Kann ich auch Wahlleistungen in der Steuererklärung geltend machen?
Die Kosten deiner Basiskrankenversicherung kannst du als Sonderausgaben in voller Höhe geltend machen, egal, um welche Beträge es sich dabei handelt. Komplizierter wird die Sache, wenn du weitere Versicherungen oder Wahlleistungen absetzen möchtest. Das geht nämlich nur, wenn deine PKV-Beiträge niedrig sind und sich unter einem bestimmten Höchstbetrag befinden.
Der Höchstbetrag, den du steuerlich geltend machen kannst, liegt bei:
- 2.800 Euro für Selbstständige
- 1.900 Euro für Angestellte und Beihilfeberechtigte
Wer die Basisabsicherung seiner privaten Krankenversicherung steuerlich absetzt, liegt meist bereits über dem Höchstbetrag. Das ist in Ordnung, du kannst in diesem Fall nur keine weiteren Kosten geltend machen. Anders sieht es aus, wenn du dich unter dem Höchstbetrag befindest. Die Kosten für deinen Basistarif müssten monatlich also unter 158 oder 233 Euro liegen, damit du noch Spielraum hast.
Sollte das bei dir der Fall sein, kannst du weitere Kosten steuermindernd gelten machen, die unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ fallen.
Beispiele für sonstige Vorsorgeaufwendungen:
- Arbeitslosenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Risikolebensversicherung
Zusatzleistungen erkennt der Staat ebenfalls nur als steuermindernd dann an, wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde. Wenn dein Tarif zum Beispiel eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelbettzimmer im Krankenhaus enthält, kannst du diese Extra-Leistungen nur in diesem Fall absetzen. Beim Krankentagegeld ist es genauso.