Definition von Anschlussheilbehandlung
Die Anschlussheilbehandlung kann ambulant, stationär oder teilstationär erfolgen und muss im Anschluss (nicht später als 14 Tage) an eine Krankenhausbehandlung durchgeführt werde. In der Regel dauert diese drei Wochen.
Die Kosten für die Anschlussheilbehandlung werden von der PKV übernommen.
Nach Prüfung des Antrags übernimmt in der Regel auch die GKV die Kosten (Zuzahlung: 10€/Tag).