Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2024?

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dein Beitrag abhängig von deinem Lohn und wird prozentual davon errechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt deinen Beitrag – allerdings steigt sie regelmäßig. Wie hoch ist sie aktuell?

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Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine wichtige Größe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen wird.

Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, wie hoch die Beiträge an die Sozialversicherung für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen pro Monat sind. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von dem Bruttogehalt ab. 

Als privat versicherte/r Arbeitnehmer:in zahlst du den Beitrag für deine Krankenversicherung direkt von deinem Konto. Da du deinen Tarif und deine gewünschten Leistungen sorgfältig ausgewählt hast, weißt du vermutlich, wie hoch dein Beitrag ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das vielen Versicherten nicht klar.

Seit wann gibt es die Beitragsbemessungsgrenze?

Im Zuge der Sozialversicherungsreform von 1977 wurde die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in Deutschland als bedeutender Schritt für eine gerechtere Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt.

Die Reform, die am 1. Januar 1979 in Kraft trat, setzte die BBG als Obergrenze für die Beitragsberechnung, um eine ausgewogenere Beteiligung einkommensstärkerer und einkommensschwächerer Versicherter zu ermöglichen. Seit der Einführung hat die Beitragsbemessungsgrenze verschiedene Anpassungen erfahren, um aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und Inflation Rechnung zu tragen.

Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024

Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt jährlich bei 62.100 Euro und monatlich bei 5.175,00  Euro. Liegt dein Einkommen über diesem Betrag, zahlst du trotzdem nur so viel, wie du mit einem Gehalt von 62.100 Euro pro Jahr zahlen würdest. Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu verwechseln.

Beitragsbemessungsgrenze 2024

Im Jahr 2024 wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei 5.175,00 EUR pro Monat (62.100EUR jährlich) liegen. Die Werte für die soziale Pflegeversicherung entsprechen ebenfalls diesen Beträgen. Es ist zu beachten, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich gelten.

Zusammenhang Beitragssatz in der GKV & die Beitragsbemessungsgrenze

Bist du GKV-Mitglied, wird dein Beitrag für die Krankenversicherung direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Das gilt auch für andere Beiträge zur Sozialversicherung – dazu gehören neben der Krankenversicherung die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfall- und Pflegeversicherung.

Die Höhe deines GKV-Beitrags legt der Gesetzgeber mit dem allgemeinen Beitragssatz fest – aktuell beträgt dieser 14,6 %. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Im Durchschnitt liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Kinder bei 540,79 Euro. Die Hälfte zahlt dein/e Arbeitgeber:in. Dein Beitrag für die GKV berechnet sich also prozentual und steigt mit deinem Einkommen. Ab einer gewissen Höhe stoppt die Beitragsbemessungsgrenze diesen Anstieg.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt in der GKV, bis zu welchem Betrag dein Arbeitsentgelt für Beiträge in der Krankenkasse herangezogen wird. Der Teil deines Gehalts, der diese Grenze übersteigt, ist für deinen Beitrag also irrelevant.

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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr

In der folgenden Tabelle kannst du erkennen, wie sich die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Jahr 2024 entwickelt hat.


Jahr

Höhe

2024

5.175,00 € (pro Monat)

62.100,00 € (pro Jahr)

2023

4.987,50 € (pro Monat)

59.850,00 € (pro Jahr)

2022

4.837,50 € (pro Monat)

58.050,00 € (pro Jahr)

2021

4.837,50 € (pro Monat)

58.050,00 € (pro Jahr)

2020

4.687,50 € (pro Monat)

56.250,00 € (pro Jahr)

2019

4.537,50 € (pro Monat)

54.450,00 € (pro Jahr)

2018

4.425,00 € (pro Monat)

53.100,00 € (pro Jahr)

2017

4.350,00 € (pro Monat)

52.200,00 € (pro Jahr)

Auswirkungen auf die Beitragshöhe

Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dieser Grenze zahlen dennoch nur Beiträge, als ob ihr Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten würde. Eine genaue Betrachtung unterschiedlicher Einkommensszenarien verdeutlicht, wie sich dies auf die monatlichen Beiträge auswirkt.

Infos für die alten und neuen Bundesländer

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung im Jahr 2024 ist in Ost- und West-Deutschland gleich.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist also bundesweit einheitlich festgelegt, und dies schließt die neuen Bundesländer mit ein. Im Gegensatz dazu können in anderen Sozialversicherungszweigen, wie der Renten- und Arbeitslosenversicherung, weiterhin Unterschiede zwischen den Regionen bestehen. Die Einheitlichkeit der BBG in der GKV erleichtert Versicherten in den neuen Bundesländern die Anwendung der Regelungen, da sie nicht von ihrem Wohnort abhängig ist.

Durch die Rentenangleichung wird diese Unterscheidung in den kommenden Jahren aber auch bei der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entfallen.

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Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze

Ab einem bestimmten Gehalt kann man selber entscheiden ob man sich privat versichern möchte. Diese bestimmte Höhe des Einkommens definiert der Gesetzgeber mit der Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze. 

Aber Vorsicht: Man darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechseln. Diese ist deutlich höher: Sie beträgt 69.300 Euro. Wer somit also mehr als 5.775,00 Euro im Monat bezieht, darf in eine private Krankenkasse wechseln.

BBG & JAEG Man darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechseln

Gründe: Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze

Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich danach, wie sich die Löhne im Vorjahr entwickelt haben. Auf Basis dieser Entwicklung legt die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze Jahr für Jahr neu fest. Da die Löhne praktisch jährlich steigen, muss auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Dies erfolgt im diesen Jahr anhand der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung.



So teuer wird es in der GKV!

Höchstbeitrag gesetzliche Krankenversicherung?


Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze auf die PKV

Die Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze sind nicht nur für gesetzlich Versicherte relevant, sondern wirken sich auch auf die private Krankenversicherung aus. Zum einen bestimmt sie die Höhe des Beitrags für den Basistarif.

Zum anderen ändert sich mit der Beitragsbemessungsgrenze auch der Höchstzuschuss deines Arbeitsgebers zu deinem PKV-Beitrag. Dein Arbeitgeber bezuschusst die Hälfte deines PKV-Beitrags – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Immerhin hat es aber für dich etwas Gutes, wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt. Denn das bedeutet, dass dein Arbeitgeber monatlich mehr von deinem PKV-Beitrag übernimmt.

FAQs zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsmessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenversicherungen liegt bei 5.175,00 Euro brutto monatlich und 62.100 Euro brutto jährlich.

Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich danach, wie sich die Löhne im Vorjahr entwickelt haben. Da die Löhne praktisch jährlich steigen, muss auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden.

Es bedeutet, dass der Angestellte den Höchstbeitrag zu den Sozialversicherungen zahlt. Nur wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ebenfalls ansteigt, muss der Versicherte Kostenerhöhung in Kauf nehmen.

Es gibt Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze existiert in Deutschland seit 1957.

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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