Das deutsche Gesundheitssystem: Wo kommt es her? Wo will es hin?

Viele schimpfen auf „die da oben“ und glauben, dass uns die Politiker nicht wohlgesonnen sind. Dabei wollen sie wirklich, dass wir gesund bleiben (Stichwort: Steuerzahler). Nur beim „wie“ wird heftig diskutiert – über Bürgerversicherung, Kopfpauschale und Telemedizin. Lies hier, was wirklich dahinter steckt.

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Inhaltsverzeichnis

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Versicherungspflicht: Alle Bürger müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, mit der Möglichkeit zur privaten Versicherung bei höherem Einkommen.
  • Beitragsfinanzierung: Die Gesundheitsversorgung wird größtenteils durch Beiträge von Bürgern und Arbeitgebern finanziert, ergänzt durch Steuerzuschüsse.
  • Solidaritätsprinzip: Alle gesetzlich Versicherten teilen das Risiko der Krankheitskosten, unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen.
  • Selbstverwaltungsprinzip: Die Organisation und Finanzierung der Gesundheitsleistungen werden von Vertretern von Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen verwaltet.
  • Probleme im Gesundheitssystem: Herausforderungen wie Fachkräftemangel in der Pflege, Ärztemangel in ländlichen Gebieten, lange Wartezeiten und digitale Herausforderungen beeinträchtigen die Gesundheitsversorgung.

Das deutsche Gesundheitssystem steht derzeit vor großen Herausforderungen: So wollen beispielsweise immer weniger Menschen in den schlecht bezahlten Pflegeberufen arbeiten und in ländlichen Gegenden herrscht Ärztemangel. Und dann ist da noch das duale Versicherungssystem, eine Besonderheit des deutschen Gesundheitswesens, das gerne von Politikern, Ärzten und Patienten kritisiert wird. Wie genau funktioniert das mit der Krankenversicherung hierzulande eigentlich und was sind ganz konkret die Vor- und Nachteile?  

Säulen Gesundheitssystem

Grundprinzipien des Versorgungssystems in Deutschland


Die vier Grundprinzipien der Gesundheitsversorgung in Deutschland lauten:

1. Versicherungspflicht

Alle Bürger Deutschlands sind verpflichtet sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Verdienen die Bürger über der Versicherungspflichtgrenze, können sie sich privat versichern.

2. Beitragsfinanzierung

Durch die Beiträge der Bürger und deren Arbeitgeber wird die Gesundheitsversorgung größtenteils finanziert. Auch Zuschüsse aus Steuereinnahmen werden zur Aufstockung herangezogen. 

3. Solidaritätsprinzip

Alle gesetzlich Versicherten tragen gemeinsam das Risiko der Kosten die durch Krankheiten entstehen. Das ist ein Grundpfeiler der gesetzlichen Krankenversicherung. Jeder hat den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung, unabhängig von der Höhe seines Einkommens und der damit eingezahlten Beiträge. Die jeweilige Beitragshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. 

4. Selbstverwaltungsprinzip

In Deutschland gibt es Rahmenbedingungen wie die Gestaltung der medizinischen Versorgung auszusehen hat. Die Organisation und Finanzierung der einzelnen Gesundheitsleistungen wird jedoch von Vertretern der Ärzte, Therapeuten, Krankenhäusern sowie Krankenkassen verwaltet. Das oberste Gremium ist hier der gemeinsame Bundesausschuss.

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Die Zweige der Sozialversicherung

Die fünf Zweige der Sozialversicherung sind:

Die Krankenversicherung

Seit 1883 gibt es die Krankenversicherung in Deutschland. Die rechtliche Grundlage basiert auf dem SGB V sowie der RVO. Finanziert wird diese durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen (jeweils 7,5%). Weitere Einnahmen sind Zusatzbeiträge der Arbeitnehmer oder Zuschüsse aus Steuereinnahmen.

