Die private Krankenversicherung garantiert dir ein Leben lang erstklassige Leistungen. Im Gegensatz zur GKV kannst du in der PKV den Leistungsumfang wählen, der zu deinem Leben passt. Doch was, wenn du mehr Leistungen willst? Flexibilität bietet dir das Optionsrecht.
Was ist das Optionsrecht?
Das tarifliche Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung ermöglicht es dir, deinen Vertrag anzupassen, sollten sich deine Lebenssituation und deine Ansprüche ändern. Das Besondere dabei: Eine erneute Gesundheitsprüfung ist mit dem Optionsrecht nicht nötig.
Beispiele für das Optionsrecht
Mit dem Optionsrecht hältst du dir alle Optionen offen. Sogar, wenn du die PKV wieder verlassen musst. Diese zwei Beispiele zeigen dir, was das konkret heißt:
Versicherungsschutz anpassen:
- Einige Tarife mit Optionsrecht bieten dir die Möglichkeit, deinen Versicherungsschutz anzupassen – selbst wenn dein Gesundheitszustand sich verändert hat.
- Voraussetzung: Abschluss eines entsprechenden Tarifs, zum Beispiel Optionstarif
- Zu beachten: Das Optionsrecht ist zeitlich in der Regel begrenzt und kann beispielsweise nur fünf Jahre lang oder erst nach dem dritten Versicherungsjahr genutzt werden.
Versicherungsschutz umwandeln:
- Musst du als PKV-Versicherter zurück in die GKV, weil du zum Beispiel unter die JAEG gefallen bist, kannst du mit dem Optionsrecht deine private Versicherung in eine Zusatzversicherung umwandeln. So nimmst du zumindest einige der PKV-Vorteile in die GKV mit. Auch dabei entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung.
- Voraussetzung: Abschluss eines entsprechenden Tarifs
- Zu beachten: Auch hier gelten bestimmte Fristen und Bedingungen. Entscheidend ist auch, welche Bereiche das Optionsrecht betrifft, zum Beispiel ambulante oder dentale.
Was passiert bei der Gesundheitsprüfung?
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Optionsrecht für zukünftige Beamte
Auch in Beihilfetarifen spielt das Optionsrecht eine Rolle. Bei ottonova können beispielsweise Lehramtsstudierende und Polizisten in Ausbildung einen speziellen Tarif abschließen, der es ihnen nach dem Ende der Ausbildungszeit erlaubt, ohne erneute Gesundheitsprüfung in alle ottonova Beihilfetarife wechseln.
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