Kindernachversicherung in der PKV: Neugeborene privat versichern

Das schönste Geschenk zur Geburt ist die Gesundheit des Kindes. Um diese von Anfang an zu schützen, gibt es in der PKV die Kindernachversicherung. Welche Vorteile sie hat, wann man sein Kind privat versichern kann und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, erklärt der folgende Artikel.

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Inhalt des Ratgebers

Kindernachversicherung - kurzer Überblick:

- Die Kindernachversicherung der PKV ermöglicht es Eltern, ihr Neugeborenes bei ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft anzumelden, ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit.

- Es gibt verschiedene Konstellationen für die Versicherung des Kindes je nach dem Versicherungsstatus der Eltern, wobei die Optionen von beiden Eltern in der GKV bis zur Adoption reichen.

- Die Kindernachversicherung bietet Vorteile wie niedrige Beiträge, keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge und rückwirkende Erstattung der entstandenen Kosten.

Was versteht man unter der Kindernachversicherung der privaten Krankenversicherung?

Die Kindernachversicherung der PKV gibt Eltern das Recht, ihr Kind nach der Geburt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu versichern. Dabei wird es zu den exakt gleichen Bedingungen versichert, wie der entsprechende Elternteil. Außerdem findet keine Gesundheitsprüfung statt und besteht keine Wartezeit. Für den Versicherer besteht ein Kontrahierungszwang.

Die Alternative: Kinderalleinversicherung

Eine Alternative ist die Kinderalleinversicherung, bei der Eltern ihr Kind bei einer anderen Gesellschaft versichern. Die Vorteile der Kindernachversicherung können in diesem Fall jedoch nicht genutzt werden. Das Neugeborene muss eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Nicht jede Krankenversicherung bietet eine Krankenvollversicherung ab Geburt des Babys an.

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Kindernachversicherung der PKV Die Kindernachversicherung der PKV gibt Eltern das Recht, ihr Kind nach der Geburt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu versichern

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Welche Fristen für die Kindernachversicherung in der PKV muss man beachten?

Wenn Neugeborene privat versichert werden sollen, gibt es zwei wichtige Fristen:

Bei ottonova gibt es eine Besonderheit in der Kindenachversicherung: Ist eines der Elternteile vor Beginn der 21. Schwangerschaftswoche privat versichert und besteht kein Anspruch auf die GKV-Familienversicherung für das Baby? Dann ist die Kindernachversicherung unabhängig von der Drei-Monats-Frist möglich.

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Gibt es eine gesetzliche Grundlage der Kindernachversicherung?

Ja, §198 des Versicherungsvertragsgesetzes bildet die gesetzliche Grundlage der Kindernachversicherung.

Wie funktioniert die Kindernachversicherung in der PKV?

Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen Eltern versichert sein können. Abhängig davon steht dem Neugeborenen dem Weg in die private oder gesetzliche Krankenversicherung offen. Hier die fünf Konstellationen zusammengefasst: 

1. Beide Eltern sind in der GKV

Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, muss das Neugeborene in der GKV angemeldet werden. In der Regel ist eine Anmeldung des Kindes und ein Aufnahmeantrag notwendig.

Das Kind ist dann über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. (Ausnahme: das Kind hat ein Einkommen überhalb der Einkommensgrenze für die Familienversicherung (485 Euro monatlich), z.B. weil mit Geburt bereits geerbt wird).

2. Ein Elternteil ist privat, eines gesetzlich versichert

Man kann frei entscheiden, welches System für das Kind das Beste ist. In der Regel wird das Kind beim Elternteil mit höherem Einkommen versichert, oder bei einem Elternteil mit Beamtenstatus.

Verdient der PKV-Versicherte Ehepartner über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG: 69.300 €) und hat Haupteinkommen, dann haben Kinder keinen Anspruch auf (beitragsfreie) Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und muss freiwillig versichert werden. In diesem Fall fällt auch der Arbeitgeberzuschuss für das Kind weg.

3. Beide Eltern sind in der gleichen PKV

Auf Antrag kann das Kind bei der Versicherung nachversichert werden. Dafür sind ab Geburt zwei Monate lang Zeit. Voraussetzung ist bei vielen Versicherungen, dass einer von beiden seit mindestens drei Monaten bei der Gesellschaft versichert ist. Der Versicherungsschutz des Kindes darf den eigenen nicht übersteigen. Es gibt für das Kind keine Wartezeit und auch keine Gesundheitsprüfung.

Außerdem gibt es keine Risikozuschläge.

Voraussetzung: Es wird kein höherer Versicherungsschutz als bei den Eltern beantragt.

4. Beide Eltern sind in unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen

Man kann frei wählen, bei welcher der beiden Versicherungsgesellschaften das Kind versichert sein soll.

5. Sonderfall Adoption

Steht eine Adoption im Raum, gilt die Kindernachversicherung auch für das Adoptivkind, solange es bei der Adoption minderjährig ist. Allerdings können hier Risikozuschläge anfallen.

Welche Vorteile hat die Kindernachversicherung?

  • Man kann sich in der privaten Krankenversicherung zwei Monate mit der Entscheidung Zeit lassen, entstehende Kosten werden in der Kindernachversicherung auch rückwirkend erstattet
  • In der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge für Kinder besonders günstig
  • Es gibt für das Kind keine Gesundheitsprüfung
  • Die Versicherung darf keine Risikozuschläge erheben

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Bis wann gilt die PKV für Kinder?

Von einer PKV für Kinder spricht man bis 14 Jahre, von 15 bis 20 Jahren von PKV für Jugendliche und ab 21 Jahre für PKV für Erwachsene. Der Versicherungsschutz gilt solange, wie die Eltern das Kind privat versichern möchten. 

Wenn ein Studium oder eine Ausbildung begonnen wird, tritt die Versicherungspflicht ein und Kinder müssen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht für die Dauer des Studiums bzw. der Ausbildung befreien lassen und in der PKV versichert bleiben.

Nach der Ausbildung ist der Verbleib in der privaten Krankenversicherung bei Verbeamtung, Selbstständigkeit oder einem Verdient über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 69.300 Euro möglich.

Wie viel koste eine private Krankenversicherung für Kinder?

Aufgrund von speziellen Tarifen kann die PKV für Kinder relativ günstig sein: Die Kosten liegen im Schnitt bei 80 bis 220 Euro pro Monat

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FAQs zu Kindernachversicherung

Mit der Kindernachversicherung können Eltern ihr neugeborenes Kind nach der Geburt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft versichern. Soll das Kind bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, spricht man von einer Kinderalleinversicherung.

Kinder, die in der privaten Krankenversicherung nachversichert werden, müssen keine Gesundheitsprüfung durchlaufen und sind ohne Wartezeit zu oft sehr günstigen Beiträgen versichert.

Ausschlaggebend ist, wie die Eltern des Kindes versichert sind. Ist beispielweise ein Elternteil privat versichert, darf auch das Kind in die PKV.

Zwei Fristen müssen eingehalten werden. Zum einen muss ein Elternteil bei der Geburt mindestens drei Monate versichert sein und der Aufnahmeantrag muss bis spätestens zwei Monate nach der Geburt gestellt werden.

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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