Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte? Wir vergleichen!
Beamte und Beamtenanwärter haben die freie Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Oftmals entscheiden sie sich aufgrund starker Leistungen und finanzieller Vorteile durch die Beihilfe für einen Krankenversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung. Doch in einzelnen Fällen kann auch die freiwillig gesetzliche Versicherung für Beamte sinnvoll sein. Die wichtigsten Unterschiede zwischen PKV und GKV und wertvolle Tipps für den individuell passenden Versicherungsschutz klärt folgender Artikel auf einen Blick.
Als Beamter privat oder gesetzlich versichern: Die wichtigsten Unterschiede
Die grundlegenden Unterschiede der beiden Versicherungssysteme in Deutschland: Eine Mitgliedschaft in der GKV steht grundsätzlich jedem offen. Während die Beiträge einkommensabhängig sind, erhalten alle Versicherungsnehmer die gleiche medizinische Regelversorgung. PKV-Gesellschaften hingegen müssen nicht jedem Versicherten eine Aufnahme gewähren. Die Monatsbeiträge sind abhängig von individuellen Faktoren wie dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie den gewählten Leistungen. Die private Versicherung bringt zudem einen entscheidenden Vorteil mit sich: Der Leistungsumfang lässt sich konkret an die Bedürfnisse der versicherten Person anpassen. Jetzt die umfassenden Leistungen der ottonova Beihilfe Tarife entdecken.
Die wichtigsten Unterscheide zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungen in der Übersicht:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte
Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte
Mitgliedschaft für jeden zugänglich
Mitgliedschaft ist teils an Voraussetzungen gebunden
medizinische Regelversorgung
individuelle und umfangreiche ärztliche Leistungen
gesetzlich vorgeschriebene Leistungen für alle
individuell wählbare Leistungen
Beiträge sind abhängig vom Einkommen
Beiträge sind unabhängig vom Einkommen
kostenlose Familienversicherung (Eheleute und Kinder mit Anspruch auf Kindergeld)
keine kostenlose Familienversicherung (jedes Mitglied schließt eigenen Vertrag ab)
Mehrbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt
Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt möglich
Facharztbesuche nur mit Überweisung möglich
Facharztbesuche ohne vorherige Überweisung
keine Gesundheitsprüfung
mit Prüfung der Gesundheit
Leistungskürzungen möglich
keine Leistungskürzungen möglich
Zuzahlung zu Medikamenten, keine Kostenübernahme rezeptfreier Medikamente
vollständige Kostenerstattung für Medikamente
Direktabrechnung mit dem Versicherer: Behandlungen und Medikamente ohne Rechnung über die Versichertenkarte
keine Direktabrechnung mit dem Versicherer: Rechnung wird teilweise in Vorleistung vom Versicherten gezahlt
eingeschränkter Versicherungsschutz in der EU
weltweiter PKV-Schutz (in der Regel bis zu einem Monat)
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Krankenversicherung – Welche Besonderheiten gelten für Beamte?
Für verbeamtete Staatsdiener gelten in puncto Krankenversicherung zudem folgende Besonderheiten: Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, Beihilfe des Dienstherrn für Beamte, kein Zuschuss bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft sowie spezielle Regelungen für heilfürsorgeberechtigte Beamte.
Wahlfreiheit für Beamte: Freiwillig gesetzlich versichert oder privat
Die Berufsgruppe der Beamten profitiert – im Vergleich zu Angestellten - grundsätzlich von der Wahlfreiheit zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Während für Angestellte bis zu einem Jahreseinkommen von 64.350 Euro (sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze, Stand: 2022) eine Versicherungspflicht in der GKV besteht, können Beamte und Beamtenanwärter vollkommen unabhängig von ihrer Besoldung individuell zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung entscheiden.
Beihilfe des Dienstherrn für Beamte
Eine private Krankenversicherung ist für Beamte in Deutschland in der Regel deutlich sinnvoller als die freiwillig gesetzliche Versicherung. Der Grund dafür: Beamte und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Durch den Beihilfeanspruch müssen sie nur einen Teil ihrer Krankheitskosten privat versichern. Der Hauptteil der Kosten gilt als Leistung der Beihilfe. Das bedeutet konkret: Der Beamte zahlt zwischen 50-80% seiner Behandlungen zunächst im Voraus. Nach dem Einreichen der Rechnung werden diese zeitnah vom Dienstherrn beglichen. Für die verbleibenden Kosten einer Behandlung von 20-50% müssen privatversicherte Beamte eine sogenannte Restkostenversicherung (sog. Beihilfetarife) abschließen. Hier bieten Versicherer wie ottonova besonders attraktive Tarife an, die speziell auf Beamte ausgerichtet sind. Ein weiterer Vorteil: Auch im Alter stellt die private Krankenvollversicherung mit Beamtenstatus und deren Familien keinen Nachteil dar, denn für Pensionäre erhöht sich in aller Regel die Beihilfe. So werden eventuelle Beitragssteigerungen eher ausgeglichen (1).
Weitere Info: Eine Absicherung der restlichen Kosten ist in Deutschland obligatorisch, da der Gesetzgeber seit dem 01.01.2009 einen Krankenversicherungsschutz jedes Bürgers von 100% verlangt.
Die Höhe der Beihilfe unterscheidet sich je nach Bundesland. Für Bundesbeamte berechnen sich folgende Sätze an Beihilfe:
Persönliche Lebenssituation
Beihilfesatz in %
Aktiver Beamter im Staatsdienst (bis zu ein Kind)
50%
Aktiver Beamter im Staatsdienst (ab zwei Kindern)
70%
Ehepartner von Beamten (ohne Einkommen)
70%
Kinder von Beamten
80%
Beamte im Ruhestand
70%
Kinder von Beamten sind so lange beihilfeberechtigt wie sie Kindergeld beziehen. Bei Ehepartnern hingegen darf das monatliche Einkommen für eine PKV-Versicherung in Kombination mit Beihilfeanspruch nicht über 20.000 Euro pro Jahr liegen (Achtung: Die Grenze kann je nach Bundesland variieren!). Zudem darf keine Pflichtversicherung in der GKV bestehen.
Der Anspruch auf Beihilfe gilt dabei auch noch im Pensionsalter – nicht nur für Beamte, sondern auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
Kein Zuschuss bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft
Anders verhält es sich bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV: Der Dienstherr leistet hier in aller Regel keinen Zuschuss. Stattdessen müssen sie den Gesamtbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen. In der Regel handelt es sich dabei um den ermäßigten Beitragssatz von 14 % des monatlichen Bruttoeinkommens plus den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Zur Berechnung der Kosten wird das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.837,50 Euro berücksichtigt. Die Kosten für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV betragen demnach maximal 677,25 Euro pro Monat.
Der Beihilfeanspruch besteht zwar auch für Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, jedoch beläuft er sich in Realität auf null. Der Grund: In der GKV werden ärztliche Leistungen nicht von den Versicherten in Vorleistung getragen, sondern als Sachleistungen unmittelbar von der zuständigen Krankenkasse gezahlt. Belege über ärztliche Behandlungen, die bei der Beihilfe eingereicht werden könnten, bleiben damit aus.
Heilfürsorgeberechtigte Beamte
Bestimmte Berufsgruppen unter den Beamten (z.B. Berufsfeuerwehr oder Vollzugsbeamte der Bundespolizei) sind nicht beihilfeberechtigt. Stattdessen können sie von ihrem Dienstherrn sogenannte freie Heilfürsorge beziehen. In der Regel trägt dieser die vollen Gesundheitskosten, die sich bei Heilfürsorgeberechtigung etwa im Rahmen der medizinischen Regelversorgung bewegen. Eine Versicherung bei einem privaten Versicherer ist für heilfürsorgeberechtigte Beamte demnach nicht nötig. Wichtig zu wissen: Für Angehörige wie Ehepartner oder Kinder besteht kein Anspruch auf Heilfürsorge. Solange sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben sie jedoch eine Beihilfeberechtigung für Familienangehörige.
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Wann lohnt sich die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?
Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung fällt für die allermeisten Beamten auf die private Krankenversicherung. Der Grund dafür sind sehr günstige Beihilfetarife (sog. Beihilfeergänzung) zu starken Leistungen, die neben der Beihilfe des Dienstherrn nur eine Restkostenabsicherung gewährleisten müssen.
In folgenden Fällen kann sich für Beamte jedoch auch die freiwillige GKV lohnen:
Beamte, die Alleinverdiener einer kinderreichen Familie sind und vergleichsweise geringe Bezüge aus den unteren Besoldungsgruppen erhalten, können von den Vorteilen der kostenlosen Familienversicherung in der GKV profitieren. Die Ursache: In der GKV sind Familienmitglieder kostenlos mitversichert, während in der PKV für jeden Versicherungsnehmer ein separater Vertrag abgeschlossen wird. Trotz günstiger Tarife für Beamte kann das zur finanziellen Belastung werden, sodass die gesetzliche Krankenversicherung trotz Abstrichen in den Leistungen im Vergleich doch eher in Frage kommt.
Beamte mit Vorerkrankungen, haben in der PKV teilweise mit Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen zu rechnen. Dabei kann es sogar zur Antragsablehnung kommen, sodass nur noch eine Versicherung in der freiwilligen GKV die Alternative ist. Bei bestehenden Vorerkrankungen gilt es also im Einzelfall abzuwägen und zu vergleichen, ob die freiwillige GKV oder die private Krankenversicherung mehr Vorteile mit sich bringt.
Seit einigen Jahren haben neu verbeamtete Beihilfeberechtigte in einigen wenigen Bundesländern die Option auf eine pauschale Beihilfe statt der üblichen PKV-Beihilfe. Das bedeutet konkret: Anstelle der anteiligen Erstattung der Krankheitskosten zahlt ihnen der Dienstherr durch die pauschale Beihilfe einen Zuschuss zu den GKV-Beiträgen (2). Der Zuschuss vom Dienstherrn zum Krankenversicherungstarif wird dabei entweder für die private Krankenversicherung oder die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung gezahlt. Das Angebot der pauschalen Beihilfe verfolgt das Ziel eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch für Beamte attraktiver zu gestalten.
Folgende Bundesländer bieten Neu-Beamten diese Option auf einen Zuschuss: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen.
Kritik bekommt das Angebot der pauschalen Beihilfe aus diesem Grund: Bei einem Wechsel in ein Bundesland ohne die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe, müssen Beamte ihren GKV-Beitrag wieder vollkommen in Eigenleistung zahlen.
Private Krankenversicherung für Beamte: Leistungen variieren deutlich
Die Leistungen der PKV können sich zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften deutlich voneinander unterscheiden. Daher ist es vor Vertragsabschluss sinnvoll sich über die individuell gewünschten Leistungen Klarheit zu verschaffen und das Leistungsangebot der Versicherer diesbezüglich genau zu vergleichen.
Die PKV-Grundabsicherung kann durch einzelne Zusatztarife ergänzt werden. So lassen sich aufkommende Lücken der Beihilfe bei Bedarf schließen und für den einzelnen Versicherungsnehmer wichtige Zusatzleistungen (z.B. Einbettzimmer im Krankenhaus) hinzubuchen, die in der GKV vergleichsweise etwa keine Berücksichtigung finden.
Was sind die Vorteile der Beihilfe von ottonova?
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Erstattung von hochwertigem Zahnersatz
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Familienfreundliche Pakete mit umfassenden Leistungen
Welche Zusatzleistungen bietet die private Krankenversicherung für Beamte?
PKV-Tarife lassen sich grundsätzlich durch Zusatzleistungen ergänzen. Diese können privatversicherte Beamte individuell wählen. Vor allem Zusatzleistungen bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus oder Pflegezusatztarife sind in diesem Bereich häufig gefragt.
Das deutliche Plus gegenüber der GKV: Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich garantiert. Sie können nicht durch den Versicherer gekürzt werden, sondern bestehen ein Leben lang.
Optionale Zusatzbausteine können in der PKV zum Beispiel sein:
Freie Arztwahl und Klinikwahl: Die meisten privaten Krankenvollversicherungen bieten in ihrem Tarifangebot eine freie Arzt- bzw. Krankenhauswahl. Das bedeutet konkret: Privatversicherte sind nicht auf eine Überweisung von ihrem Hausarzt angewiesen, um einen Termin beim Facharzt zu vereinbaren. Auch bei stationären Aufenthalten in der Klinik steht es ihnen in aller Regel offen den behandelnden Arzt (z.B. Chefarztbehandlung), das Krankenhaus und die Art der Unterbringung (Ein- oder Zweibettzimmer) selbst zu wählen. Anders verhält es sich nur bei einem kostengünstigeren Tarif mit sogenanntem Primärarzt-Prinzip.
