Private Krankenversicherung für Kinder und Ehepartner von Beamten
Die private Krankenversicherung für Kinder und Ehepartner von Beamten bietet umfassende Leistungen und einen individuellen Versicherungsschutz. Dabei haben Beamte bei der Absicherung ihrer Familienangehörigen in der privaten Krankenversicherung einige wichtige Punkte zu beachten. Alles Wissenswerte zu dem Thema und wann ein Wechsel in die PKV für Ehepartner und Kinder möglich und sinnvoll ist, klärt folgender Beitrag im Detail.
Können Ehepartner von Beamten in der PKV mitversichert werden?
Eine konkrete Mitversicherung von Ehepartnern wie etwa in der beitragsfreien Familienversicherung der GKV ist für Ehepartner in der PKV nicht möglich.
Was ist die Familienversicherung der GKV?
Gesetzlich Versicherte können die Mitglieder ihrer Familie wie Ehepartner oder Kinder unter gewissen Voraussetzungen beitragsfrei in ihrer Krankenkasse mitversichern. Innerhalb der Familienversicherung sind sie in dem Fall mit den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert (1).
In der privaten Krankenversicherung schließt stattdessen jedes Mitglied einen separaten Versicherungsvertrag mit individuellem Versicherungsschutz und eigenem Krankenversicherungsbeitrag ab. Ein grundsätzlicher Wechsel in die PKV ist für Ehepartner von Beamten unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
Es liegt keine Pflichtversicherung in der GKV vor.
Das eigene Einkommen des Ehepartners liegt nicht über 20.000 Euro jährlich (Achtung: Beiträge variieren in Abhängigkeit vom Bundesland!).
Durch die Beihilfe für Familienmitglieder privatversicherter Beamter ist die private Krankenversicherung für Ehepartner besonders attraktiv. Der Beihilfeanspruch gilt dabei auch noch im Pensionsalter – für Beamte sowie ihre Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Für Partner beläuft sich der Beihilfezuschuss in der Regel auf 70% der Gesundheitskosten. Die restlichen Kosten können über einen Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung abgedeckt werden.
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Müssen Kinder in der PKV für Beamte mitversichert werden?
Verbeamteten Ehepaare/Elternteile oder Beamtenanwärter stellen sich häufig die Frage, ob sie ihre Kinder in der PKV mitversichern müssen oder ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung Sinn ergibt. Grundsätzlich gilt: Während gesetzlich versicherte Eltern ihren Nachwuchs automatisch über die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse versichern können, ist bei Beamten zunächst der Versicherungsstatus sowie das monatliche Einkommen in den Blick zu nehmen.
Es besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung seinen Nachwuchs privat zu versichern, doch in einigen Fällen ist die Entscheidung der Versicherungswahl der Kinder als privat-versicherter Beamter begrenzt:
Sind beide Elternteile privat versichert, muss die Absicherung des Kindes ebenso in der privaten Krankenversicherung erfolgen.
Ist der verbeamtete Elternteil privat und der andere Elternteil gesetzlich versichert, entscheidet das Einkommen der Eltern. Ein Kind muss privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden und hat kein Anrecht auf die Familienversicherung der GKV, wenn folgende Punkte beide zutreffen:
der verbeamtetet Elternteil bezieht ein höheres Einkommen
das Einkommen des verbeamteten Partners liegt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Trifft eines der oben genannten Kriterien nicht zu, steht die Versicherung des Kindes in der gesetzlichen Familienversicherung des Partners weiterhin offen. Solange für das Kind von privatversicherten Beamten ein Anspruch auf Kindergeld besteht, kann es Beihilfe für die Familie beziehen. Durch den Zuschuss des Dienstherrn zu den Gesundheitskosten ist der Abschluss einer PKV für das Kind im Vergleich wesentlich sinnvoller als die freiwillig gesetzliche Versicherung. Spätestens mit dem Ende des 25. Lebensjahres läuft der Bezug von Beihilfe schließlich aus.
Wieso lohnt sich die private Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder von Beamten?
Die private Krankenversicherung bietet vor allem Ehepartnern und Kindern von Beamten viele Vorteile. Der grundsätzliche Unterschied zur GKV: In der privaten Krankenversicherung muss jedes Mitglied einen eigenen Vertrag abschließen und separate Beiträge begleichen statt beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV versichert zu sein.
Was daher zunächst kostenintensiver erscheint, ist für Beamte und ihre Familienangehörigen stattdessen mit vielen Vorteilen verbunden.
