Mutterschaftsgeld & privat versichert: Wer hat Anspruch?

Wie sieht das mit dem Mutterschaftsgeld bei privat versicherten Patientinnen aus: Unter welchen Bedingungen gibt’s Geld? Wie hoch fällt das Mutterschaftsgeld aus und wie lange wird es gezahlt? Wir haben alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld und PKV für dich.

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Inhaltsverzeichnis

Mutterschaftsgeld in der PKV - kurzer Überblick:

  • Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für Mütter vor und nach der Geburt, um während des Mutterschutzes finanziell abgesichert zu sein. Es wird sowohl von gesetzlichen Krankenkassen als auch vom Bundesamt für Soziale Sicherung bereitgestellt, abhängig von der Art der Krankenversicherung.
  • Gesetzlich versicherte Mütter erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, während privat versicherte Mütter es beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen können. Der Betrag variiert je nach Versicherungsart und beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag für gesetzlich Versicherte und einmalig bis zu 210 Euro für privat Versicherte.
  • Arbeitgeber unterstützen auch privat versicherte Mütter durch Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, berechnet auf Basis des durchschnittlichen Brutto-Gehalts der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Selbstständige, die privat versichert sind, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, können aber eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.
  • Während des Mutterschutzes und der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber keine Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung. Wenn das Einkommen während der Elternzeit unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, besteht die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, es sei denn, es wird eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht beantragt und genehmigt.

Mutterschaftsgeld einfach erklärt

Wenn du angestellt bist und ein Baby erwartest, gelten für dich vor und nach der Entbindung Mutterschutzfristen: In der Regel musst du sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten und kannst dich zu 100 % auf die Geburt und die erste Zeit als Mutter konzentrieren.

Damit du in dieser Phase finanziell abgesichert bist, bekommst du Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber.


Wer bekommt Mutterschaftsgeld und von wem?

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Das folgende Beispiel zeigt dir, wie sich die Beitragsrückerstattung finanziell für dich lohnen kann:

Jährliche Kosten für Leistungen, die sich nicht auf die Beitragsrückerstattung auswirken (Vorsorgeleistungen nach gesetzl. Programmen, professionelle Zahnreinigung, Impfungen exkl. Auslandsreiseimpfungen); werden übernommen

400 €

Jährliche Kosten für Leistungen, die sich auf die Beitragsrückerstattung auswirken würden (z.B. Krankschreibung, Medikamentenrechnungen); freiwillig selbst bezahlt*

150 €

Beitragsrückerstattung First Class Pro+ (für 32-Jährige Person)

549 €

Dein finanzieller Vorteil (Beitragsrückerstattung - selbst bezahlte Rechnungen)

399 €

* Wenn du diese Leistungen selbst bezahlst, dann wirken sie sich nicht negativ auf deine Beitragsrückerstattung aus und du bekommst einen Teil deiner Beiträge zurück.

Mutterschaftsgeld Beim Mutterschaftsgeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung

Mutterschaftsgeld für privat versicherte Arbeitnehmerinnen

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld, wenn sie in Mutterschutz gehen. Für Privatpatientinnen gibt es in Bezug auf das Mutterschaftsgeld eine andere Regelung: 

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten das Mutterschaftsgeld auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung. 

Bist du als Selbstständige Mitglied einer privaten Krankenversicherung, bekommst du kein Mutterschaftsgeld. In diesem Fall solltest du rechtzeitig eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, um während der gesetzlichen Mutterschaftsfristen Krankentagegeld zu beziehen und so den Verdienstausfall zu kompensieren.

Welche weiteren Vorteile hat die PKV für Mütter?

Mutterschaftsgeld: Alle Infos für werdende Mamas

Die Vorfreude ist riesig: Ein Baby ist unterwegs und deine Welt steht auf einmal Kopf! Jetzt gibt es so viel zu erledigen: Hebamme finden, Kinderzimmer einrichten, Babysachen shoppen ... Doch zu den Glücksgefühlen mischen sich oft auch Fragen und Zweifel. Ist der Zwerg gesund? Wie wird der Start ins Familienleben verlaufen? Klappt der Spagat zwischen Kind und Karriere? Und dann ist da natürlich noch der finanzielle Aspekt: Wie werdet ihr zurechtkommen, wenn das Einkommen der frisch gebackenen Mami erst einmal wegfällt?

Um jungen Familien eine ihrer Sorgen zumindest kurzfristig zu nehmen, gibt es das Mutterschaftsgeld. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Entgeltersatzleistung, die Müttern kurz vor und nach der Geburt ihres Babys zusteht. Doch nicht alle Mamas bekommen Mutterschaftsgeld – das wirft natürlich Fragen auf. Wir helfen werdenden Müttern weiter und beantworten die wichtigsten Fragen: In welchem Zeitraum wird das Mutterschaftsgeld ausbezahlt? Wie hoch ist es, wer ist bezugsberechtigt und welche Rolle spielt die private Krankenversicherung beim Mutterschaftsgeld?

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Mutterschutz: Diese Fristen gelten

Mutterschaftsleistungen wie das Mutterschaftsgeld sollen dein Einkommen sichern, während du dich als Hochschwangere bzw. frisch Entbundene um deine Gesundheit und die deines Babys kümmerst. Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist: Diese beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Wenn du Mehrlinge erwartest, das Kind zu früh geboren wird oder mit einer Behinderung zur Welt kommt, wird die gesetzliche Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt verlängert. Während dieser Zeit musst du nicht arbeiten und das Mutterschaftsgeld kompensiert deinen Einkommensausfall.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld in der GKV?

Allerdings bekommen nicht alle Mütter Mutterschaftsgeld. Ob du bezugsberechtigt bist und wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren wie deiner Arbeitssituation und deiner Krankenversicherung ab.

Wenn du als Arbeitnehmerin sechs Wochen vor dem errechneten Termin in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bist, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Gleiches gilt für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen. Von deiner gesetzlichen Krankenkasse bekommst du dann Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag. Dein Arbeitgeber stockt diesen Betrag so weit auf, dass dein bisheriges Nettogehalt auch während der Mutterschutzfrist auf deinem Konto landet. Doch wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld bei privat versicherten Patientinnen aus?

PKV Mutterschaftsgeld: Was steht privat versicherten Müttern zu?

Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung ist der Bezug des Mutterschaftsgelds ein wenig anders geregelt. Die private KV selbst zahlt kein Mutterschaftsgeld, stattdessen bekommen privat versicherte Arbeitnehmerinnen einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) überwiesen.

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Für Angestellte:

Auch bei privat versicherten Arbeitnehmerinnen beteiligt sich der Arbeitgeber durch Zuschüsse am Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeberzuschuss wird bei privat versicherten (werdenden) Mamas so berechnet, als wären sie gesetzlich versichert.

Das bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt während der Mutterschutzfrist das durchschnittliche Brutto-Gehalt aus den letzten drei Monaten vor Beginn der Schwangerschaft.

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Für Selbstständige:

Bist du als Selbstständige privat versichert, hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Du kannst allerdings eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, um dann während des Mutterschutzes das vereinbarte Krankentagegeld zu beziehen.

Bitte beachten: Der Versicherungsvertrag deiner Krankentagegeldversicherung muss mindestens neun Monate zuvor geschlossen worden sein, damit das Krankentagegeld ausbezahlt wird. Wenn du als privat versicherte Unternehmerin eine Schwangerschaft planst, solltest du diese Frist im Hinterkopf behalten und die private Krankentagegeldversicherung gegebenenfalls rechtzeitig abschließen.

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Wir bei ottonova rechnen beim Krankentagegeld im Mutterschutz keine Karenzzeit an. Das heißt, das ab dem ersten Tag der Mutterschutzfrist bereits ein Leistungsanspruch besteht.

Heribert PKV-Experte & Sales Coach

Für Beamtinnen:

Du bist als Beamtin privat versichert? Dann bekommst du kein Mutterschaftsgeld. Das ist aber auch gar nicht nötig, denn du erhältst auch während des Mutterschutzes deine normalen Bezüge inklusive der Zulagen.

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Alles was du über die private Krankenversicherung wissen musst

Du hast sicher schon so einiges über die private Krankenversicherung gehört. Aber was ist dran an Mythen wie "Die PKV ist nichts für Familien"? Wir klären auf.

Mutterschaftsgeld beantragen: So geht’s

  • Als Arbeitnehmerin in der PKV beantragst du dein Mutterschaftsgeld direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
  • Bist du als Selbstständige in der PKV und hast zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, solltest du deinen Versicherungsdienstleister rechtzeitig über deine Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin informieren. Eine entsprechende Bestätigung kann dir dein Arzt oder deine Hebamme ausstellen.
  • Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen gilt: Wende dich an deine GKV, um das Mutterschaftsgeld zu beantragen. Bist du nicht selbst gesetzlich versichert, sondern über deinen Partner familienversichert, bekommst du kein Mutterschaftsgeld ausbezahlt (außer mit geringem Einkommen z.B. aus Minijob).

PKV: Wissenswertes zu Mutterschutz und Elternzeit

Eine wichtige Sache gibt es noch zu bedenken, wenn du als Arbeitnehmerin privat versichert bist: Während des Mutterschutzes zahlt dein Arbeitgeber keine Zuschüsse für die PKV. Das gilt auch während der Elternzeit, sofern du nicht arbeitest.

Wenn du während der Elternzeit oder danach arbeiten gehst, kann es passieren, dass du unter die Versicherungspflichtgrenze rutschst – denn womöglich willst oder kannst du als Mama nicht mehr so viel arbeiten wie vor der Geburt.

Sollte dein Einkommen 2024 unter die Einkommensgrenze von 69.300 Euro brutto jährlich rutschen, musst du in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Es gibt aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit zu werden und dadurch Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Setze dich am besten mit deiner PKV in Verbindung.

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Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.

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