Freie Heilfürsorge einfach erklärt
Als Beamter in Deutschland stehst du in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu deinem Dienstherrn. Dein Dienstherr muss für dein Wohl sorgen, indem er sich etwa an deinen Gesundheitskosten beteiligt. Bei bestimmten Beamten gilt die freie Heilfürsorge – der Dienstherr übernimmt in diesem Fall 100 % der Kosten im Pflege- und Krankenfall oder bei der Geburt.
Die freie Heilfürsorge ist für Berufsgruppen gedacht, bei denen ein erhöhtes Berufsrisiko besteht. Dazu gehören:
- Soldaten
- Zivildienstleistende
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
- in einigen Bundesländern Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen
- Justizvollzugsbeamte
Anders als bei der Beihilfe werden die Gesundheitskosten von Familienangehörigen nicht übernommen. Die Heilfürsorge ist nicht an eine Krankenversicherung geknüpft. Da in der Rente nicht mehr die volle Heilfürsorge gezahlt wird, sollten Empfänger mit speziellen Tarifen vorsorgen.