Aus diesen Gründen ist die PKV für Ehepartner und Kinder von Beamten sinnvoll:
Beihilfeanspruch für Familienangehörige: Ehepartner und Kinder privatversicherter Beamter mit Beihilfeanspruch profitieren von der Übernahme der Gesundheitskosten durch den Dienstherrn. Während für Beamte in der Regel ein Beihilfezuschuss von 50% gezahlt wird, erhalten Eheleute und Kinder von Beamten sogar ganze 70-80% Beihilfe. Das bedeutet: Statt eines Volltarifs in der privaten Krankenversicherung ist lediglich eine sogenannte Restkostenversicherung nötig, die wesentlich günstiger ausfällt.
Hinweis: Im Bundesland Hessen akzeptiert die Beihilfe eine Privatversicherung von Kindern im Vergleich lediglich, wenn sie sozialversicherungsrechtlich verpflichtet sind sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern.
Umfangreiche und höherwertige Leistungen: Die private Krankenversicherung bietet für Ehepartner und Kinder von Beamten deutlich stärkere Leistungen als die gesetzliche Familienversicherung. In Abhängigkeit vom gewählten Tarif profitieren sie etwa von folgenden Leistungen:
oft schnellere Terminvergabe bei Fachärzten
freie Arzt- und Krankenhauswahl
Zusatzleistungen wie Heilpraktikerbehandlungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Ein- oder Zweitbettzimmer bei stationären Aufenthalten sowie Rooming-In (Eltern können mit ihrem Kind im Zimmer übernachten), Zahnersatz und/oder Kieferorthopädie, hohe Erstattungen für Sehhilfen
hohe Kostenerstattung
weltweiter Versicherungsschutz
Individueller Versicherungsschutz: In der PKV ist jedes Versicherungsmitglied individuell abgesichert. Die im Tarif enthaltenen Leistungen können vollkommen auf die jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse des versicherten Mitglieds abgestimmt werden. Ein individueller Versicherungsschutz dieser Art ist in der Familienversicherung der GKV vergleichsweise nicht gegeben.
Recht auf Nachversicherung von Kindern: Versicherungsgesellschaften sind grundsätzlich dazu verpflichtet die Kinder ihrer Versicherten bei rechtzeitiger Bekanntgabe der Geburt aufzunehmen. Kinder, die denselben Versicherungsschutz wie ihre Eltern beanspruchen, benötigen in diesem Fall weder eine Gesundheitsprüfung noch fallen Wartezeiten oder Risikozuschläge an. Die einzige Voraussetzung: Der Vertrag der Eltern läuft bereits mindestens drei Monate und der Nachwuchs der Familie wird innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Krankenversicherung gemeldet. Unabhängig vom Gesundheitszustand des Kindes ist hier eine Nachversicherung zu den Tarifleistungen der Eltern möglich. Eine für die PKV sonst übliche Gesundheitsprüfung wird für Kinder von Beamten nur nötig, wenn das Kind später als zwei Monate nach seiner Geburt nachversichert wird oder ein umfangreicherer Versicherungsschutz als der des verbeamteten Elternteils gewünscht ist.
Erleichterter Wechsel für Ehepartner: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von Beamten mit Vorerkrankungen wird in aller Regel ein erleichterter Wechsel in die private Krankenversicherung ermöglicht. Regulär ist ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung durch Vorerkrankungen tendenziell eher erschwert.
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Was kostet die PKV für Ehepartner und Kinder von Beamten?
Die Kosten einer Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern Beamter in der PKV sind pauschal nicht genau anzugeben. Der monatliche Versicherungsbeitrag ist individuell von folgenden Faktoren abhängig:
gewünschte Leistungen
Anbieter und Wahl des Tarifs
Gesundheitszustand/ mögliche Vorerkrankungen (bei Kindern nur bei verspäteter Anzeige relevant!)
Alter des Versicherten
Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher die gewählten Leistungen, desto höher ist in der Regel auch der Versicherungsbeitrag im Monat. Ehepartner und Kinder von Beamten profitieren in der privaten Krankenversicherung prinzipiell jedoch von besonders geringen Versicherungsprämien. Durch ihr Beihilfeanrecht benötigen sie im Rahmen ihres PKV-Tarifs nur eine sogenannte Restkostenabdeckung.
