Definition von Arbeitgeberzuschuss
Den Arbeitgeberzuschuss erhalten freiwillig gesetzlich und privat Versicherte als Zuschuss zu ihrem PKV-Beitrag steuerfrei vom Arbeitgeber.
Die Höhe des Arbeitgeberzuschuss ist abhängig von der Höhe des PKV-Beitrags, orientiert sich an der GKV, ist höchstens 50% des Beitrags und betrifft nur tatsächlich geleistete Beiträge.
Wenn Arbeitnehmer folgende Leistungen beziehen, erhalten sie keinen Zuschuss zur PKV:
- Krankentagegeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld