Definition von Beitragsanpassung (BAP)
Die Beiträge der PKV werden nach dem Äquivalenzprinzip berechnet und an die individuellen Risiken des einzelnen Versicherten angepasst.
Gründe für Beitragsanpassungen:
- Medizinischer Fortschritt
- Steigende Kosten im Gesundheitssystem
- Nutzung von medizinischen Leistungen
- Erhöhte Lebenserwartung
- Zinsen
Übersteigen die kalkulierten Kosten der PKV die kalkulierten Ausgaben um 10 % oder weicht die Sterbewahrscheinlichkeit um 5 % ab, wird die Rechnungsgrundlage überprüft und über eine Beitragsanpassung entschieden.
Laut dem Wissenschaftlichen Institut der PKV sind die PKV-Beiträge von 2010 - 2020 langsamer gestiegen als in der GKV.