Sehhilfen: Viele PKV-Tarife inkludieren alle paar Jahre eine Kostenübernahme für Sehhilfen wie Brillen ohne teure private Zuzahlungen durch den Versicherungsnehmer.
Zahnersatz: Leistungsstarke Tarife übernehmen für Zahnersatz hohe Kostenerstattungen zwischen 80 und 100% der Behandlungskosten. Besonders im Alter stellt dieser Baustein für viele Versicherte eine deutliche finanzielle Entlastung dar.
Heilpraktiker & Psychotherapie: Fast alle privaten Versicherer bieten mittlerweile einen optionalen Baustein für Heilpraktikerbehandlungen und Psychotherapie an. Auch homöopathische Arzneien als alternative Heilmethoden sind hier häufig im Leistungsumfang integriert. Die Erstattung der PKV beläuft sich hier auf bis zu 100%.
Krankentagegeld: Der Zusatzbaustein Krankentagegeld bietet vor allem Selbstständigen einen wichtigen Schutz vor Einkommensausfällen und dient dazu einen großen Anteil der Einnahmen bei längerer Erkrankung aufzufangen. Für Beamte ist er allerdings nicht von Relevanz. Sie sind auch im Krankheitsfall gut versorgt: Ihnen ist eine Weiterzahlung ihrer Besoldung von 100% auch über den 42. Tag der attestierten Krankheit hinaus garantiert.
Private Krankenversicherung für Beamte: Wonach berechnet sich der Beitrag?
Die Kosten der privaten Krankenversicherung für Beamte sind nicht pauschal anzugeben. Für die Beitragsberechnung sind vielmehr folgende Faktoren von Bedeutung:
gewünschter Leistungsumfang
Anbieter und Tarifwahl
Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen
Wichtiger Hinweis: Vorerkrankungen sind für Kinder von Beamten bei direkter Anzeige nach der Geburt (innerhalb von zwei Monaten) nicht relevant. Für die private Krankenversicherung besteht hier eine Aufnahmepflicht.
Alter des Versicherungsnehmers
Grundsätzlich ist festzuhalten: Beamte, Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder von Beamten profitieren in der privaten Versicherung von besonders geringen Versicherungsprämien. Durch ihren Anspruch auf Beihilfe benötigen sie im Rahmen ihres PKV-Tarifs nur eine sogenannte Restkostenabdeckung. Dadurch kommt es bei den meisten Beamten finanziell zu einer deutlichen Entlastung gegenüber einer alternativen Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse hat die Höhe der Besoldung eines Beamten keine Auswirkung auf die Höhe der monatlichen PKV-Beiträge.
Gesundheitszustand bei der PKV
Mit dem PKV-Antrag findet meistens auch eine sogenannte Gesundheitsprüfung des Versicherten statt. Dabei hat der Versicherungsnehmer einige grundsätzliche Fragen zu seinem Gesundheitszustand, möglichen Vorerkrankungen und ärztlichen Behandlungen zu beantworten. Viele Versicherer ermöglichen die Beantwortung der Fragen zur Gesundheit auch online. In der Regel ist sie in wenigen Minuten durchzuführen.
Wichtig zu wissen: Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen ist unerlässlich für den weiteren soliden Versicherungsschutz. Bei Unklarheiten ist ein Abgleich mit dem Arzt und den Vermerken in der Patientenakte unbedingt anzuraten. Denn im Zweifelsfall ist es nicht entscheidend, welche Erkrankungen dem Versicherten bewusst sind, sondern welche Diagnosen in den Krankenakten der behandelnden Ärzte festgehalten wurden.
Der Gesundheitszustand des Versicherten ist bei der Beitragsermittlung besonders relevant. Bestehen bestimmte Vorerkrankungen, steht es dem Versicherer offen, einen Risikozuschlag zu erheben. Dadurch können die Beiträge deutlich vom regulären Beitrag im gewählten Tarif abweichen.
Unser Tipp: Bei einem unabhängigen Vergleich mehrerer Anbieter vorab lohnt es sich definitiv eventuelle Mehrbeträge bereits in den Blick zu nehmen, um den individuell passendsten Tarif auszumachen.
