Du erwartest ein Kind und hast sicher viele Fragen. Darunter auch: Was ändert sich eigentlich während der Elternzeit bei der (privaten) Krankenversicherung? Im Mutterschutz oder der Elternzeit bist du grundsätzlich weiterhin normal bei deiner Krankenversicherung versichert. Es gibt allerdings einige Dinge, die du in Bezug auf Fristen und Kosten beachten solltest. Dieser Artikel erklärt dir alles Wissenswerte zur privaten Krankenversicherung in der Elternzeit.
Elternzeit in der Privaten Krankenversicherung - kurzer Überblick:
Beitragszahlung während der Elternzeit: In der PKV müssen Versicherte ihre Beiträge während der Elternzeit vollständig selbst entrichten, da der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung in dieser Zeit entfällt.
PKV-Tarife mit Beitragsbefreiung: Es gibt allerdings Tarife in der privaten Krankenversicherung, in denen während Elterngeldbezug keine Beiträge gezahlt werden müssen (z.B. bis zu 9 Monate im ottonova Tarif First Class Pro+).
Versicherungspflicht durch Teilzeitarbeit und Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Durch Teilzeitarbeit während der Elternzeit kann das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, was zu einem Wechsel von der PKV in die GKV führt. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit durch Befreiung von der Versicherungspflicht auch bei Teilzeitarbeit in der PKV versichert zu bleiben.
Beiträge während der Elternzeit
Ob du Beiträge für deine Krankenversicherung während der Elternzeit zahlen musst, hängt davon ab, ob du gesetzlich oder privat versichert bist und für welchen Tarif du dich entschieden hast.
Beiträge Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung müssen die Beiträge während der Elternzeit selbst gezahlt werden, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Wie viel Krankenversicherung man in der Elternzeit zahlt, hängt vom individuellen Tarif ab.
Mögliche Entlastungen & Zuschüsse:
Beitragsentlastungstarife & Beitragsfreiheit: Manche Tarife bieten Beitragsbefreiungen für einen gewissen Zeitraum während der Elternzeit (Voraussetzung: Elterngeldbezug), zum Beispiel im ottonova First Class Pro+ Tarif für bis zu 9 Monate, während Versicherte Elterngeld beziehen.
Wechsel in Teilzeit: Arbeitest du in Teilzeitarbeit, erhältst du einen Arbeitgeberzuschuss. Der Wechsel in Teilzeit ermöglicht auch einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.
Entbindungspauschale: Einige Tarife sehen eine Entbindungspauschale vor (z.B. in den ottonova Tarifen Business Class 400 Euro und First Class 600 Euro).
Bei ottonova ist das Krankentagegeld während der Elternzeit beitragsfrei. Du brauchst nur die Bestätigung deines Arbeitgebers per App bei uns einreichen. Damit deine Beitragsbefreiung ab dem ersten Tag gilt, beantrage sie innerhalb von 2 Monaten deiner Arbeitsfreistellung. Das beitragsfreie Ruhen beginnt dann rückwirkend zum ersten Tag der Arbeitsfreistellung. Geht der Antrag zu einem späteren Zeitpunkt bei uns ein, kann die Beitragsbefreiung erst ab dem 1.Tag des auf den Antragseingang folgenden Kalendermonats vereinbart werden.
HeribertPKV-Experte & Sales Coach
Sonderfall: PKV in der Elternzeit bei Beamten
Für Beamte und Beihilfeberechtigte sieht die Regelung anders aus: Der Anspruch auf Beihilfe bleibt auch während der Elternzeit bestehen. Je nach Bundesland oder Bundesbeihilfeverordnung gibt es zudem spezielle Pflegekosten- oder Krankenversicherungszuschüsse während der Elternzeit, sodass die PKV-Beiträge für Beamte und Beamtinnen meist sehr niedrig bleiben.
Beiträge gesetzliche Krankenversicherung
Während der Elternzeit ist man in der Pflichtversicherung beitragsfrei versichert sofern kein Einkommen erzielt wird.
Als freiwillig versicherte Person sind Beiträge oder ggf. der Mindestbeitrag ohne Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. Wenn ein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung in der GKV existiert, kann diese genutzt werden.
Wird während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, sind entsprechende Beiträge zu zahlen.
Als Student ist der Studentenbeitrag in der Krankenversicherung weiterhin zu zahlen.
Sollte vor der Elternzeit eine Familienversicherung bestehen, ändert sich während der Elternzeit nichts daran.
PKV-Expertin Oleks erklärt dir, was Familien über die Private Krankenversicherung (PKV) wissen müssen.
