Woran es krankt
Die Top 3 Baustellen des deutschen Gesundheitssystems: So viel gibt es noch zu tun für Jens Spahn und seine Mitarbeiter im Gesundheitsministerium.
Zu hohe Beiträge, zu viel Bürokratie: Über das deutsche Gesundheitssystem wird viel gestritten – und das nicht erst seit gestern! Schon in den 1970er-Jahren wurden erste Maßnahmen umgesetzt, um die Gesundheitspolitik fairer und einfacher für alle zu gestalten. Die letzte Gesundheitsreform gab es 2015 unter Gesundheitsminister Hermann Gröhe von der CDU. Damals wurde der Beitrag für die GKV auf einen Sockelbeitrag von 14,6 % gesenkt, allerdings können die Kassen individuelle Zusatzbeiträge erheben.
Die Grundidee der Bürgerversicherung ist es, eine solidarische Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland auf Basis aller Bürger unabhängig vom jeweiligen Einkommen zu sichern. Die Bürgerversicherung bildet die Grundlage für einen lebhaften Wettbewerb aller Versicherer um die bestmögliche Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung sicher zu stellen.
Das Konzept der Bürgerversicherung entstand 2003 und wurde von den Mitgliedern der Kommission der Rürup-Rente sowie vom Kölner Wirtschaftsprofessor und SPD-Mitglied Karl Lauterbach gestaltet. Ziel war es durch die Bürgerversicherung die Finanzierungsgrundlagen des Gesundheitssystems langfristig zu sichern. Es wird darauf abgezielt, die Trennung zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufzuheben. So sollen alle Versicherten, die bisher in der GKV Mitglied waren sowie alle neu zu versichernden Menschen in die Bürgerversicherung integriert werden.
Die bisherige Finanzierung des Gesundheitssystems hat nach Ansicht vieler Experten wegen der demographischen Veränderung überlebt. In der Debatte zur zukünftigen Finanzierung stehen zwei Modelle gegenüber: Kopfpauschale (oder Gesundheitsprämie) und die Bürgerversicherung. Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bereits als erster Schritt in Richtung Kopfpauschale gewertet.
Mit der Kopfpauschale ist ein neues Konzept zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gemeint, bei dem die Kassen selbst bestimmen, wie viel sie von ihren Mitgliedern verlangen – ähnlich wie das die privaten Krankenversicherungen heute schon tun. Für die Versicherten bedeutet das, dass jeder Beitragszahler den gleichen Krankenkassenbeitrag zahlt, unabhängig vom jeweiligen Einkommen. Eine Entlastung für Geringverdiener soll durch steuerfinanzierte staatliche Zuschüsse erfolgen. Die Möglichkeit Kinder und Ehepartner beitragsfrei mitzuversichern bleibt erhalten. Eine tatsächliche "Kopf"-Pauschale ist somit nicht geplant.
Politikern in der SPD, bei den Grünen und den Linken gefällt die Aussicht auf diese Kopfpauschale nicht. Sie fordern stattdessen die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung. Diese würde alle deutschen Versicherungspflichtigen zu den gleichen Bedingungen in einer gemeinsamen Krankenversicherung zusammenfassen – die Unterscheidung in „gesetzlich“ und „privat“ würde dann entfallen.