Die Pflegeversicherung

Diese existiert seit 1995 und basiert auf der rechtlichen Grundlage des SGB XI. Die Pflegeversicherung finanziert sich ebenso wie die Krankenversicherung durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen (jeweils 1,525%). Kinderlose zahlen einen Zusatzbeitrag.

Die Unfallversicherung

Die Unfallversicherung gibt es seit 1884 und basiert auf der rechtlichen Grundlage des SGB VII. Die Unfallversicherung finanziert sich im Umlageverfahren durch den Arbeitgeber.

Die Rentenversicherung

Seit 1889 gibt es die Rentenversicherung in Deutschland. Die rechtliche Grundlage bildet das SGB VI. Finanziert wird die Rentenversicherung im Umlageverfahren durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen (jeweils 9,95%). Weitere Einnahmen erfolgen durch den Bundeszuschuss.

Die Arbeitslosenversicherung

Diese gibt es seit 1927. Rechtliche Grundlage bildet das SGB III. Finanziert wird die Arbeitslosenversicherung durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und gegebenenfalls Zuschüssen. Die Beiträge der Arbeitnehmer sind abhängig vom Einkommen.

Probleme im deutschen Gesundheitssystem

Im Kontext des deutschen Gesundheitssystems sind trotz seiner Stärken auch verschiedene Herausforderungen und Probleme zu adressieren.

Insbesondere der anhaltende Fachkräftemangel, vor allem im Pflegebereich, sowie der Ärztemangel in ländlichen Gebieten stellen gravierende Engpässe dar, die die Versorgung beeinträchtigen. Langwierige Wartezeiten auf medizinische Leistungen und die Überlastung von Krankenhäusern tragen ebenfalls zur Komplexität der Situation bei.

Zusätzlich zur physischen Infrastruktur stehen auch digitale Herausforderungen im Fokus, da die fortschreitende Digitalisierung zwar Potenziale zur Effizienzsteigerung birgt, jedoch auch regulatorische und technologische Hürden mit sich bringt. Eine ganzheitliche und innovative Strategie ist daher erforderlich, um die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit des deutschen Gesundheitssystems langfristig zu gewährleisten.

Aufbau des Gesundheitssystems in Deutschland

Das Bundesministerium für Gesundheit gestaltet auf Bundesebene die Gesundheitspolitik. Zu seinen Aufgaben gehören die Vorbereitung der Gesetze und die Erarbeitung der Verwaltungsvorschriften für die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Unter dem Bundesministerium stehen eine Reihe von Behörden und Institutionen, die sich mit den ihnen zugeordneten Gesundheitsfragen beschäftigen. Beispiele für solche Institute sind unter anderem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Ersteres ist für die Zulassung von Arzneimitteln zuständig. Das PEI hat die Aufgabe inne, Impfstoffe zuzulassen.

Für die gesetzlichen Krankenkassen ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern. In Form von Richtlinien bestimmt er den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherten. Außerdem ist es für qualitätssichernde Maßnahmen in der Versorgung zuständig. 

Welche Anbieter, Verbände und Einrichtungen hat das Gesundheitswesen?

Die private Krankenversicherung im Gesundheitssystem

Das Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme hat, ist nicht zuletzt auch der Kombination von GKV und PKV zu verdanken. Der gesunde Wettbewerb dieser beiden Systeme sorgt für einen starken und gut ausgeprägten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, der sich nur schwer kürzen lässt. 

Durch die private Krankenversicherung fließt dem Gesundheitssystem um die 33 Milliarden € zu. Krankenhäuser und Ärzte können so den hohen medizinischen Standard sichern, der in Deutschland angesehen ist. Würde es die private Krankenversicherung in dieser Konstellation nicht geben und würde man es mit einem anderen Vergütungssystem versehen, hätte das Gesundheitssystem jährlich Einbußen in Höhe von 12,6 Milliarden Euro. Das wiederum würde zu einer weitreichenden Schließung von Arztpraxen sowie Streichung von Arbeitsplätzen einhergehen. Ohne die Privatversicherten hätten die Arztpraxen in Deutschland durchschnittlich 52.500 € weniger zur Verfügung. In Personal und medizinische Ausstattung könnte somit nicht im gleichen Umfang investiert werden. 

