Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung einfach erklärt

Äquivalenz bedeutet Gleichwertigkeit. Das Äquivalenzprinzip beschreibt die Gleichwertigkeit von Leistungen und Gegenleistungen und gilt als ein wichtiger Grundsatz der privaten Krankenversicherung. Es wird auch Individualversicherungsprinzip genannt.

Aktualisiert am 17. Juli 2025
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Inhalt des Ratgebers

Was ist das Äquivalenzprinzip in der PKV?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet: Die Beiträge, die du zahlst, orientieren sich direkt an deinem persönlichen Risiko sowie dem von dir gewählten Leistungsumfang. Je mehr Leistungen du wählst – etwa Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus – desto höher fällt dein Beitrag aus.

👉 Das Äquivalenzprinzip bildet somit die Grundlage für die individuelle Beitragskalkulation in der PKV.

Wie funktioniert das Äquivalenzprinzip konkret?

Dein Beitrag wird auf Basis dieser Faktoren berechnet:

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wo alle nach Einkommen zahlen, spiegelt dein PKV-Beitrag also dein persönliches Risiko und deinen Leistungswunsch wider.

Warum ist das Äquivalenzprinzip wichtig?

Kapitaldeckungsverfahren und Alterungsrückstellungen

Ein weiterer zentraler Bestandteil des Äquivalenzprinzips ist das Kapitaldeckungsverfahren. Dabei werden deine Beiträge so kalkuliert, dass ein Teil davon für spätere Jahre angespart wird – in Form von Alterungsrückstellungen.

Das bedeutet:

  • Du finanzierst deine Gesundheitskosten langfristig selbst – unabhängig davon, ob du im Alter höhere medizinische Leistungen benötigst.

  • So bleibt dein Beitrag im Idealfall auch im Rentenalter stabil(er), obwohl deine Gesundheitskosten steigen.

Welches Prinzip gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Während in der PKV das Äquivalenzprinzip gilt, basiert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf dem Solidaritätsprinzip.

Was ist der Unterschied zwischen Äquivalenz- und Solidaritätsprinzip?

Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist das zugrunde liegende Prinzip der Beitragsberechnung:

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen alle Versicherten einen prozentualen Anteil ihres Einkommens in den gemeinsamen Versicherungstopf – unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko oder dem tatsächlichen Leistungsbedarf.

In der privaten Krankenversicherung basiert der Beitrag auf deinem individuellen Risiko sowie den von dir gewünschten Leistungen. Du schließt einen Vertrag ab, der deinen persönlichen Anforderungen entspricht – ähnlich wie bei anderen Versicherungen.

Äquivalenzprinzip: Definition & Bedeutung (einfach erklärt) - ottonova – Tabelle

Äquivalenzprinzip (PKV)

Äquivalenzprinzip (PKV)

Solidaritätsprinzip (GKV)

Solidaritätsprinzip (GKV)

Äquivalenzprinzip (PKV)

Beitrag richtet sich nach persönlichem Risiko & gewählter Leistung

Solidaritätsprinzip (GKV)

Beitrag richtet sich nach Einkommen (bis zu bestimmter Grenze)

Äquivalenzprinzip (PKV)

Gesundheitsprüfung bei Eintritt

Solidaritätsprinzip (GKV)

Keine Gesundheitsprüfung

Äquivalenzprinzip (PKV)

Kapitaldeckung (mit Rückstellungen)

Solidaritätsprinzip (GKV)

Umlageverfahren (Geld wird direkt verwendet)

Äquivalenzprinzip (PKV)

Leistungsanspruch richtet sich nach dem gewählten Tarif (z. B. Einbettzimmer, Zahnersatz, Auslandsschutz)

Solidaritätsprinzip (GKV)

Leistungsanspruch identisch für alle (im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalogs)

Äquivalenzprinzip (PKV)

Beispiel: Eine 30-jährige, gesunde Selbstständige in einem Tarif mit weniger Leitungen zahlt weniger Beitrag als ein 35-jähriger Kunde mit umfangreichen Leistungen und Vorerkrankungen. Jeder bezahlt das, was seinem Risiko und Leistungswunsch entspricht.

Solidaritätsprinzip (GKV)

Beispiel: Ein 30-jähriger Gesunder mit 5.000 € Bruttogehalt zahlt denselben Beitrag wie ein chronisch Kranker mit gleichem Einkommen. Beide erhalten die gleichen Leistungen – auch wenn einer deutlich höhere Kosten verursacht.

Für wen ist das Äquivalenzprinzip besonders attraktiv?

Die private Krankenversicherung steht für Selbstverantwortung und Vertragsfreiheit. Das Äquivalenzprinzip stellt dabei sicher, dass dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung fair, nachvollziehbar und individuell gestaltet ist. Du erhältst die Versorgung, die du gewählt hast – und zahlst genau dafür. Dieses Prinzip macht die PKV besonders attraktiv für:

FAQs zum Äquivalenzprinzip

Äquivalenz bedeutet Gleichwertigkeit – entsprechend beschreibt das Äquivalenzprinzip den Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Bezogen auf die PKV bedeutet das: Dein gezahlter Beitrag muss äquivalent zu den Leistungen sein, die deine PKV dir bietet. Um einen adäquaten Beitrag festlegen zu können, gibt es die Gesundheitsprüfung.

In der GKV gilt das Solidaritätsprinzip: Dein Beitrag hängt von deinem Gehalt ab. Die Versicherten zahlen je nach Leistungsfähigkeit in einen großen Topf ein und finanzieren kranke Mitglieder. Damit nichts aus dem Gleichgewicht gerät, müssen Krankenkassen wirtschaftlich planen und können nur Leistungen zahlen, die wirtschaftlich vertretbar sind.

Hier spielen individuelle Risikofaktoren eine große Rolle, wie dein Alter bei Eintritt in die PKV und eventuell bestehende Vorerkrankungen. Diese werden in die Gesundheitsprüfung einbezogen. Im Zusammenhang mit dem Äquivalenzprinzip spielen aber auch deine Ansprüche eine Rolle. Denn je mehr deine PKV leisten soll, desto höher fällt dein Beitrag aus.

Damit der Versicherer dein individuelles Risiko einschätzen kann. Nur so lässt sich ein beitragstechnisch fairer Tarif kalkulieren, der dem Äquivalenzprinzip entspricht.

Der Tarif bestimmt, wie viel deine Versicherung im Krankheitsfall leistet – z. B. stationäre Komfortleistungen, Zahnersatz oder Auslandsreisen. Je höher der Leistungsumfang, desto höher der Beitrag.

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