Kindernachversicherung in der PKV: Baby privat versichern

Das schönste Geschenk zur Geburt ist die Gesundheit des Kindes. Um diese von Anfang an zu schützen, gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) die sogenannte Kindernachversicherung. Welche Vorteile sie hat, wann man sein Kind privat versichern kann und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, erklärt der folgende Artikel.

Aktualisiert am 25. September 2026
Siegel mit weißem Haken auf blauen Hintergrund und dem Schriftzug 'Von Experten geprüft'
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFT von PKV-Experte Heribert

Inhalt des Ratgebers

Kindernachversicherung - kurzer Überblick:

  • Die Kindernachversicherung der PKV ermöglicht es Eltern, ihr Neugeborenes bei ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft ohne Gesundheitsprüfung anzumelden.
  • Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt erfolgen.
  • Die Kindernachversicherung bietet Vorteile wie keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge und Versicherungsschutz für den Nachwuchs ab dem Tag der Geburt rückwirkend.

Was ist die Kindernachversicherung der PKV?

Die Kindernachversicherung der PKV gibt Eltern das Recht, ihr Kind nach der Geburt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu versichern. Das Versicherungsvertragsgesetz (§198 VVG) verpflichtet die private Krankenversicherung dazu, das Neugeborene eines Versicherten ohne Einschränkungen aufzunehmen. Für den Versicherer besteht hierbei nach dem Gesetz ein Kontrahierungszwang nach der Geburt eines Kindes, also die Verpflichtung zur Aufnahme.

Welcher Tarif gilt für das Neugeborene?

Bei der Kindernachversicherung übernimmt das Baby im Wesentlichen den Tarif des versicherten Elternteils. Der Leistungsumfang darf dabei nicht höher sein als der Schutz der Eltern. Bietet der Tarif beispielsweise Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, hat das Baby Anspruch auf genau dieselben Leistungen. Möchte man Zusatzbausteine einschließen, die über den eigenen Satz hinausgehen, ist dafür eine reguläre Gesundheitsprüfung für das Baby erforderlich.

Kinderalleinversicherung vs. Kindernachversicherung

Wer die Kindernachversicherung nutzen möchte, muss das Baby bei der Gesellschaft eines Elternteils versichern. Soll das Baby stattdessen bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, spricht man von der Kinderalleinversicherung.

Der wichtigste Unterschied: Bei einer Kinderalleinversicherung verfällt der gesetzliche Nachversicherungsanspruch. Das Baby muss eine reguläre Gesundheitsprüfung durchlaufen, was bedeutet, dass es bei Erkrankungen oder Frühgeburten zu Ablehnungen oder Risikozuschlägen kommen kann. 

Hier findest du einen direkten Vergleich:

Kindernachversicherung in der PKV - ottonova – Berechnungstabelle

Kriterium

Kindernachversicherung

Kinderalleinversicherung

Versicherer

Gleicher Versicherer wie ein Elternteil

Beliebiger anderer PKV-Anbieter

Gesundheitsprüfung

Nein

Ja

Risikozuschläge

Nein

Möglich

Wartezeiten

Nein

Möglich

Tarifauswahl

Maximal so gut wie der Schutz der Eltern

Frei wählbar

Fristen der Kindernachversicherung 

Für die Aufnahme eines Neugeborenen in die PKV durch Kindernachversicherung gibt es zwei wichtige Fristen:

1. Drei Monate Vorversicherungszeit der Eltern

Am Tag der Geburt muss mindestens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bei der jeweiligen PKV versichert sein.

Fristunabhängig Kindernachversicherung bei ottonova

Bei ottonova gibt es außerdem eine Besonderheit: Wenn sich eines der Elternteile vor Beginn der 21. Schwangerschaftswoche versichert und für das Neugeborene kein Anspruch auf die GKV-Familienversicherung besteht, ist die Kindernachversicherung unabhängig von der Drei-Monats-Frist möglich. Das ist dann vorteilhaft, wenn das Kind ein "Frühchen" ist und früher als erwartet zur Welt kommt.

2. Zwei Monate Anmeldefrist nach der Geburt

Die Anmeldung des Neugeborenen muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt beim Versicherer eingehen. Dann gilt der Versicherungsschutz ab dem Tag der Geburt rückwirkend. Wird diese Frist versäumt, entfällt der Garantieanspruch und eine Anmeldung ist nur noch mit Gesundheitsfragen möglich.

Welche Fristen gelten bei Adoption eines Kindes?

Der Anspruch nach §198 VVG gilt auch bei der Adoption Minderjähriger. Sollte aufgrund eines erhöhten gesundheitlichen Risikos ein Risikozuschlag vereinbart werden, ist dieser gesetzlich streng begrenzt: Er darf höchstens so hoch sein wie die reguläre Monatsprämie selbst. Am Tag der Adoption muss ein Elternteil seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bei der jeweiligen PKV versichert sein.

Welche Unterlagen werden für die Kindernachversicherung benötigt?

Für die Kindernachversicherung werden lediglich zwei wichtige Dokumente benötigt:

Welche Vorteile hat die Kindernach­versicherung?

Heribert

Das Neugeborene ist bei ottonova im Geburtsmonat und den folgenden 3 Monaten beitragsfrei versichert.

Heribert PKV-Experte & Sales Coach

Wie funktioniert die Kindernachversicherung in der PKV?

Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen Eltern versichert sein können. Abhängig davon steht dem Neugeborenen dem Weg in die private oder gesetzliche Krankenversicherung offen. Hier die vier Konstellationen zusammengefasst:

Kindernachversicherung in der PKV - ottonova – Berechnungstabelle

Konstellation

Erklärung

Beide Eltern sind in der GKV

Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, muss das Neugeborene in der GKV angemeldet werden. In der Regel ist eine Anmeldung des Babys und ein Aufnahmeantrag notwendig. Das Kind ist dann über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert (Ausnahme: das Kind hat ein Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze für die Familienversicherung (565 Euro monatlich), z.B. weil mit Geburt bereits geerbt wird). 

Ein Elternteil ist privat, eines gesetzlich versichert

Man kann frei entscheiden, welches System für das Kind das Beste ist. In der Regel wird das Kind beim Elternteil mit höherem Einkommen versichert, oder bei einem Elternteil mit Beamtenstatus. Verdient der PKV-Versicherte Ehepartner über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG: 77.400 €) und hat das Haupteinkommen der Familie, dann haben Neugeborene keinen Anspruch auf die (beitragsfreie) Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen freiwillig versichert werden. In diesem Fall gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss für das Baby.

Beide Eltern sind in der gleichen PKV

Auf Antrag kann das Kind bei der Versicherung nachversichert werden. 

Beide Eltern sind in unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen

Man kann frei wählen, bei welcher der beiden Versicherungsgesellschaften das Kind versichert sein soll.

FAQs zur Kindernachversicherung

Ja. Durch den gesetzlichen Kontrahierungszwang (§198 VVG) muss die PKV das Kind ohne Risikozuschläge oder Ausschlüsse aufnehmen, unabhängig vom Gesundheitszustand bei der Geburt.

Nein, der Versicherungsschutz darf gesetzlich nicht umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Für Mehrleistungen wäre ein regulärer Antrag mit Gesundheitsprüfung nötig.

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Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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