PKV-Tarife zu besonders günstigen Konditionen für Beamtenanwärter
Beamtenanwärter und Referendare können sich bei vielen privaten Krankenversicherern zu vergünstigten Ausbildungskonditionen versichern, die für die gesamte Anwärterzeit gelten. Spezielle Tarife für Beamtenanwärter machen den Abschluss einer PKV dadurch schon für Beamte auf Widerruf sehr attraktiv. Ein weiterer Vorteil: Oftmals bestehen bei Beamtenanwärtern aufgrund ihres jüngeren Alters noch keine Vorerkrankungen, sodass der Zeitpunkt für einen Einstieg in die private Krankenversicherung optimal gewählt ist. Neben den günstigen Ausbildungskonditionen profitieren Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter in der PKV von einem deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Wechsel zwischen GKV und PKV - wann ist er möglich?
Ein Wechsel von der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV ist für Beamte in aller Regel zu jeder Zeit möglich. Auch wenn die Verbeamtung bereits einige Zeit zurückliegt, steht ihnen ein Eintritt in die PKV grundsätzlich noch offen. Wichtig zu wissen: Mit steigendem Alter werden die Eintrittsbedingungen ungünstiger. Nicht nur die Beiträge steigen, sondern auch das Risiko gesundheitlicher Vorerkrankungen ist tendenziell höher. Daher lohnen sich frühzeitige Beihilfetarife unmittelbar nach der Verbeamtung.
Ein umgekehrter Wechsel - von der PKV in die GKV - ist für Beamte im aktiven Dienst hingegen nahezu ausgeschlossen. Der einzige Weg: Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor dem 55.Lebensjahr. Das bedeutet konkret: Die freiwillige Beendigung des Beamtenverhältnisses und die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Wahl der PKV als Beamter ist somit in den allermeisten Fällen eine Entscheidung für das gesamte Leben. Grundsätzlich gibt es für PKV-Versicherte jedoch auch keine Grund für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse. Die Beihilfe in Kombination mit attraktiven privaten Beihilfeergänzungstarifen macht den Verbleib in der privaten Krankenversicherung für sie äußerst sinnvoll. Ein PKV-Tarif ist auf Wunsch stattdessen sogar immer wieder auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherten anpassbar - Leistungskürzungen sowie Hochstufungen des Tarifs.
FAQ – Private oder gesetzliche Versicherung für Beamte
Für aktive Beamte im Staatsdienst ist eine Rückkehr von der PKV zurück in die freiwillig gesetzliche Versicherung nahezu ausgeschlossen. Privatversicherte müssen von der gesetzlichen Krankenkasse lediglich aufgenommen werden, wenn sie jünger als 55 Jahre alt sind und einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Kurz gesagt: Sie werden zu einem angestellten Arbeitnehmer. Eine sozialversicherungspflichtige Anstellung hätte für Staatsdiener jedoch ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis zur Folge. Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist für Beamte daher in aller Regel eine lebenslange Entscheidung.
Privatversicherte Beamte profitieren im Vergleich zu gesetzlich versicherten Beamten in der PKV von einem deutlich höheren Leistungsspektrum und modernster medizinischer Versorgung. Während in der gesetzlichen Krankenkasse nur die medizinische Grundversorgung gewährleistet wird, übernimmt die PKV in Abhängigkeit vom Tarif zusätzlich etwa Heilpraktikerbehandlungen, Leistungen für Sehhilfen und Zahnersatz sowie viele weitere Extras. Aber nicht nur der individuell abgestimmte Versicherungsschutz mit wertvollen Zusatzbausteinen bezüglich der Leistung, sondern auch finanzielle Aspekte sprechen klar für die private Krankenversicherung bei Beamten. In der PKV versicherte Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe ihres Dienstherrn und müssen lediglich die Restkosten über einen günstigen Beihilfetarif selbst versichern. Für GKV-Versicherte besteht der Vorteil der Beihilfe in den meisten Bundesländern in der Form nicht.
Für Beamte besteht grundsätzlich die freie Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. In Abhängigkeit von den jeweiligen Bundesländern können gesetzlich versicherte Beamte allerdings oftmals nicht von der Beihilfe ihres Dienstherrn und einem günstigen Beihilfetarif profitieren. Stattdessen haben sie ihren gesamten Beitrag selbst zu tragen. Vor allem bei höherer Besoldung können sich die monatlichen Kosten vergleichsweise hoch gestalten, da der GKV-Beitrag sich nach dem Einkommen kalkuliert. Die Leistungen hingegen bleiben trotz höherer Kosten stets im engen Rahmen der Regelversorgung und können nur durch eine Zusatzversicherung aufgestockt werden.