Konzept |
Bürgerversicherung |
Kopfpauschale |
|
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Grundidee | alle Versicherten zahlen mit allen Einkommen in das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung ein | Erhebung einkommensunabhängiger Kopfprämien (Gesundheitsprämien) | |
Befürworter | SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, DGB | FDP, in Grenzen CDU | |
Beitragsbemessung | einkommensabhängig | einkommensunabhängig | |
Berücksichtigtes Einkommen | Gehälter, Mieteinnahmen, Zinseinkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze | Einkommen bleibt unberücksichtigt | |
Einkommensausgleich | kostenlose Versicherung von Kindern, Unterstützung von Einkommensschwachen, finanziert aus Steuermitteln | vollständige bzw. teilweise Übernahme der Kopfpauschale für Einkommensschwache, kostenlose Versicherung für Kinder | |
Familienversicherung | vorgesehen | vorgesehen | |
Probleme/Kritik | Demografischer Wandel wird kaum berücksichtigt, dadurch längerfristig höhere Beiträge, Lohnnebenkosten werden nur kurzfristig gesenkt, Folge: Gefährdung von Arbeitsplätzen, Vorwurf der “Einkommenssteuer” | hohe finanzielle Belastung für den Staat (durch Sozialausgleich), einseitige Belastung der Versicherungsnehmer, Aufhebung des Solidarprinzips |
Ein weiteres wichtiges Thema der aktuellen Gesundheitspolitik ist die integrierte Versorgung. Gemeint ist damit eine enge Zusammenarbeit von Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern, um dem Patienten vor allem bei komplizierten Behandlungen die bestmögliche Versorgung zu garantieren. Mithilfe moderner Technologien können zum Beispiel verschiedene Spezialisten über alle räumlichen und zeitlichen Distanzen hinweg gemeinsam einen Patienten betreuen.
Die Telemedizin macht’s möglich! Wenn medizinische Fachleute aller Disziplinen und Fachrichtungen Hand in Hand arbeiten, ist das oberste Ziel des Versorgungsmanagements erfüllt. Dieser Begriff findet sich seit 2007 im Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) und soll allen Versicherten einen „reibungslosen Übergang zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege“ garantieren.
Was viele Leute am derzeitigen Gesundheitssystem stört, ist die Möglichkeit, dass sich Besserverdiener einen besseren Gesundheitsschutz zulegen können - insofern sie das möchten. Für Geringverdiener bleibt die GKV die einzige Möglichkeit sich gesundheitlich abzusichern und durch Zusatzversicherung die Leistungen anzupassen. Zudem fehlen durch die Privatversicherten wichtige Beiträge in der GKV. Zahlen alle in die Bürgerversicherung, könnte der Beitragssatz für alle Versicherten sinken.
Jedoch gibt es auch Kritiker der Bürgerversicherung. So fürchten diese eine stärkere finanzielle Belastung der Personen mit hohem Einkommen. Je nach Umsetzung würde die BBG komplett entfallen oder sich an der Grenze für die gesetzliche Rentenversicherung orientieren. Dieser Wert gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der der Krankenkassenbeitrag berechnet wird.
Die Bürgerversicherung ist ein Konzept zur Umgestaltung des derzeitigen Gesundheitssystems in Deutschland. Vorbild ist die Schweiz mit ihrem Versicherungsmodell. So soll die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Versicherung aufgehoben werden und ein gerechteres und solidarischeres Gesundheitswesen für alle Bürger angeboten werden.
Innerhalb der Bürgerversicherung tragen alle Bürger mit ihrem Einkommen zur Finanzierung des GKV-Systems bei. Jeder, der sich neu krankenversichern lässt, wird der Bürgerversicherung zugeordnet und kann frei zwischen den Krankenkassen (GKV sowie PKV) wählen. Die Aufnahme erfolgt ohne vorherige Gesundheitsprüfung und die Beitragsbemessung wird abhängig vom Einkommen berechnet. Durch das Sachleistungsprinzip soll garantiert werden dass jeder Bürger die gleiche medizinischen Versorgung erhält und an medizinischen Fortschritten teilnimmt.
Der Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung würde aufgehoben. Die PKV kann eigene Bürgerversicherungstarife anbieten, diese jedoch ohne Risikoprüfung und Einkommensabhängigkeit. Was jedoch attraktiv für die privaten Kassen bleibt ist der Markt der Zusatzversicherungen.
Der Kernunterschied der beiden Konzepte besteht in der Beitragsbemessung: Bei der Bürgerversicherung sind die Beiträge einkommensabhängig unter Einbeziehung aller Einkünfte fällig, bei der Kopfpauschale zahlen alle Bürger den gleichen Beitrag. Hier ist die Beitragsbemessung einkommensunabhängig.
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