Eine wichtige Säule bildet die private Krankenversicherung auch für den demografischen Wandel, der in Deutschland herrscht. Auf den wachsenden Anteil der älteren Leute kommen wenig junge Leute, die die Kosten der Gesellschaft stemmen müssen - nicht zuletzt auch in einem Posten wie der Krankenversicherung.

Privat Versicherte hingegen sorgen mit ihren Beiträgen selbst vor und bilden Rücklagen fürs Alter. Somit hatten die Versicherten in der PKV 2019 Rücklagen in der Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 271,89 Milliarden Euro gebildet. Eine Sicherheit, die unverzichtbar für das deutsche Gesundheitssystem ist. Die Beiträge in der GKV würden sonst ins Unermessliche steigen.

Was ist das Umlageverfahren?

Das Umlageverfahren ist ein Verfahren, mit dem die Finanzierung einer Krankenversicherung aber auch der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung sichergestellt wird. Die Beiträge gehen direkt an die Leistungsempfänger.

Sowohl bei der privaten als auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren die gesunden Versicherten somit die Kranken. Es gibt jedoch Unterschiede bei der Finanzierung. In beiden Versicherungen zahlen die Versicherten Beiträge, um ihre Gesundheit abzusichern. Die Beiträge werden jedoch unterschiedlich berechnet und verwendet.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren die Mitglieder mit ihren Beiträgen die Ausgaben der Versicherung. Ein Teil der Ausgaben wird durch den Gesundheitsfonds und andere Quellen finanziert. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich also nach dem durchschnittlichen Bedarf der Krankenkassen.

In der privaten Krankenversicherung gilt das Kapitaldeckungsprinzip. Die Versicherungen berechnen die Beiträge vorausschauend für jeden einzelnen Versicherten und bilden Rücklagen, um Beiträge während der gesamten Laufzeit konstant zu halten. Eine Beitragserhöhung aufgrund von Erkrankungen während der Versicherungszeit gibt es nicht.

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Ambulante & stationäre Versorgung in Deutschland


In Deutschland gliedert sich die medizinische Versorgung in zwei Bereiche: Die ambulante und die stationäre Versorgung. 

Ambulant

Unter der ambulanten Versorgung werden alle Versorgungsleistungen eingeordnet, die nicht von Krankenhäusern oder Kliniken erbracht werden. Die ambulante Versorgung wird von allen niedergelassenen und freiberuflichen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten getragen. Teil der ambulanten Versorgung sind Arzneimittel, Hilfsmittel wie Sehhilfen und Hörgeräte und die Versorgung mit Heilmitteln wie Krankengymnastik und Ergotherapie.

Stationär 

Von einer stationärer Versorgung sprich man, wenn ein (längerer) Krankenhausaufenthalt nötig ist. Auch gesetzlich Versicherte müssen eine Zuzahlung für die Unterbringung und Verpflegung leisten. Ein Patient wird dann vollstationär in einem Krankenhaus behandelt, wenn das Behandlungsziel nicht auf anderem Wege erreicht werden kann. Der Aufnahme zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus geht meist eine Einweisung durch einen niedergelassenen Arzt oder eine Notfalleinweisung voraus. Ist eine vollstationäre Behandlung erforderlich, haben die gesetzlich Versicherten einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf die vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus.

Sabrina Quente
HIER SCHREIBT Sabrina Quente

Sabrina ist freie Autorin für Versicherungs- und Digitalisierungsthemen. Sie war Redakteurin bei Fachzeitschriften und lernte als Content Editor bei ottonova die vielen Facetten der Versicherungswelt kennen.

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