Bedarfsdeckungsprinzip in der GKV

Der Begriff Bedarfsdeckungsprinzip stammt aus der Wirtschaft und bedeutet, dass ökonomisches Handeln darauf ausgerichtet sein muss, tatsächlich gegebene Bedarfe zu decken. Das Bedarfsdeckungsprinzip ist aber auch ein Grundpfeiler des deutschen Gesundheitssystems.

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Inhaltsverzeichnis

Definition von Bedarfsdeckungsprinzip

Das Bedarfsdeckungsprinzip ist eines der Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenkassen. Die GKV gewährt ihren Versicherten medizinisch notwendige Leistungen in dem Umfang, der den tatsächlichen Bedarf an medizinischer Versorgung deckt. Dabei muss sie wirtschaftlich handeln, d.h. sie darf für eine Leistung nicht mehr Geld ausgeben als unbedingt notwendig. Kosten, die über diesen Umfang hinausgehen, müssen eigenständig beglichen werden.

In Deutschland gilt die Versicherungspflichtunabhängig davon, ob du privat oder gesetzlich versichert bist. Diese Versicherungspflicht gewährleistet dir im Krankheitsfall den Zugang zu medizinischer Versorgung.

Bedarfsdeckungsprinzip Das Bedarfsdeckungsprinzip ist ein Grundprinzip der gesetzlichen Krankenkassen

PKV & GKV – Bedarfsdeckungsprinzip macht den Unterschied

Darüber hinaus gibt es jedoch bedeutende Unterschiede zwischen GKV und PKV:

→ Im Gegensatz zur PKV ist der Leistungsumfang in der GKV begrenzt. Grund dafür ist das Bedarfsdeckungsprinzip.

Falls du BWL studiert hast, ist dir das Bedarfsdeckungsprinzip garantiert schon begegnet. Auch wenn du den Begriff eigentlich nur aus dem Wirtschaftslexikon kennst, beschreibt er außerdem ein wichtiges Prinzip der GKV.

Die Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied:

Bedarfsdeckungsprinzip ...

Prinzip des wirtschaftlichen Handelns, das auf die Deckung eines bestehenden Bedarfs abzielt. In Deutschland orientieren sich öffentliche Haushalte daran. Das Gegenteil ist das erwerbswirtschaftliche Prinzip: Unternehmen, die danach handeln, sind bestrebt, Gewinne zu maximieren.

Eines der Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenkassen. Die GKV gewährt ihren Versicherten medizinisch notwendige Leistungen nur in dem Umfang, der den tatsächlichen Bedarf an medizinischer Versorgung deckt.

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Was bedeutet Bedarfsdeckungsprinzip in der GKV?

Ähnlich wie bei öffentlichen Haushalten geht es auch der Krankenkasse darum, sich am Bedarf an medizinischer Versorgung zu orientieren und dessen Deckung zu gewährleisten. Deshalb kann die GKV auch nur medizinisch notwendige Leistungen gewähren, die dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechen. Dabei muss sie wirtschaftlich handeln – das heißt, sie darf für eine Leistung nicht mehr Geld ausgeben als unbedingt erforderlich.

Die GKV-Leistungen decken nur deinen tatsächlichen medizinischen Bedarf. Deshalb musst du alles, was darüber hinausgeht, aus eigener Tasche bezahlen. Die PKV bietet dir dagegen umfangreichere Leistungen.

Welches Prinzip gilt in der privaten Krankenversicherung?

Auch die PKV verfolgt Prinzipien, nach denen sie handelt und wirtschaftet. Allerdings steht dabei nicht die Bedarfsdeckung im Fokus. In der PKV gilt das Äquivalenzprinzip. Es ist die Basis für die Kalkulation deiner Versicherungsbeiträge.

Diese & weitere Vorteile bringt dir das Äquivalenzprinzip als Privatversicherter:

Unterschiedliche Leistungen in PKV & GKV – Das Bedarfsdeckungsprinzip in der Praxis

Wie sich das Bedarfsdeckungsprinzip für dich als Versicherten konkret im Alltag ausdrückt, siehst du hier beispielhaft:

Art der Leistung:

  • Freie Arztwahl:
  • Arzneimittel: nur verschreibungspflichtige Medikamente mit Zuzahlung
  • Wahl des Krankenhauses:
  • Behandlung in der Klinik: Facharzt
  • Behandlung in der Klinik: Mehrbettzimmer
  • Zahnleistung: nur Regelleistungen, Erstattung Zahnersatz 10-65%
  • Sehhilfen:
  • Heilpraktiker:

Art der Leistung:

  • Freie Arztwahl:
  • Arzneimittel:
  • Wahl des Krankenhauses:
  • Behandlung in der Klinik: Chefarzt
  • Behandlung in der Klinik: je nach Tarif Ein-oder Zweibettzimmer
  • Zahnleistung: umfangreich, Erstattung Zahnersatz je nach Tarif bis zu 100%
  • Sehhilfen:
  • Heilpraktiker:

Du legst Wert auf erstklassige Leistungen, kannst dich aber nicht privat versichern? Mit privaten Zusatzversicherungen schließt du auch als GKV-Patient deine Leistungslücken. So sicherst du dir beim Zahnarzt und im Krankenhaus bessere Leistungen und mehr Komfort ohne Zuzahlung.

FAQs zum Bedarfsdeckungsprinzip

Die Krankenkasse gewährt medizinisch notwendige Leistungen, die dem allgemein anerkannten medizinischen Stand entsprechen, und muss dabei wirtschaftlich handeln. Dahinter steckt das Bedarfsdeckungsprinzip. Die Leistungen decken nur deinen tatsächlichen Bedarf an medizinischer Versorgung.

Die PKV bietet ihren Versicherten im Gegensatz zur GKV mehr Leistungen, weil sie sich nicht an der Bedarfsdeckung orientiert. Sie handelt stattdessen nach dem Äquivalenzprinzip – du bekommst also, was du mit deinem Beitrag zahlst und wählst deinen Leistungsumfang selbst aus.

Sabrina
HIER SCHREIBT Sabrina Quente

Sabrina ist freie Autorin für Versicherungs- und Digitalisierungsthemen. Sie war Redakteurin bei Fachzeitschriften und lernte als Content Editor bei ottonova die vielen Facetten der Versicherungswelt kennen.

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