Das bedeutet konkret:
Kinder von Beamten: Nachwuchs erhält in aller Regel einen Beihilfezuschuss von 80% zu den Krankheitskosten, d.h. es ist lediglich eine Restkostenabsicherung von 20% über die private Krankenversicherung abzudecken. PKV-Tarife für ein Kind werden außerdem ohne Altersrückstellungen kalkuliert, die dazu dienen erhöhte Kosten im Alter abzufangen. Sie werden erst etwa ab dem 22. Lebensjahr aufgebaut.
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von Beamten: Ihnen stehen in der Regel 70% Beihilfe zu, d.h. ihr privater Versicherungstarif muss lediglich 30% der Restkosten absichern.
Die Kosten für einen leistungsstarken Beihilfeergänzungstarif für den Ehepartner oder das Kind privatversicherter Beamter sind damit deutlich günstiger als eine reguläre Privatversicherung. Für ein Kind betragen sie in der Regel nicht mehr als 40 Euro als Beitrag im Monat. Zum Vergleich: Der Monatsbeitrag für Kinder in der freiwillig gesetzlichen Versicherung liegt mit mehr als 150 Euro deutlich darüber. Aus diesem Grund lohnt sich eine freiwillig gesetzliche Versicherung für Kinder von Beamten nicht.
Liegen bei dem mitversicherten Ehepartner oder Kindern, die später als zwei Monate nach der Geburt beim Versicherer gemeldet wurden, gesundheitliche Einschränkungen vor, kann die Versicherung zusätzlich zum regulären Beitrag einen monatlichen Risikozuschlag erheben.
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FAQ – Private Krankenversicherung für Kinder und Ehepartner von Beamten
Kinder mit mindestens einem Elternteil als Beamte, das privat versichert ist, haben ein Beihilfeanrecht für Familienmitglieder. In aller Regel stehen dem Nachwuchs von Beamten 80% an Beihilfeleistungen durch den Dienstherrn ihres verbeamteten Elternteils zu. Der Tarif in der privaten Krankenversicherung dient lediglich einer Abdeckung der Restkosten von 20%. Sogenannte Beihilfeergänzungstarife für Kinder kosten in aller Regel nicht mehr als etwa 40 Euro im Monat.
Der Versicherungsstatus der Ehepartnerin eines Beamten ist grundsätzlich zunächst vom Einkommen der Person abhängig. Bezieht die Ehepartnerin keine oder nur geringe Einnahmen (nicht mehr als etwa 20.000 Euro im Jahr in Abhängigkeit vom Bundesland) und ist sie nicht gesetzlich pflichtversichert, kann sie sich in der PKV ihres Ehemanns versichern lassen. In diesem Fall stehen ihr zudem Leistungen der Beihilfe zu, die die private Krankenversicherung wesentlich kostengünstiger ausfallen lassen. Bei eigener selbstständiger Tätigkeit oder Verbeamtung können Ehepartner von Beamten sowohl privat als auch gesetzlich versichert sein. In einem Angestelltenverhältnis hingegen sind sie grundsätzlich gesetzlich versichert. Der freiwillige Wechsel in die PKV ist für Angestellte - unabhängig von ihrem Ehepartner- erst ab einem Jahreseinkommen von mindestens 64.350 Euro (Stand: Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022) möglich.
Ehepartner von Beamten, die kein eigenes Einkommen beziehen oder deren Einnahmen nicht über 20.000 Euro jährlich (Achtung: Differenzen in Abhängigkeit vom Bundesland) liegen, profitieren in der PKV von Beihilfeleistungen des Dienstherrn ihres Ehepartners. Falls sie nicht in der GKV pflichtversichert sind, trägt die Beihilfe für Ehepartner bis zu 70% ihrer Gesundheitskosten. Lediglich die Restkosten müssen über den PKV-Tarif abgesichert werden. Kurzum: Ein individueller Versicherungsschutz zu vergleichsweise geringen monatlichen Kosten.
Wenn der hauptversicherte Ehepartner bereits in der PKV versichert ist, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Partner mit keinem eigenen Einkommen bzw. geringfügiger Beschäftigung möglich - sofern keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Auch Ehepartnern, die selbstständig, verbeamtet oder mit einem Jahreseinkommen von mindestens 64.350 Euro (Stand: Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022) angestellt sind, steht der Abschluss einer privaten Krankenversicherung offen. In diesem Fall ist die Krankenversicherung unabhängig vom Versichertenstatus ihres Ehepartners.
(1) Verbraucherzentrale (2021): Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/familienversicherung-in-der-krankenkasse-wer-kostenlos-mit-rein-kommt-28982 (aufgerufen am: 23.05.22)
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