Was ist die Kindernachversicherung der PKV?
Die Kindernachversicherung der PKV gibt Eltern das Recht, ihr Kind nach der Geburt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu versichern. Das Versicherungsvertragsgesetz (§198 VVG) verpflichtet die private Krankenversicherung dazu, das Neugeborene eines Versicherten ohne Einschränkungen aufzunehmen. Für den Versicherer besteht hierbei nach dem Gesetz ein Kontrahierungszwang nach der Geburt eines Kindes, also die Verpflichtung zur Aufnahme.
Welcher Tarif gilt für das Neugeborene?
Bei der Kindernachversicherung übernimmt das Baby im Wesentlichen den Tarif des versicherten Elternteils. Der Leistungsumfang darf dabei nicht höher sein als der Schutz der Eltern. Bietet der Tarif beispielsweise Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, hat das Baby Anspruch auf genau dieselben Leistungen. Möchte man Zusatzbausteine einschließen, die über den eigenen Satz hinausgehen, ist dafür eine reguläre Gesundheitsprüfung für das Baby erforderlich.
Kinderalleinversicherung vs. Kindernachversicherung
Wer die Kindernachversicherung nutzen möchte, muss das Baby bei der Gesellschaft eines Elternteils versichern. Soll das Baby stattdessen bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, spricht man von der Kinderalleinversicherung.
Der wichtigste Unterschied: Bei einer Kinderalleinversicherung verfällt der gesetzliche Nachversicherungsanspruch. Das Baby muss eine reguläre Gesundheitsprüfung durchlaufen, was bedeutet, dass es bei Erkrankungen oder Frühgeburten zu Ablehnungen oder Risikozuschlägen kommen kann.
Hier findest du einen direkten Vergleich:
Fristen der Kindernachversicherung
Für die Aufnahme eines Neugeborenen in die PKV durch Kindernachversicherung gibt es zwei wichtige Fristen:
1. Drei Monate Vorversicherungszeit der Eltern
Am Tag der Geburt muss mindestens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bei der jeweiligen PKV versichert sein.
2. Zwei Monate Anmeldefrist nach der Geburt
Die Anmeldung des Neugeborenen muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt beim Versicherer eingehen. Dann gilt der Versicherungsschutz ab dem Tag der Geburt rückwirkend. Wird diese Frist versäumt, entfällt der Garantieanspruch und eine Anmeldung ist nur noch mit Gesundheitsfragen möglich.
Welche Fristen gelten bei Adoption eines Kindes?
Der Anspruch nach §198 VVG gilt auch bei der Adoption Minderjähriger. Sollte aufgrund eines erhöhten gesundheitlichen Risikos ein Risikozuschlag vereinbart werden, ist dieser gesetzlich streng begrenzt: Er darf höchstens so hoch sein wie die reguläre Monatsprämie selbst. Am Tag der Adoption muss ein Elternteil seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bei der jeweiligen PKV versichert sein.
Welche Unterlagen werden für die Kindernachversicherung benötigt?
Für die Kindernachversicherung werden lediglich zwei wichtige Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung: Ein Nachweis über die Geburt des Kindes.
- Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Babys: Diese wird wenige Wochen nach der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugeschickt und kann auch nachgereicht werden.
Wie funktioniert die Kindernachversicherung in der PKV?
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen Eltern versichert sein können. Abhängig davon steht dem Neugeborenen dem Weg in die private oder gesetzliche Krankenversicherung offen. Hier die vier Konstellationen zusammengefasst: