrecht: Kostenloser Wechsel innerhalb der Gesellschaft mit Übertragung der Altersrückstellungen, jedoch mögliche Gesundheitsprüfung und höhere Beiträge bei Erweiterung des Leistungsumfangs. Bei geringeren Leistungen entfällt die Gesundheitsprüfung.
  • Anbieterwechsel zu einer anderen PKV: Altersrückstellungen können teilweise verfallen, aber ein Wechsel kann sich bei günstigeren Beiträgen lohnen, insbesondere bei frühzeitiger Entscheidung.

Was ist ein PKV-Tarifwechsel?

Definition und rechtliche Grundlage (§ 204 VVG)

Ein PKV-Tarifwechsel bezeichnet die Möglichkeit für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, innerhalb ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft von einem Tarif in einen anderen zu wechseln. Diese Option ermöglicht es Versicherten, ihre Krankenversicherung an veränderte Lebensumstände oder Bedürfnisse anzupassen, ohne die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Auch Neukundentarife stehen dabei Bestandskunden offen.

Dieses Recht auf Tarifwechsel ist gesetzlich in § 204 VVG verankert. 

Ausnahme: Das Tarifwechselrecht nach VVG besteht nicht für Studenten und Studentinnen, Beamtenanwärter oder -anwärterinnen und Expats.

Vorteil eines Wechsels innerhalb der Gesellschaft

Ein entscheidender Vorteil des Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft besteht darin, dass bereits erworbene Rechte erhalten bleiben. Dazu gehört insbesondere der Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, sofern keine Verbesserung des Versicherungsschutzes angestrebt wird. Dies bedeutet, dass bereits bekannte Vorerkrankungen und gesundheitliche Risiken nicht erneut bewertet und keine zusätzlichen Risikozuschläge erhoben werden. Außerdem bleiben bereits gebildete Altersrückstellungen vollständig erhalten und können in den neuen Tarif mitgenommen werden.

Möchtest du deinen Versicherungsschutz erweitern und in einen Tarif mit mehr Leistungen wechseln, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Entscheidest du dich jedoch für einen neuen Tarif in deinem aktuellen oder weniger umfänglichen Leistungsniveau, entfällt diese Prüfung vollständig.

Gründe für einen Tarifwechsel

Es gibt viele Gründe, warum sich ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung lohnen kann. Meist ändern sich die Bedürfnisse des Versicherten oder der Versicherer nimmt Beitragsanpassungen vor. Folgende Punkte können für einen PKV-Tarifwechsel sprechen:

  • Der aktuelle Tarif wird dir zu teuer, sei es aufgrund veränderter Situation auf deiner Seite oder einer Beitragserhöhung deines Versicherers.
  • Du möchtest mehr Leistungen, die dein derzeitiger Tarif nicht anbietet (z.B. Einbettzimmer oder höhere Kostenübernahme Zahnleistungen).
  • Du möchtest deine Selbstbeteiligung erhöhen und so deine monatlichen Beiträge senken.

Es lohnt sich so oder so, seinen Tarif prophylaktisch alle paar Jahre zu überprüfen. Im besten Fall werden durch eine Optimierung der Krankenversicherung ein zwei- bis dreistelligen Betrag gespart oder man kann die Leistungen in der privaten Krankenversicherung deutlich verbessern.

Die meisten privaten Krankenversicherungen halten sich an die Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes. Das bedeutet, sie beraten wechselwillige Kunden persönlich und antworten auf entsprechende Anfragen innerhalb der nächsten 15 Arbeitstage. Über 55-Jährigen schlagen sie außerdem von sich aus bei Beitragserhöhungen günstigere Tarifalternativen vor.

Vorsicht beim Wechsel in Billigtarife

Bei Wechsel in einen sehr günstigen Tarif sind die Leistungen oft schlechter und es werden weniger Rückstellungen fürs Alter gebildet. Lockangebote mit besonders günstigen PKV-Tarifen sollte man also immer hinterfragen!

Ablauf eines PKV-Tarifwechsels

Analyse des aktuellen Tarifs und Bedarfs

Zunächst geht es darum, möglichst umfassende Informationen zu sammeln. Es empfiehlt sich bei der Versicherung also eine Gegenüberstellung aller möglichen Tarife anzufragen – inklusive der Leistungen und der Beiträge.

Bei Versicherern, die ein breites Spektrum an Tarifen haben und dir der Übersichtlichkeit halber nur eine Auswahl präsentieren können, sollte deine Anfrage noch konkreter gestaltet werden und bestimmte für dich wichtige Kriterien wie etwa Selbstbehalt oder bestimmte Leitungen enthalten. 

Jetzt gilt es, genau hinzusehen und die Angebote mit dem aktuellen Vertrag zu vergleichen. Welche Leistungen kommen dazu, welche fallen weg?

Die Tarife können zum Beispiel auf folgende Fragen überprüft werden:

Wichtig ist, dass man seinen persönlichen Bedarf und finanziellen Spielraum gut kennt. So kann sichergestellt werden, dass wichtige Leistungen auch in Zukunft abgesichert sind.

Was du beim PKV-Tarifwechsel noch beachten solltest

Wann ist das Preis-Leistungs-Verhältnis optimal?

Fazit: Das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis ist erreicht, wenn du einen Versicherungsschutz erhältst, der deinen individuellen Anforderungen und Wünschen entspricht, zu einem Preis, den du dir dauerhaft leisten kannst und willst, ohne bei den für dich wichtigen Leistungen empfindliche Lücken oder Begrenzungen in Kauf nehmen zu müssen.

Unser Tipp: Gestalte die Tarifwechsel-Anfrage individuell

  • Bisex und Unisex-Tarife: Vor 2013 gab es nur Bisex-Tarife, seit 2013 nur Unisex-Tarife. Der Unterschied: Frauen zahlen in Bisex-Tarifen häufig etwas mehr, da sie etwa aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung höhere Kosten verursachen können. Ein Wechsel in einen Unisex-Tarif kann für Frauen also zunächst günstiger sein. Wichtig zu wissen, ist allerdings, dass man bei Bedarf von einem Unisex-Tarif nicht in den Standard-, sondern nur in den Basistarif wechseln kann. Beide bieten zwar eine Grundabsicherungen auf GKV-Niveau, aber der Basistarif ist etwas teurer. Wenn man in einem Bisex-Tarif versichert ist, ist ein Wechsel innerhalb Bisex-Tarifen möglich und auch in den Standardtarif. Wenn in einen Unisex-Tarif gewechselt wird, ist kein Wechsel mehr in den Bisex-Tarif oder in den Standardtarif möglich.
  • Offene und geschlossene Tarife: Die private Krankenversicherung kann auch daraufhin hingewiesen werden, dass man sowohl Angebote für geschlossene als auch für offene Tarife möchte. Geschlossene Tarife werden nicht mehr zum Verkauf angeboten, aber Bestandskunden können trotzdem in solche Tarife wechseln.
  • Tarife mit gleichen Leistungen: Man kann die private Krankenversicherung zum Beispiel darauf hinweisen, dass für nur Tarife mit gleichen Leistungen infrage kommen. Wenn man ein besseres Leistungsangebot begutachten möchte, sollte vorher überlegt werden, ob man bereit zu einer erneuten Gesundheitsprüfung ist. Wenn nicht, können entsprechende Tarife von vornherein ausgeschlossen werden.
  • Günstigere Tarife: Wenn es darum geht, Beiträge zu sparen, fordere gezielt Informationen über günstigere Tarife an. Möglich ist auch eine Erhöhung des Selbstbehalts, zum Beispiel auf 600 oder 1.000 Euro pro Jahr. So können die Kosten des monatlichen Beitrags eventuell gesenkt werden.

PKV-Tarifwechsel oder Anbieterwechsel?

Zu einer anderen Versicherungsgesellschaft zu wechseln, ist nicht in allen Fällen eine gute Idee. Denn die Altersrückstellungen, die über Jahre angesammelt wurden, können nicht oder nur teilweise mitgenommen werden (man spricht hier vom Übertragungswert). 

In manchen Fällen kann sich der Versicherungswechsel aber durchaus lohnen, wenn in einen kostengünstigeren Tarif gewechselt wird, dessen Beitrag trotz des gestiegenen Einstiegalters  noch unter der Beitragserhöhung der aktuellen privaten Krankenversicherung liegt. Grundsätzlich sollte man sich also möglichst früh für einen Wechsel entscheiden.

Du überlegst, den Anbieter zu wechseln? Gerne beraten wir dich dazu!

FAQs zum Tarifwechsel innerhalb der PKV

Zu einer anderen Versicherungsgesellschaft zu wechseln, ist nicht in allen Fällen eine gute Idee. Denn die Altersrückstellungen, die über Jahre angesammelt wurden, können nicht oder nur teilweise mitgenommen werden. (Man spricht hier vom Übertragungswert.) Das bedeutet, ein Teil der Altersrückstellungen verbleibt im alten Kollektiv und kann nicht mitgenommen werden.

In manchen Fällen kann sich der Versicherungswechsel aber durchaus lohnen. Zum Beispiel, wenn der Tarif der neuen Versicherung trotz höheren Einstiegsalters kostengünstiger ist und ähnliche Leistungen bietet. Das höhere Eintrittsalter wird teilweise durch den Übertragungswert ausgeglichen.

Durch das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG oder auch Tarifwahlrecht besteht der Anspruch einen PKV-Tarifwechsel zu beantragen. Etwa, wenn eine günstigere Alternative zu dem jetzigen Beitrag gefunden wurde oder man seine Leistungen mit einem leistungsstärkeren Tarif aufstocken möchte.

Dabei darf kein Nachteil entstehen: Das heißt zum Beispiel alle Rechte und Alterungsrückstellungen bleiben beim PKV-Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung erhalten.

Es gibt grundsätzlich Bi- und Unisex-Tarife. Der Unterschied liegt darin, dass Frauen in Bisex-Tarifen häufig etwas mehr zahlen. Ein Wechsel in einen Unisex-Tarif kann für Frauen also zunächst günstiger sein. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass man bei Bedarf von einem Unisex-Tarif nicht in den Standard-, sondern nur in den Basistarif wechseln kann. Beide stellen eine Grundabsicherungen auf GKV-Niveau dar, aber der Basistarif ist etwas teurer.

Du kannst entweder den Tarif innerhalb deiner PKV wechseln oder den PKV-Anbieter. Durch das Sonderkündigungsrecht geht das unabhängig von der Mindestlaufzeit.

Deine PKV kannst du gemäß deinen Vertragsbedingungen (Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres und Mindestvertragslaufzeit) wechseln. Bei Beitragserhöhungen greift das Sonderkündigungsrecht und du kannst sofort wechseln.

Beim Tarifwechsel bleiben deine Altersrückstellungen im Normalfall erhalten. 

Bei Verträgen ab dem Jahr 2009 können die Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel teilweise mitgenommen werden. Beachte hier den Übertragungswert. Verträge vor 2009 verlieren ihre Altersrückstellungen beim Wechsel vollständig.

Ja, du bist bei einem Versicherungswechsel Neukunde und musst in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung ablegen.

Dir stehen beim Wechsel alle Tarife der PKV offen, für die du dich eignest (z.B. Angestellte = Tarife für Angestellte, Beamte = Beihilfetarife, Expat = Expattarif, etc.)

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