Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte? Wir vergleichen!
Beamte und Beamtenanwärter haben die freie Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Oftmals entscheiden sie sich aufgrund starker Leistungen und finanzieller Vorteile durch die Beihilfe für einen Krankenversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung. Doch in einzelnen Fällen kann auch die freiwillig gesetzliche Versicherung für Beamte sinnvoll sein. Die wichtigsten Punkte für Beamte und wertvolle Tipps für den individuell passenden Versicherungsschutz klärt folgender Artikel auf einen Blick.
Die Berufsgruppe der Beamten profitiert – im Vergleich zu Angestellten - grundsätzlich von der Wahlfreiheit zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Während für Angestellte bis zu einem Jahreseinkommen von 66.600 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze) eine Versicherungspflicht in der GKV besteht, können Beamte und Beamtenanwärter sich vollkommen unabhängig von ihrer Besoldung zu Beginn der Beamtenlaufbahn zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung entscheiden.
Restkostenversicherung für Beamte
Eine private Krankenversicherung ist für Beamte in Deutschland in der Regel deutlich sinnvoller als die freiwillig gesetzliche Versicherung. Der Grund dafür: Beamte und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Durch den Beihilfeanspruch müssen sie nur einen Teil ihrer Krankheitskosten privat versichern. Der Hauptteil der Kosten gilt als Leistung der Beihilfe. Das bedeutet konkret: Der Beamte zahlt zwischen 50-90 Prozent seiner Behandlungen zunächst im Voraus. Nach dem Einreichen der Rechnung werden diese zeitnah vom Dienstherrn beglichen.
Für die verbleibenden Kosten einer Behandlung von 10-50 Prozent müssen privatversicherte Beamte eine sogenannte Restkostenversicherung (sog. Beihilfetarife) abschließen. Hier bieten Versicherer wie ottonova besonders attraktive Tarife an, die speziell auf Beamte ausgerichtet sind.
Ein weiterer Vorteil: Auch im Alter stellt die private Krankenvollversicherung mit Beamtenstatus und deren Familien keinen Nachteil dar, denn für Pensionäre erhöht sich in aller Regel die Beihilfe. So werden eventuelle Beitragssteigerungen eher ausgeglichen.
Weitere Info: Eine Absicherung der restlichen Kosten ist in Deutschland obligatorisch, da der Gesetzgeber seit dem 01.01.2009 einen Krankenversicherungsschutz jedes Bürgers von 100 Prozent verlangt.
Die Höhe der Beihilfe unterscheidet sich je nach Bundesland. Für Bundesbeamte berechnen sich folgende Sätze an Beihilfe:
Persönliche Lebenssituation
Beihilfesatz in %
Aktiver Beamter im Staatsdienst (bis zu ein Kind)
50%
Aktiver Beamter im Staatsdienst (ab zwei Kindern)
70%
Ehepartner von Beamten (ohne Einkommen)
70%
Kinder von Beamten
80%
Beamte im Ruhestand
70%
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Spezielle Beamtentarife der privaten Krankenversicherung
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Anders verhält es sich bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV: Der Dienstherr leistet hier in aller Regel keinen Zuschuss. Stattdessen müssen sie den Gesamtbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen. Es handelt sich dabei um den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens plus den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Zur Berechnung der Kosten wird das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.987,50 Euro berücksichtigt. Der Höchstbetrag für die freiwillige Mitgliedschaft beträgt demnach durchschnittlich 977,55 Euro für Beamte und Beamtinnen.
Der Beihilfeanspruch besteht zwar auch für Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, jedoch beläuft er sich in Realität auf null. Der Grund: In der GKV werden ärztliche Leistungen nicht von den Versicherten in Vorleistung getragen, sondern als Sachleistungen unmittelbar von der zuständigen Krankenkasse gezahlt. Belege über ärztliche Behandlungen, die bei der Beihilfe eingereicht werden könnten, bleiben damit aus.
Heilfürsorgeberechtigte Beamte
Bestimmte Berufsgruppen unter den Beamten (z.B. Berufsfeuerwehr oder Vollzugsbeamte der Bundespolizei) bekommen von ihrem Dienstherren eine besondere Form der Beihilfe, die sogenannte Heilfürsorge. In der Regel trägt dieser die vollen Gesundheitskosten, die sich bei Heilfürsorgeberechtigung etwa im Rahmen der medizinischen Regelversorgung bewegen. Eine Versicherung bei einem privaten Versicherer ist für heilfürsorgeberechtigte Beamte demnach nicht nötig.
