In der privaten Krankenversicherung rechnen Ärzte ihre Leistungen nach einer Gebührenordnung ab. Sie können die dort aufgeführten Beträge multiplizieren. Der Regelhöchstsatz ist der Faktor, mit dem Ärzte üblicherweise ihre Leistungen abrechnen.
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.