In wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder aufgrund besonderer Lebensumstände kann es vorkommen, dass Versicherte ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung vorübergehend nicht zahlen können. Damit der Versicherungsschutz weiterhin bestehen bleibt, hat der Gesetzgeber 2013 den Notlagentarif eingeführt.
Was ist der Notlagentarif?
Der Notlagentarif in der PKV ist ein Sozialtarif für Versicherte, die aufgrund einer finanziellen Notlage ihre Beiträge nicht zahlen können. Anders als der Basistarif ist der Notlagentarif nicht frei wählbar. Er wird in finanziellen Ausnahmesituationen durch den Versicherer „aktiviert“, um einen günstigen Mindestversicherungsschutz zu gewährleisten, bis der Versicherte seine Beitragsschulden beglichen hat.
Voraussetzungen und Auswirkungen des Notlagentarifs
Bei Zahlungsverzug eines Versicherten kommt der Notlagentarif in Betracht. Bevor die PKV einen Vertrag in den Notlagentarif umstufen kann, muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Mahnverfahren durchlaufen werden.
Gesetzliches Mahnverfahren
- Stufe 1: Werden Beiträge nicht rechtzeitig bezahlt, kann das PKV-Unternehmen den Versicherten nach zwei Monaten mahnen. Neben den offenen Beiträgen sind ein einprozentiger Säumniszuschlag und Mahnkosten zu zahlen.
- Stufe 2: Ist zwei Monaten nach der ersten Mahnung weiterhin mindestens ein Monatsbeitrag offen, mahnt der Versicherer ein zweites Mal mit dem Hinweis, dass der bestehende Vertrag ruhend gestellt wird, sollten die Rückstände nicht innerhalb eines weiteren Monats beglichen werden.
- Stufe 3: Sollte nach Ablauf dieser Frist noch immer mindestens ein Monatsbeitrag offen sein, erfolgt die Umstellung auf den Notlagentarif. Der Versicherungsvertrag ruht bis auf weiteres.
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Leistungsumfang und Kosten des Notlagetarifs
Die Leistungen im Notlagentarifs sind reduziert. Sie umfassen die ambulante oder stationäre Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen und Behandlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft. Für Kinder übernimmt die PKV Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsuntersuchungen und empfohlene Schutzimpfungen.
Entsprechend der reduzierten Leistungen sind die Kosten für den Notlagentarif mit etwa 100 bis 150 Euro deutlich günstiger als beispielsweise im Basistarif. Bis zu 25 Prozent des Beitrags für den Notlagentarif deckt der Versicherer aus bereits gebildeten Alterungsrückstellungen. Im Notlagentarif selbst werden keine neuen Alterungsrückstellungen gebildet.
Rückkehr in den alten Tarif
Sobald alle Beitragsschulden beglichen und alle Säumniszuschläge und Mahnkosten durch den Versicherten bezahlt worden sind, besteht ein Rückkehrrecht in den alten Tarif. Die Rückkehr in das alte Versicherungsverhältnis erfolgt automatisch am ersten Tag des übernächsten Monats nach Begleichen der Schulden.