Definition von Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die JAEG wird jährlich neu durch das Bundesarbeitsministerium festgelegt. Liegt dein Gehalt als Angestellter unter der JAEG, musst du dich gesetzlich versichern. Wer mehr verdient, kann frei entscheiden, ob er freiwillig gesetzlich oder privat versichert sein will. Ausgeschlossen davon sind Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Sie können sich immer privat versichern.
Die JAEG liegt 2021 bei 64.350 € und ist nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln.