(die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht)
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Die Karenzzeit ist die Zeitspanne, in der noch keine Auszahlung deines Krankentagegelds erfolgt.
Die Karenzzeit ist die Dauer bis zur ersten Auszahlung deines Krankentagegelds. Das bedeutet in dieser Zeit erfolgt noch keine Krankentagegeldauszahlung. Die erste Auszahlung findet anschließend nach vom Arzt bestätigter Arbeitsunfähigkeit statt.
In der privaten Krankenversicherung hast du die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Du kannst dann selbst bestimmen, ab wann du bei einer längeren Krankheit das Krankentagegeld beziehen möchtest. Du kannst also deine Karenzzeit wählen. Eine Karenzzeit von 42 Tagen bedeutet beispielsweise, dass du ab dem 43. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld beziehst.
Welchen Zeitpunkt du für den Leistungsanspruch des Krankentagegelds wählen kannst, hängt von deiner PKV ab.
Ein möglicher zeitlicher Ablauf bis zur Auszahlung des Krankentagegeldes:
Bei der gesetzlichen Krankenkasse gilt übrigens für alle Pflichtversicherten eine Karenzzeit von 42 Tagen – sofern sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, dann gibt es das Krankengeld ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Freiwillig gesetzlich Versicherte können wählen, ob sie Krankentagegeld oder das gesetzliche Krankengeld beziehen möchten.
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