In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dein Beitrag abhängig von deinem Lohn und wird prozentual davon errechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt deinen Beitrag – allerdings steigt sie regelmäßig. Aktuell liegt die BBG bei 5.512,50 Euro pro Monat.
Definition und Zweck der Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Die BBG legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht für die Beitragsermittlung herangezogen.
Jährliche Anpassung: Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich basierend auf der Lohnentwicklung angepasst, um sicherzustellen, dass die Beiträge an wirtschaftliche Veränderungen angepasst sind.
Auswirkungen auf GKV und PKV: In der GKV begrenzt die BBG die Beitragshöhe für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für privat Versicherte beeinflusst sie den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine wichtige Größe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen beziehungsweise berechnet wird.
Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht für die Beitragsermittlung herangezogen, was die Beitragshöhe sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber limitiert.
Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, wie hoch die Beiträge an die Sozialversicherung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen pro Monat sind. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von dem Bruttogehalt ab.
Als privat versicherter Arbeitnehmer oder privat versicherte Arbeitnehmerin zahlst du den Beitrag für deine Krankenversicherung direkt von deinem Konto. Da du deinen Tarif und deine gewünschten Leistungen sorgfältig ausgewählt hast, weißt du vermutlich, wie hoch dein Beitrag ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das vielen Versicherten nicht klar.
Für Arbeitnehmer bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze, dass sie ab einem gewissen Einkommen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Arbeitgeber profitieren ebenfalls davon, da ihre Beitragszahlungen an die Kranken- und Pflegeversicherung ebenso gedeckelt sind.
Seit wann gibt es die Beitragsbemessungsgrenze?
Im Zuge der Sozialversicherungsreform von 1977 wurde die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in Deutschland als bedeutender Schritt für eine gerechtere Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt.
Die Reform, die am 1. Januar 1979 in Kraft trat, setzte die BBG als Obergrenze für die Beitragsberechnung, um eine ausgewogene Beteiligung einkommensstärkerer und einkommensschwächerer Versicherter zu ermöglichen. Seit der Einführung hat die Beitragsbemessungsgrenze verschiedene Anpassungen erfahren, um aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und Inflation Rechnung zu tragen.
Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2025
Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt jährlich bei 66.150 Euro brutto pro Jahr und monatlich bei 5.512,50 Euro.
Liegt dein Einkommen über diesem Betrag, zahlst du trotzdem nur so viel, wie du mit einem Gehalt von 66.150 Euro pro Jahr zahlen würdest.
Man darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechseln
Neue Beitragsbemessungsgrenze für 2026
Ab dem Jahr 2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich auf 69.750 Euro (5.812,50 Euro pro Monat) erhöht.
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Fordere blitzschnell deine persönliche Beratung an.
Wir benötigen noch ein paar Infos und melden uns dann schnellstmöglich bei dir.
Wie heißt du?
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Fordere blitzschnell deine persönliche Beratung an.
Wir benötigen noch ein paar Infos und melden uns dann schnellstmöglich bei dir.
Wie heißt du?
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Wann bist du geboren?
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Welches Arbeitsverhältnis trifft auf dich zu?
Ich bin ...
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Wie hoch ist dein jährliches Brutto-Gehalt?
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Wie hoch ist dein jährliches Brutto-Gehalt?
Du kannst dich als Arbeitnehmer:in nur dann privat krankenversichern, wenn du ein Jahr lang die sogenannte Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) überschritten hast. Diese liegt 2025 bei 73.800 €.
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Es tut uns Leid! 😥
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können wir dir in deiner Gehaltsstufe leider keine private Vollversicherung anbieten. Du kannst dich aber trotzdem umfassender mit ottonova absichern.
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Bevor du weitermachst:
Aufgrund deiner Angaben sieht es so aus, als könnte sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung leider nicht lohnen. In unserem Ratgeber-Bereich findest du hilfreiche Infos, um besser einzuschätzen, ob ein Wechsel für dich sinnvoll ist.
Wir danken dir für dein Interesse und wünschen dir viel Spaß beim Lesen 💙
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Es tut uns leid! 💙
Leider können wir dir in deinem Alter noch keine private Krankenversicherung anbieten. Wir freuen uns, wenn du zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bei ottonova vorbeischaust!
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Wie können wir dich am besten erreichen?
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Fast geschafft, first_name! Wann dürfen sich unsere Versicherungsexperten bei dir melden?
Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen.
Mit dem Abschicken meiner Daten erkläre ich meine Einwilligung zur
Kontaktaufnahme durch ottonova.
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Vielen Dank für dein Vertrauen! 🎉
consultation_date
Wir freuen uns dich kennenzulernen, first_name!
Bestätige jetzt deine Email-Adresse, um deine Terminbuchung abzuschließen! ⬇️
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Du hast bereits einen Termin bei uns gebucht.
