Das 1x1 für junge Eltern: Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.
Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.
Gesundheitsleistungen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitswesens und bezeichnen alles, was deine Gesundheit fördert. Für gesetzlich Versicherte gibt es außerdem individuelle Gesundheitsleistungen. Erfahre, was sich dahinter verbirgt.
Sinn und Zweck von Gesundheitsleistungen ist es, Patienten zu untersuchen, zu behandeln, Krankheitsfolgen zu mildern oder der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen. Grundlegend handelt es sich bei diesen Leistungen meist um ambulante oder stationäre Leistungen oder Güter, welche jeder Patient für seine Gesundheit in Anspruch nehmen kann.
Damit du stets von State-of-the-art-Behandlungen profitierst und Medikamente bekommst, die gezielt und schonend wirken, ist auch die Forschung ein Teil der Gesundheitsleistungen.
Aus Sicht des Patienten umfassen Gesundheitsleistungen alle Produkte und Services, die dessen Gesundheit fördern. Dazu können auch Ernährungs-Apps oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio gehören.
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Wirtschaftlich betrachtet bezeichnen Gesundheitsleistungen im Gesundheitswesen alle Güter und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Gesundheit stehen und die auf dem deutschen Gesundheitsmarkt verfügbar sind.
Vereinfacht gesagt sind Gesundheitsleistungen:
Eine gute Gesundheit ist unbezahlbar und auch Gesundheitsleistungen sind nicht umsonst. Damit Menschen aller Einkommensstufen sie nutzen können, müssen sie durchdacht finanziert werden. In Deutschland funktioniert das über Versicherungsbeiträge zur GKV und PKV, Zuschüsse von Arbeitgebern, Steuern, aber auch Zuzahlungen der Patienten.
Wie viel du selbst zahlst und was deine Krankenversicherung übernimmt, hängt vom jeweiligen System ab.
Die Krankenkassen in Deutschland funktionieren nach dem Solidaritätsprinzip. Die Gesunden finanzieren die Kranken und die Beiträge richten sich nach dem Einkommen der Versicherten. Um das Konstrukt nicht übermäßig zu belasten, sind die Gesundheitsleistungen für alle gesetzlich Versicherten gleich.
Die „Bibel“ der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), das den Leistungskatalog für Kassenpatienten festlegt. Das Ganze ist allerdings kein Katalog, aus dem sich jeder seine Wunschleistungen herauspickt, sondern ein rechtlicher Rahmen. Es ist festgelegt, dass du als Versicherter Anspruch auf eine „ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung“ hast.
Zu den Gesundheitsleistungen in der GKV zählen:
Das Gesetz liefert auch gleich einen Anhaltspunkt zur Finanzierung dieser medizinischen Leistungen: Sie müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen und in diesem Sinne „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“. Mit anderen Worten dürfen sie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Wer legt jedoch genau fest, welche Leistungen erstattet werden und welche nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der verbindliche Richtlinien festlegt. In dem Beschlussgremium sitzen Vertreter der Vertragsärzte und -zahnärzte, der Krankenhäuser und Krankenkassen.
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Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.
Bei den Gesundheitsleistungen in der privaten Krankenversicherung gibt es drei wichtige Unterschiede gegenüber der GKV:
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Was die GKV übernimmt und was nicht, ist klar definiert. Doch was, wenn du als Kassenpatient mehr brauchst als deine Krankenversicherung übernimmt? Es steht dir selbstverständlich frei, auch solche Leistungen in Anspruch zu nehmen, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören – allerdings wirst du dafür selbst zur Kasse gebeten.
Leistungen, die du selbst zahlen musst, sind sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Der Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt Leistungen, die über das als medizinisch notwendig Definierte hinausgehen und deshalb nicht Teil des vorgeschriebenen GKV-Leistungskatalogs sind.
IGeL können Leistungen sein, die medizinisch nicht notwendig sind oder die durchgeführt werden, ohne dass ein konkreter Krankheitsverdacht besteht.
Individuelle Gesundheitsleistungen sind zum Beispiel:
Es gibt Hunderte IGeL, die du in Anspruch nehmen kannst, wenn du willst. Eine offizielle und verbindliche IGeL-Liste gibt es nicht. Wenn du dir einen Überblick verschaffen und den medizinischen Nutzen einzelner Leistungen bewerten möchtest, kannst du dafür den IGeL-Monitor nutzen. Dort erfährst du, was hinter den einzelnen Leistungen steckt und wie du dich verhalten kannst, wenn dein Arzt dir eine IGeL-Leistung anbietet oder du von dir aus eine solche Leistung nutzen willst.
Du erinnerst dich: Leistungen in der GKV müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Bewertet der G-BA eine Leistung in dieser Hinsicht als negativ, darf sie nicht von den Kassen übernommen, jedoch als IGeL angeboten werden. Auch neue Behandlungsmethoden, deren medizinischer Nutzen noch nicht weit genug erforscht ist, können von der Erstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen sein.
Viele Behandlungen und Untersuchungen, die Kassenpatienten selbst zahlen müssen, sind für Privatversicherte häufig inklusive. Ob deine PKV eine Leistung oder einen Service erstattet oder nicht, hängt allerdings immer von deinem Tarif und deinem individuellen Versicherungsvertrag ab. Was du als Privatpatient in Anspruch nehmen kannst und worauf du dabei besonders achten solltest, haben wir in unserem Vorsorge-Ratgeber für dich zusammengefasst.
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