Wichtig zu wissen: Für Angehörige wie Ehepartner oder Kinder besteht kein Anspruch auf Heilfürsorge. Allerdings haben sie einen Anspruch auf Beihilfe, wenn sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Private Krankenversicherung Beamte - Wie ist die Familie versichert?
Kinder von Beamten sind so lange beihilfeberechtigt, wie sie Kindergeld beziehen.
Bei Ehepartnern hingegen darf das monatliche Einkommen für eine PKV-Versicherung in Kombination mit Beihilfeanspruch nicht über 20.000 Euro pro Jahr liegen (Achtung: Die Grenze kann je nach Bundesland variieren!). Zudem darf keine Pflichtversicherung in der GKV bestehen.
Der Anspruch auf Beihilfe gilt dabei auch noch im Pensionsalter – nicht nur für Beamte, sondern auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
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Wann lohnt sich die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?
Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung fällt für die allermeisten Beamten auf die private Krankenversicherung. Der Grund dafür sind sehr günstige Beihilfetarife (sog. beihilfekonforme Restkostenerstattung) mit starken Leistungen, die neben der Beihilfe des Dienstherrn eine Restkostenabsicherung gewährleisten bzw. über die Leistungen der Beihilfe hinausgehen.
In folgenden Fällen kann sich für Beamte jedoch auch die freiwillige GKV lohnen:
Beamte, die Alleinverdiener einer kinderreichen Familie sind und vergleichsweise geringe Bezüge aus den unteren Besoldungsgruppen erhalten, können von den Vorteilen der kostenlosen Familienversicherung in der GKV profitieren. Die Ursache: In der GKV sind Familienmitglieder kostenlos mitversichert, während in der PKV für jeden Versicherungsnehmer ein separater Vertrag abgeschlossen wird. Trotz günstiger Tarife für Beamte kann das zur finanziellen Belastung werden, sodass die gesetzliche Krankenversicherung trotz Abstrichen in den Leistungen im Vergleich doch eher in Frage kommt.
Beamte mit Vorerkrankungen, haben in der PKV teilweise mit Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen zu rechnen. Dabei kann es sogar zur Antragsablehnung kommen, sodass nur noch eine Versicherung in der freiwilligen GKV die Alternative ist. Bei bestehenden Vorerkrankungen gilt es also im Einzelfall abzuwägen und zu vergleichen, ob die freiwillige GKV oder die private Krankenversicherung mehr Vorteile mit sich bringt.
Seit einigen Jahren haben neu verbeamtete Beihilfeberechtigte in einigen wenigen Bundesländern die Option auf eine pauschale Beihilfe statt der üblichen PKV-Beihilfe. Das bedeutet konkret: Anstelle der anteiligen Erstattung der Krankheitskosten zahlt ihnen der Dienstherr durch die pauschale Beihilfe einen Zuschuss von 50 Prozent zu den GKV-Beiträgen (2). Der Zuschuss vom Dienstherrn zum Krankenversicherungstarif wird dabei entweder für die private Krankenversicherung oder die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung gezahlt. Das Angebot der pauschalen Beihilfe verfolgt das Ziel eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch für Beamte attraktiver zu gestalten.
Folgende Bundesländer bieten Neu-Beamten diese Option auf einen Zuschuss: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen.
Kritik bekommt das Angebot der pauschalen Beihilfe aus diesem Grund: Bei einem Wechsel in ein Bundesland ohne die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe, müssen Beamte ihren GKV-Beitrag wieder vollkommen in Eigenleistung zahlen. Die Wahl der pauschalen Beihilfe kann nicht rückgängig gemacht werden!
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Eine Krankentagegeldversicherung ist für Beamte allerdings nicht von Relevanz. Sie sind auch im Krankheitsfall gut versorgt: Ihnen ist eine Weiterzahlung ihrer Besoldung von 100 % auch über den 42. Tag der attestierten Krankheit hinaus garantiert.
PKV-Tarife zu besonders günstigen Konditionen für Beamtenanwärter
Beamtenanwärter und Referendare können sich bei vielen privaten Krankenversicherern zu vergünstigten Ausbildungskonditionen versichern, die für die gesamte Anwärterzeit gelten. Spezielle Tarife für Beamtenanwärter machen den Abschluss einer PKV dadurch schon für Beamte auf Widerruf sehr attraktiv. Ein weiterer Vorteil: Oftmals bestehen bei Beamtenanwärtern aufgrund ihres jüngeren Alters noch keine Vorerkrankungen, sodass der Zeitpunkt für einen Einstieg in die private Krankenversicherung optimal gewählt ist. Neben den günstigen Ausbildungskonditionen profitieren Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter in der PKV von einem deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Wechsel zwischen GKV und PKV - wann ist er bei Beamten möglich?
