... du studierst, in Rente oder arbeitslos bist oder wenn du Angestellter mit einem Gehalt unter 64.350 € (2021) bist. Bis zu dieser sogenannten Versicherungspflichtgrenze musst du in die GKV, kannst aber mit Zusatzversicherungen wie einer Zahnzusatzversicherung die Leistungen der GKV ergänzen.