Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) wurde 2013 eingeführt, um Versicherten in finanziellen Schwierigkeiten einen grundlegenden Schutz zu bieten. Nach zweimaliger Mahnung und weiterhin ausstehenden Beiträgen erfolgt die automatische Umstellung auf diesen Tarif. Die Leistungen sind dabei auf akute Behandlungen, Unfallversorgung sowie notwendige Maßnahmen bei Schwangerschaft und Mutterschaft beschränkt. Der Beitrag im Notlagentarif ist reduziert, da keine Altersrückstellungen gebildet werden. Nach Begleichung der offenen Beiträge kehren Versicherte automatisch in ihren ursprünglichen Tarif zurück.
Aktualisiert am 10. Juli 2025
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Notlagentarif - kurzer Überblick:
Notlagentarif in der PKV: Ein Sozialtarif für Versicherte in finanziellen Notlagen, der einen Mindestversicherungsschutz gewährt, bis die Beitragsschulden beglichen sind.
Einstufung in den Notlagentarif: Nach zwei Mahnungen und ausstehenden Beiträgen wird der Vertrag automatisch auf den Notlagentarif umgestellt.
Leistungen im Notlagentarif: Beschränkt auf Behandlungen von akuten schweren Erkrankungen, Unfällen, Verschlimmerung chronischer Krankheiten und medizinisch notwendige Maßnahmen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Beitragsberechnung und Rückkehr in den alten Tarif: Niedriger Beitrag ohne Bildung von Altersrückstellungen; Rückkehr in den alten Tarif erfolgt automatisch nach Begleichung der Schulden.
Was ist der Notlagentarif der PKV?
Der Notlagentarif in der privaten Krankenvollversicherung ist ein gesetzlich geregelter Tarif (§ 193 VVG), der greift, wenn Versicherte länger als zwei Monate mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. Anders als der Basistarif ist der Notlagentarif nicht frei wählbar.
Er wird in finanziellen Ausnahmesituationen durch den Versicherer „aktiviert“, um einen günstigen Mindestversicherungsschutz zu gewährleisten, bis der Versicherte seine Beitragsschulden beglichen hat. Der Tarif soll die Existenz sichern, nicht aber den gewohnten Leistungsumfang bieten.
Was bedeutet Beitragsrückstand?
Ein Beitragsrückstand entsteht, wenn ein PKV-Versicherter seine monatlichen Beiträge nicht oder nicht vollständig zahlt.
Die privaten Krankenversicherungen verschicken dann Mahnungen und setzen Fristen.
Bleibt die Zahlung aus, kann das Ernsthafte Folgen haben – nämlich die Umstellung in den Notlagentarif.
Wie und wann wird man in den Notlagentarif gestuft?
Für die Einstufung in den Notlagentarif ist vom Gesetzgeber ein verbindliches Procedere vorgeschrieben.
Wenn man seinen Beitrag nicht mehr zahlen kann, erhält man nach zwei Monaten eine erste Mahnung von der Versicherung.
Wenn nach zwei Monaten nach der ersten Mahnung noch mindestens ein monatlicher Beitrag geschuldet wird, erfolgt die zweite Mahnung.
Sollte man seiner Zahlungspflicht nach einem weiteren Monat immer noch nicht nachgekommen sein, stellt die private Krankenversicherung den Vertrag auf den Notlagentarif um. Somit ruht der alte Versicherungstarif. Ein Teil des Beitrags deckt sie aus den bisher gebildeten Alterungsrückstellungen, neue Rückstellungen werden vorerst nicht gebildet.
Leistungen im Notlagentarif der PKV
Solange Versicherte im Notlagentarif versichert sind, werden nur eingeschränkt Behandlungen erstattet. Die Leistungen im Notlagentarif beschränken sich auf die Behandlung von
akuten schweren und schmerzhaften Erkrankungen
Unfällen
Verschlimmerung chronischer Krankheiten
Leistungen, die während einer Schwangerschaft und Mutterschaft notwendig sind
Nur bei Kindern und Jugendlichen umfasst der Notlagentarif medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Erkrankungen oder Unfällen.
Auswirkungen für Versicherte im Notlagentarif:
Gesundheitliche Risiken durch eingeschränkte Versorgung.
Hohe Beitragsrückstände summieren sich weiter.
Eintrag bei der SCHUFA möglich → kann spätere Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.
Rückkehr in den Normaltarif nur möglich, wenn der komplette Rückstand bezahlt ist.
Wie berechnet sich der Beitrag im Notlagentarif?
Der Beitrag im Notlagentarif ist sehr niedrig. Nicht nur die Leistungen sind nur auf das notwendigste beschränkt, es werden auch keine Altersrückstellungen gebildet. Jede private Krankenversicherung kalkuliert zunächst einen einheitlichen Beitrag für den Notlagentarif. Auf diesen Tarif werden die im alten gebildeten Altersrückstellungen angerechnet. Es dürfen bis zu 25 % des Monatsbeitrages aus den Altersrückstellungen finanziert werden. Somit zahlen alle Versicherten innerhalb eines PKV-Unternehmens die gleiche Höhe an Beitrag.
Was passiert, wenn man hilfebedürftig wird?
Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts wird, also Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung hat, muss weder in den Notlagentarif wechseln noch in diesem bleiben. Hierfür genügt ein Nachweis der finanziellen Hilfebedürftigkeit.
Wie kann man in seinen alten PKV-Tarif zurückkehren?
Sind sämtliche Beitragsschulden, Säumniszuschläge und Mahnkosten beglichen, erfolgt automatisch die Umstellung des Vertrags auf den alten Tarif. Der Termin dafür ist der erste Tag des übernächsten Monats nach Begleichen der Schulden.
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