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Der Termin ist leider nicht mehr verfügbar. Bitte wähle einen anderen und versuche es erneut.
Oh nein, etwas ist schiefgelaufen..
Leider gab es ein Problem mit der Bearbeitung deiner Anfrage
Vielleicht ist deine Internetverbindung unterbrochen worden oder wir haben gerade ein Problem auf unserer Seite. Bitte versuche es erneut indem du die Seite neu lädst, den Chat nutzt oder uns direkt anrufst.
Zusammenhang Beitragssatz in der GKV & die Beitragsbemessungsgrenze
Bist du GKV-Mitglied, wird dein Beitrag für die Krankenversicherung direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Das gilt auch für andere Beiträge zur Sozialversicherung – dazu gehören neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Die Höhe deines GKV-Beitrags legt der Gesetzgeber mit dem allgemeinen Beitragssatz fest – aktuell beträgt dieser 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Im Durchschnitt liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Kinder bei 603,62 Euro. Die Hälfte zahlt dein Arbeitgeber. Dein Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet sich also prozentual und steigt mit deinem Einkommen. Ab einer gewissen Höhe stoppt die Beitragsbemessungsgrenze diesen Anstieg.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt in der gesetzlichen Krankenversicherung, bis zu welchem Betrag dein Arbeitsentgelt für Beiträge in der Krankenkasse herangezogen wird. Der Teil deines Gehalts, der diese Grenze übersteigt, ist für deinen Beitrag also irrelevant.
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und sorgt dafür, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst bleiben.
In der folgenden Tabelle kannst du erkennen, wie sich die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Jahr 2025 entwickelt hat.
Beitragsbemessungsgrenze 2025 und 2026 - ottonova–Berechnungstabelle/caption>
Jahr
Höhe
2025
5.512,50 € (pro Monat)
66.150,00 € (pro Jahr)
2024
5.175,00 € (pro Monat)
62.100,00 € (pro Jahr)
2023
4.987,50 € (pro Monat)
59.850,00 € (pro Jahr)
2022
4.837,50 € (pro Monat)
58.050,00 € (pro Jahr)
2021
4.837,50 € (pro Monat)
58.050,00 € (pro Jahr)
2020
4.687,50 € (pro Monat)
56.250,00 € (pro Jahr)
2019
4.537,50 € (pro Monat)
54.450,00 € (pro Jahr)
2018
4.425,00 € (pro Monat)
53.100,00 € (pro Jahr)
2017
4.350,00 € (pro Monat)
52.200,00 € (pro Jahr)
Infos für die alten und neuen Bundesländer
Seit 2025 gibt es keine regionalen Unterschiede mehr in allen Sozialversicherungszweigen.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist also bundesweit einheitlich festgelegt, und dies schließt alle Bundesländer mit ein. Die Einheitlichkeit der BBG in der GKV erleichtert Versicherten in allen Bundesländern die Anwendung der Regelungen, da sie nicht von ihrem Wohnort abhängig ist.
Durch die Rentenangleichung ist di regionale Unterscheidung auch bei der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entfallen.
Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze auf die PKV
Die Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze sind nicht nur für gesetzlich Versicherte relevant, sondern wirken sich auch auf die private Krankenversicherung aus. Zum einen bestimmt sie die Höhe des Beitrags für den Basistarif in der PKV.
Zum anderen ändert sich mit der Beitragsbemessungsgrenze auch der Höchstzuschuss deines Arbeitsgebers zu deinem PKV-Beitrag. Dein Arbeitgeber bezuschusst die Hälfte deines PKV-Beitrags abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze – bis zur maximalen Höhe von 471,32 Euro (2025).
Wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt, steigt auch der Arbeitgeberhöchstzuschuss für die private Krankenversicherung, also der maximale Betrag, mit dem sich dein Arbeitgeber an deinem PKV-Beitrag beteiligt. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber mehr von deinem Beitrag übernimmt, sollte der eigene PKV-Beitrag höher sein als der Höchstbeitrag in der GKV.
Was ottonova dir erstattet (die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht)
Du weißt sicher, dass du in der PKV mehr bekommst. Jetzt willst du wissen, welche Leistungen das konkret sind. Dann lass dir unsere kostenlose Übersicht zusenden.
Fast geschafft!
Überprüfe jetzt dein E-Mail-Postfach und bestätige noch deine E-Mail-Adresse, um dein kostenloses PDF zu erhalten!
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich danach, wie sich die Löhne im Vorjahr entwickelt haben. Da die Löhne praktisch jährlich steigen, muss auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden.
Es bedeutet, dass der Angestellte den Höchstbeitrag zu den Sozialversicherungen zahlt. Nur wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ebenfalls ansteigt, muss der Versicherte Kostenerhöhung in Kauf nehmen.
Es gibt Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.