Hautscreening: Hautkrebs rechtzeitig erkennen
Vorsorgeuntersuchungen sind nur etwas für ältere Menschen? Nicht unbedingt. In welchen Fällen ein Hautscreening auch in jungen Jahren sinnvoll ist und wie die Früherkennung abläuft.
Das Sachleistungsprinzip gilt als Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung: Du beziehst Leistungen rund um deine Gesundheit und die Krankenkasse kümmert sich um die Kosten.
Als gesetzlich Versicherter kennst du das Prozedere: Du gehst zum Arzt, präsentierst deine Versichertenkarte und lässt dich untersuchen. Am Ende gibt es einen Krankenschein oder ein Rezept. Eine Rechnung siehst du in der Regel allerdings nicht, denn in der GKV gilt das Sachleistungsprinzip.
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Die gesetzliche Krankenkasse funktioniert nach dem Solidarprinzip.
Alle Versicherten sollen Zugang zu medizinischen Sachleistungen haben –
unabhängig von ihrem Einkommen. Niemand soll auf medizinische Versorgung
verzichten, weil er fürchtet, sich den Arzt nicht leisten zu können.
Damit
das Sachleistungsprinzip funktioniert, müssen die Krankenkassen sich
darum kümmern, dass die Versorgung der Patienten ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich gestaltet ist und dabei den medizinischen
Fortschritt berücksichtigt.
Nach welchen Grundsätzen die GKV handeln soll, regelt das Buch der Sozialgesetzgebung (SGB V). Das SGB gibt es seit 1989. In §2 sind auch die rechtlichen Grundlagen des Sachleistungsprinzips verankert.
Welche Vorteile hat das Sachleistungsprinzip? Gibt es Punkte, die dagegensprechen? Wir haben das Pro und Contra für dich zusammengefasst:
Für die Versicherten in der GKV ist das Sachleistungsprinzip eine gute Sache. Um die Zahlung der Arztkosten musst du dich nicht kümmern und in der Regel kannst du sicher sein, dass du behandelt wirst – selbst wenn dein Konto gerade ähnlich kränkelt wie du.
Nicht nur für dich ist das Sachleistungsprinzip beruhigend. Auch dein Arzt kann sicher sein, dass seine Leistung bezahlt wird. Welche Leistungen erstattet werden und welche nicht, ist klar geregelt und der administrative Aufwand für deinen Arzt hält sich in Grenzen.
Nach einem Einkauf im Supermarkt bekommst du an der Kasse die Quittung und siehst genau, wofür du gerade Geld ausgegeben hast. Als GKV-Patient weißt du meist nicht, was dein Arztbesuch kostet, obwohl deine Gesundheit so wertvoll ist. Diese fehlende Transparenz kann dazu führen, dass Versicherte öfter zum Arzt gehen als nötig.
Preis und Umfang von GKV-Leistungen sind klar geregelt. Du bekommst, was die GKV zahlt – und das ist in der Regel ein begrenzter Leistungsumfang. Das führt auf der anderen Seite dazu, dass beim Zahnersatz nur Basisleistungen gezahlt werden und du darüber hinaus zuzahlen musst.
Du bist in der GKV und willst Klarheit über deine Gesundheitskosten? Dann bitte deinen Arzt um eine Patientenquittung. In dieser Quittung, die pro Besuch oder Quartal ausgestellt wird, siehst du genau, welche Kosten dein Arzt für deinen Besuch abrechnen kann. Wir sprechen nicht nur über Kostentransparenz, wir schaffen sie auch: Für die Patientenquittung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 € fällig.
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