Bei dem Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung (Lohnersatzleistung), welche grundsätzlich einen Teil des Einkommensausfalls während der Elternzeit auffangen soll und somit der Sicherung des Lebensunterhalts dient.
Nach der Geburt des Kindes kann es für zwölf Monate oder 24 Monate (bei 50% Bezug) beansprucht werden. Das Elterngeld entspricht in etwa 70% des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro mindestens aber 300 Euro. Grundsätzlich sind Regelungen zu der Elternzeit sowie -geld kompliziert und kommen Hand in Hand mit vielen Voraussetzungen sowie Bedingungen.
Elternzeit vs. Mutterschutz: Was ist der Unterschied bei der Krankenversicherung?
Mutterschutz: Gilt in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Der Arbeitgeber zahlt weiter das Nettoeinkommen abzüglich 13 Euro täglich. Beim Bundesamt für soziale Sicherung kann ein Zuschuss von 210 Euro beantragt werden. Die Differenz von 13 Euro täglich und den 210 Euro wird von einem versicherten Krankentagegeld übernommen (entspricht 1.064 Euro).
Elternzeit: Schließt direkt an den Mutterschutz an. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und der gewohnte Arbeitgeberzuschuss zur PKV entfällt (sofern nicht in Teilzeit gearbeitet wird).
Arbeitet man in Teilzeit, kann seit dem 01.09.2021 nun auch noch bei 32 Wochenstunden statt wie bisher bei 30 Wochenstunden Elterngeld beziehen. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit sind statt 25 bis 30 Wochenstunden jetzt 24 bis 32 Wochenstunden möglich.
Auswirkungen der Teilzeit auf die PKV:
Wird während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen, fällt das Gehalt meist unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Dadurch entsteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der GKV.
Option A (Wechsel in die GKV): Man wird wieder gesetzlich versichert. Zur Sicherung der bisherigen PKV-Konditionen für die Zeit nach der Elternzeit sollte unbedingt eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.
Option B (Verbleib in der PKV): Man kann innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Befreiungsantrag nach § 8 SGB V bei einer GKV stellen. In diesem Fall bleibt man privat versichert und erhält vom Arbeitgeber den regulären Zuschuss zur PKV auf Basis des Teilzeitgehalts.
Besonderheiten bei Frühgeburten
Kommt das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin, erhalten beide Elternteile seit dem 01.09.2021 einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Ist das Kind acht Wochen zu früh, sind es zwei zusätzliche Monate, bei zwölf Wochen drei und bei 16 Wochen bedeutet es sogar vier zusätzliche Monate Elterngeld.
FAQs zur Elternzeit
Voller Versicherungsschutz: Dein privater Krankenversicherungsschutz läuft unverändert weiter. Allerdings besteht kein Anspruch auf Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
Kein Arbeitgeberzuschuss: Da das Gehalt während der Elternzeit entfällt, zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss mehr und du musst den vollen Monatsbeitrag komplett selbst tragen.
Sonderfall Teilzeit: Wechselst du während der Elternzeit in eine Teilzeitstelle, kann eine gesetzliche Versicherungspflicht eintreten. Du kannst dich aber davon auf Antrag befreien lassen.
Bei vollständiger Elternzeit ohne Erwerbseinkommen trägt trägt der privat Versicherte die PKV-Beiträge zu 100% selbst. Arbeitet man während der Elternzeit in Teilzeit, beteiligt sich der Arbeitgeber wieder mit dem regulären Arbeitgeberzuschuss.
Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bleibt die Versicherung beitragsfrei bestehen. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Beschäftigten prüft die Krankenkasse, ob die Mitgliedschaft beitragsfrei weitergeführt werden kann (z.B. bei Anspruch auf Familienversicherung über den Partner). Andernfalls müssten freiwillig gesetzlich Versicherte Beiträge ohne Arbeitgeberzuschuss zahlen.
Ein Zuschuss für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vom eigenen Arbeitgeber entfällt bei voller Elternzeit. Zuschüsse gibt es jedoch bei Teilzeitarbeit. Beamte und Beamtinnen erhalten auch in der Elternzeit weiterhin Beihilfe.
Grundsätzlich besteht Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit, die nicht auf einmal genommen werden muss und auch aufgeteilt werden kann. Du bleibst während der gesamten Elternzeit regulär krankenversichert. Der Arbeitgeber meldet die Elternzeit elektronisch an die Krankenversicherung. Bei gesetzlich Versicherten ist es dennoch ratsam, den Start der Elternzeit kurz mit der Kasse abzustimmen.
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Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
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