Gesundheitsprüfung in der PKV

Mit der Gesundheitsprüfung, auch Risikoprüfung genannt, bewertet die private Krankenversicherung anhand von Gesundheitsfragen, zu welchen Konditionen sie jemanden entsprechend des Gesundheitszustands versichern kann. Was du hier erfährst:

  • Zweck der Gesundheitsprüfung Bewertung des individuellen Risikos eines Antragstellers, um die Beitragshöhe festzulegen.

  • Typische Abfragen während der Gesundheitsprüfung Fragen zu ambulanten Therapien, stationären Behandlungen und psychotherapeutischen Maßnahmen innerhalb der letzten drei bis zehn Jahre.

  • Auswirkungen von Vorerkrankungen Bestehende Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen; in schweren Fällen ist auch eine Ablehnung des Antrags möglich.

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Inhalt des Ratgebers

Was bedeutet die Gesundheitsprüfung bei der PKV?

Der Antrag in der Krankenversicherung bezieht nicht nur das Alter, sondern auch den Gesundheitszustand des Interessenten oder der Interessentin mit ein. Er bestimmt das Risiko, das die private Krankenversicherung für den Kunden versichert.

Die Gesundheitsprüfung ist eine der Annahmerichtlinien der PKV. Mit der Gesundheitsprüfung kann die private Krankenversicherung den Gesundheitszustand jedes Versicherten einschätzen. 

Das Ergebnis dieser Prüfung ist ein Status quo der Gesundheit. Dieser gibt Aufschluss darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Versicherungsfall eintritt. 

Alle Grundlagen für die Gesundheitsprüfung sind in § 19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes festgehalten.

Warum fragen private Krankenversicherungen nach deinem Gesundheitszustand?

Für die private Krankenversicherung ist es oberstes Gebot, die Versicherungsgemeinschaft vor unerwartet hohen Leistungsfällen einzelner Versicherter zu schützen. Bestehen Risiken bereits vor dem Versicherungsantrag, müssen sie sich im Beitrag niederschlagen, weil sonst die Kosten für das gesamte Kollektiv aus dem Ruder laufen würden.

Die Risiken einer Person werden von der privaten Krankenversicherung bewertet. Die Versicherung kann damit die Kosten für den individuellen PKV-Beitrag noch genauer kalkulieren. Der Gesundheitszustand ist für die private Krankenversicherung somit eine wichtige versicherungsmathematische Größe – und eine Entscheidungsgrundlage zur Annahme oder Ablehnung von Anträgen oder um Risikozuschläge zu kalkulieren.

Der Vorteil: In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag vom Gehalt ab, die Leistungen sind jedoch auch für Gutverdiener begrenzt. In der privaten Krankenversicherung bekommt man dagegen umfassende Leistungen zu einem fairen Preis. Von den komplexen Berechnungen, mit der die private Krankenversicherung den Beitrag ermittelt, profitieren alle Versicherten besonders: Sie sorgen dafür, dass der Beitrag nicht unkontrolliert steigt und dem persönlichen Risiko entspricht.

Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?

Die Gesundheitsprüfung ist Teil des PKV-Antrags. Neben persönlichen Angaben, zum Beispiel zu Geschlecht, Alter und deinem Beruf müssen dabei auch Fragen zu Vorerkrankungen, anstehenden Behandlungen und chronischen Beschwerden beantwortet werden.

Die Gesundheitsprüfung wird in schriftlicher Form durchgeführt. Als Antragsteller muss man alle bekannten Gefahrumstände angeben, nach denen gefragt wird. Die Fragen, die beantwortet werden müssen und die relevanten Zeiträume unterscheiden sich je nach Versicherungsgesellschaft. 

Einige PKV-Gesellschaften interessiert es zum Beispiel, welche Behandlungen in den letzten drei Jahren vorgenommen wurde, andere blicken noch weiter in die Vergangenheit – bei psychotherapeutischen Behandlungen sind beispielsweise zehn Jahre üblich.

Welche Krankheiten sind relevant für die Gesundheitsprüfung in der PKV?

Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung - ottonova – Tabelle

Kategorie / Krankheitstyp

Kategorie / Krankheitstyp

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

Kategorie / Krankheitstyp

Chronische Krankheiten

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Diabetes, Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Rheuma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Multiple Sklerose (MS), Epilepsie, Autoimmunerkrankungen

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

-

Kategorie / Krankheitstyp

Psychische Erkrankungen

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Depressionen, Angststörungen, Burn-out, ADHS, psychosomatische Beschwerden

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

Kurzzeitige Stresssymptome ohne Behandlung

Kategorie / Krankheitstyp

Krebserkrankungen

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Alle bösartigen Tumorerkrankungen, auch wenn ausgeheilt

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

-

Kategorie / Krankheitstyp

Eingriffe & Krankenhausaufenthalte

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Alle OPs mit Narkose, stationäre Aufenthalte länger als 1–2 Tage

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

Kleine ambulante Eingriffe (z. B. Muttermalentfernung, Warze)

Kategorie / Krankheitstyp

Infektionen & akute Krankheiten

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

HIV, Hepatitis, Tuberkulose

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

Grippe, Erkältung, Magen-Darm-Infekte

Kategorie / Krankheitstyp

Orthopädische Erkrankungen

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Bandscheibenvorfälle, Arthrose, chronische Rückenschmerzen

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

Ausgeheilte Verstauchungen und Knochenbrüche ohne Folgeschäden (müssen trotzdem anegegben werden)

Kategorie / Krankheitstyp

Allergien

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Pollenallergie, schwere Nahrungsmittelallergie oder Hausstauballergie, Allergisches Asthma, Anaphylaxie (z.B. durch Nahrungsmittel oder Insektengift)

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

Kontaktallergie (z.B. Nickel)

Kategorie / Krankheitstyp

Suchterkrankungen

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit (auch in der Vergangenheit)

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

Gelegentlicher Alkohol- oder Nikotinkonsum

Kategorie / Krankheitstyp

Zahnstatus

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Fehlende Zähne (nicht ersetzt), Kieferfehlstellungen, umfangreiche Behandlungen

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

Karies (behandelt), einfache Füllungen

Kategorie / Krankheitstyp

Hauterkrankungen

Typischerweise relevant (kann zu Risikozuschlag oder Ablehnung führen)

Chronische Hautkrankheiten (z. B. Psoriasis)

Typischerweise weniger relevant (wenn ausgeheilt und ohne Folgen)

Einmalige Hautausschläge ohne Folgeschäden, gutartige Hautveränderungen (z. B. Muttermal-OP, wenn unauffällig)

Welche Gesundheitsfragen werden in der PKV gestellt?

Welche Angaben zur Gesundheit benötigt werden, hängt von der privaten Krankenversicherung ab. Bei ottonova erwarten die Kunden im Rahmen des Antrags diese Gesundheitsfragen:

  1. Besteht oder bestand innerhalb der letzten drei Jahre eine Allergie?
  2. Gab es innerhalb der letzten drei Jahre Behandlungen oder Untersuchungen (auch Nachsorge) durch Ärzte oder Therapeuten?
  3. Bestand jemals eine Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit? War man wegen einer sonstigen Suchterkrankung in Behandlung?
  4. Wurden innerhalb der letzten drei Jahre für mindestens zwei Wochen am Stück Medikamente eingenommen?
  5. Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt?
  6. Besteht eine chronische Erkrankung?
  7. Besteht eine oder mehrere Beeinträchtigungen der folgenden Liste?
    1. Wird eine Hörhilfe getragen?
    2. Wird ein Körperimplantat getragen? (Zahnimplantat zählt nicht)
    3. Wird eine Prothese getragen? (Zahnprothese zählt nicht)
    4. Wurde eine Zeugungsunfähigkeit / Unfruchtbarkeit oder eingeschränkte Zeugungsfähigkeit diagnostiziert?
    5. Besteht eine Behinderung, eine Fehlbildung eines Organs oder eine körperliche Fehlbildung?
    6. Besteht eine Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit?
    7. Besteht eine Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigung?
    8. Fehlen Zähne, die nicht ersetzt wurden? (Weisheitszähne zählen nicht)
  8. Gab es innerhalb der letzten zehn Jahre Behandlungen oder Untersuchungen (auch Nachsorge) wegen bösartigen Krebserkrankungen?
  9. Sind Behandlungen, Untersuchungen (auch Nachsorge) oder Operationen durch Ärzte oder Therapeuten beabsichtigt, angeraten oder geplant?
  10. Gab es innerhalb der letzten zehn Jahre Behandlungen oder Untersuchungen (auch Nachsorge) wegen psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen oder Beschwerden?
  11. Gab es innerhalb der letzten fünf Jahre eine Behandlung mit Aufenthalt im Krankenhaus oder Operationen ohne Krankenhausaufenthalt?

