Erstantragsauswertung bei Tarifwechsel

Einige private Krankenversicherungen führen bei einem Tarifwechsel eines Versicherten eine Erstantragsauswertung durch. Was hinter dem sperrigen Begriff steckt, erfährst du hier.

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Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, trifft oft eine Entscheidung fürs Leben. Dafür spricht, dass die Beiträge in der PKV durch Altersrückstellungen auf Langfristigkeit ausgelegt sind und verschiedene Mechanismen dich vor hohen Beiträgen im Alter schützen.

Doch manchmal verläuft das Leben anders als geplant oder es treten unerwartet Krisen ein – wie aktuell durch die Corona-Pandemie. Wenn du dann stärker auf deine Ausgaben achten musst, weniger oder auch mehr Leistungen brauchst, kannst du über einen Tarifwechsel innerhalb deiner privaten Krankenversicherung nachdenken.

Was ist der Erstantrag in der PKV?

Der Erstantrag ist der Antrag, mit dem du deinen PKV-Vertrag bei deiner aktuellen Krankenversicherung ursprünglich abgeschlossen hast. Er enthält unter anderem Informationen über deine Gesundheitsprüfung und einen gegebenenfalls vereinbarten Risikozuschlag.

So funktioniert die Erstantragauswertung beim PKV Tarifwechsel

Du darfst bei deinem Versicherer jederzeit in einen anderen Tarif wechseln. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), genauer der § 204 VVG. Einige Versicherer führen bei einem Tarifwechsel eine Erstantragsauswertung durch.

Grundsätzlich steht dir jeder Tarif deiner PKV offen, egal ob alt oder neu. Ausnahme sind einige alte Bisex-Tarife, bei denen die Beiträge noch zwischen den Geschlechtern unterscheiden. Auch beim Versicherungsschutz hast du die Wahl: Entweder wählst du einen Tarif, der mehr Leistungen bietet als der alte, oder du reduzierst mit dem Wechsel die versicherten Leistungen und damit auch deinen monatlichen Beitrag.

Altersrückstellungen werden dir beim Tarifwechsel komplett angerechnet und dein Alter und Gesundheitszustand spielen im Gegensatz zum Vertragsbeginn keine Rolle. Dennoch schauen sich einige Versicherer bei einem Tarifwechsel den Erstantrag noch einmal genau an.


Der Risikozuschlag in der PKV

Wie und warum wird er berechnet?


Was passiert bei der Erstantragsauswertung?

Bei der Erstantragsauswertung prüft der Versicherer deinen Erstantrag darauf, ob Krankheiten bereits zu Beginn deiner Versicherung bestanden haben. Solche Vorerkrankungen können dann im neuen Tarif zu einem Risikozuschlag führen oder zu einem höheren bereits bestehenden Zuschlag.

Diese Praxis erschwert Versicherten oft den Tarifwechsel, weil sie zu sehr hohen Risikozuschlägen im neuen Tarif führen kann. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1999 (Aktenzeichen 1 A 1.97) ist dieses Vorgehen aber rechtens. Demnach sind Versicherer nicht verpflichtet, Versicherte aus einem Pauschaltarif mit einem erhöhten Risiko fast ohne Zuschlag zu einem günstigen neuen Grundtarif zu versichern.


Aus der GKV in die PKV wechseln?

Hier gibt es alle wichtigen Infos zum Thema Wechsel von der GKV in die PKV


Auf unerlaubte Risikozuschläge achten

Auf der anderen Seite darf die PKV nicht von ihrer ursprünglichen Gesundheitseinstufung abweichen, auch wenn sich diese im Nachhinein als zu günstig herausstellt. Dir darf kein Nachteil entstehen. Wenn du also bei deinem Erstantrag keine Brille benötigt hast und dafür kein Risikozuschlag fällig wurde, du bei deinem Tarifwechsel aber auf eine Sehhilfe angewiesen bist, darf die PKV auch im neuen Tarif dafür keinen Risikozuschlag erheben.

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Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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