Ein Wechsel von der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV ist für Beamte in aller Regel zu jeder Zeit möglich (Kündigungsfrist GKV: 2 Monate). Auch wenn die Verbeamtung bereits einige Zeit zurückliegt, steht ihnen ein Eintritt in die PKV grundsätzlich noch offen. Wichtig zu wissen: Mit steigendem Alter werden die Eintrittsbedingungen ungünstiger. Nicht nur die Beiträge steigen, sondern auch das Risiko gesundheitlicher Vorerkrankungen ist tendenziell höher. Daher lohnen sich frühzeitige Beihilfetarife unmittelbar nach der Verbeamtung.
Ein umgekehrter Wechsel - von der PKV in die GKV - ist für Beamte im aktiven Dienst hingegen nahezu ausgeschlossen. Der einzige Weg: Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor dem 55.Lebensjahr. Das bedeutet konkret: Die freiwillige Beendigung des Beamtenverhältnisses und die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Wahl der PKV als Beamter ist somit in den allermeisten Fällen eine Entscheidung für das gesamte Leben.
Grundsätzlich gibt es für PKV-Versicherte jedoch auch keinen Grund für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse. Die Beihilfe in Kombination mit attraktiven privaten Beihilfeergänzungstarifen macht den Verbleib in der privaten Krankenversicherung für sie äußerst sinnvoll. Ein PKV-Tarif ist auf Wunsch stattdessen sogar immer wieder auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherten anpassbar - Leistungskürzungen sowie Hochstufungen des Tarifs.
FAQ – Private oder gesetzliche Versicherung für Beamte
Für aktive Beamte im Staatsdienst ist eine Rückkehr von der PKV zurück in die freiwillig gesetzliche Versicherung nahezu ausgeschlossen. Privatversicherte müssen von der gesetzlichen Krankenkasse lediglich aufgenommen werden, wenn sie jünger als 55 Jahre alt sind und einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Kurz gesagt: Sie werden zu einem angestellten Arbeitnehmer. Eine sozialversicherungspflichtige Anstellung hätte für Staatsdiener jedoch ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis zur Folge. Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist für Beamte daher in aller Regel eine lebenslange Entscheidung.
Privatversicherte Beamte profitieren im Vergleich zu gesetzlich versicherten Beamten in der PKV von einem deutlich höheren Leistungsspektrum und modernster medizinischer Versorgung. Während in der gesetzlichen Krankenkasse nur die medizinische Grundversorgung gewährleistet wird, übernimmt die PKV in Abhängigkeit vom Tarif zusätzlich etwa Heilpraktikerbehandlungen, Leistungen für Sehhilfen und Zahnersatz sowie viele weitere Extras. Aber nicht nur der individuell abgestimmte Versicherungsschutz mit wertvollen Zusatzbausteinen bezüglich der Leistung, sondern auch finanzielle Aspekte sprechen klar für die private Krankenversicherung bei Beamten. In der PKV versicherte Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe ihres Dienstherrn und müssen lediglich die Restkosten über einen günstigen Beihilfetarif selbst versichern. Für GKV-Versicherte besteht der Vorteil der Beihilfe in den meisten Bundesländern in der Form nicht.
Für Beamte besteht grundsätzlich die freie Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. In Abhängigkeit von den jeweiligen Bundesländern können gesetzlich versicherte Beamte allerdings oftmals nicht von der Beihilfe ihres Dienstherrn und einem günstigen Beihilfetarif profitieren. Stattdessen haben sie ihren gesamten Beitrag selbst zu tragen. Vor allem bei höherer Besoldung können sich die monatlichen Kosten vergleichsweise hoch gestalten, da der GKV-Beitrag sich nach dem Einkommen kalkuliert. Die Leistungen hingegen bleiben trotz höherer Kosten stets im engen Rahmen der Regelversorgung und können nur durch eine Zusatzversicherung aufgestockt werden.
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HIER SCHREIBTIsabel Sigmund
Isabel beantwortet als Senior Sales Agent und PKV-Expertin jeden Tag alle Fragen rund um das Thema Krankenversicherung.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
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