Gesundheitsfragen richtig beantworten: So vermeidest du Fehler

Die Gesundheitsfragen müssen eindeutig gestellt sein und sind in der Regel mit JA oder NEIN zu beantworten.

Bei Fragen, die mit ja beantwortet werden, sind oft weitere Informationen anzugeben. Zum Beispiel darüber, welche Behandlungen konkret wahrgenommen wurden, wie lange diese dauerten und was das Ergebnis war.

Damit du auch wirklich nichts vergisst, empfiehlt es sich, am besten vor der Beantwortung der Gesundheitsfragen mit dem Hausarzt/der Hausärztin zu sprechen und sich einen Einblick in die eigene Patientenakte geben zu lassen. Denn insbesondere Behandlungen oder Diagnosen, die schon etwas weiter in der Vergangenheit liegen, geraten gern in Vergessenheit.

Heribert

Wichtig bei jeder Gesundheitsprüfung: Unbedingt ehrlich antworten. Stellt sich nach Versicherungsbeginn heraus, dass der Versicherte falsche Angaben gemacht hat, kann der Versicherer einen Zuschlag erheben oder bei schweren Verstößen auch den Vertrag kündigen.

Heribert Lechner PKV-Experte & Sales Coach

Ist eine private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung möglich?

Ja – auch mit Vorerkrankungen kannst du eine private Krankenversicherung abschließen. Entscheidend ist, wie schwerwiegend die Erkrankung ist und wie die Versicherung das Risiko einschätzt. Typische Optionen sind:

Häufige Fragen zur Gesundheitsprüfung in der PKV

Nein, das gibt es in der Regel nicht. Die einzige Ausnahme: In Einzelfällen können Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel Zahnzusatzversicherungen, auch ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Die Nachmeldepflicht gilt, wenn die Gesundheitsprüfung durchlaufen wurde und sich danach etwas am Gesundheitszustand ändert. Diese Änderung muss der Krankenversicherung mitgeteilt werden. Allerdings nur bis zum Vertragsabschluss. Nach der Policierung ist keine Nachmeldung mehr erforderlich.

Ja, alle Behandlungen, die im abgefragten Zeitraum liegen, müssen genannt werden – auch wenn sie abgeschlossen sind oder dir unwichtig erscheinen. Verschweigen kann später zu Problemen führen.

Der Versicherer kann den Vertrag anpassen (Risikozuschlag), im schlimmsten Fall kündigen oder den Vertrag anfechten. Ehrlichkeit ist Pflicht.

Mit einer anonymen Anfrage prüft der Versicherer vorab, ob und zu welchen Konditionen du aufgenommen wirst – ohne dass deine Daten offiziell gespeichert werden. Das verhindert Nachteile bei späteren Anträgen.

Unterschiedlich: ambulante Behandlungen meist 3–5 Jahre, stationär 5 Jahre, Psychotherapie bis zu 10 Jahre.

Wenn du mit „Ja“ antwortest, verlangt die Versicherung oft Arztberichte oder Entlassungsberichte. Das wird individuell geprüft.

Nur in Einzelfällen: z. B. wenn du zuvor bei keiner deutschen Krankenversicherung versichert warst oder bei unklaren Diagnosen. Meist reicht die Selbstauskunft.

Wenn du in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln willst, musst du eine erneute Gesundheitsprüfung machen. Wechselst du gleichwertig oder in einen günstigeren Tarif, ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig (§ 204 VVG).

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HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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