Abdingung einfach erklärt
Bei der Abrechnung ihrer Leistungen für Privatpatienten sind Ärzte und Zahnärzte an die Gebührenordnung für Ärzte und für Zahnärzte gebunden – ihr Honorar darf den Höchstsatz nicht übersteigen. Bei aufwendigen Behandlungen können Ärzte mit ihren Patienten allerdings ein abweichendes Honorar vereinbaren.
Diese sogenannte Abdingung entbindet den Arzt in gewissem Maße von der Gebührenordnung. Sie muss durch den Arzt schriftlich begründet und vor der Behandlung vereinbart werden – nur mit deinem Einverständnis darf der Arzt mehr abrechnen.
Bevor du eine Abdingung unterzeichnest, solltest du ein Gespräch mit deinem Arzt führen und dich genau über die anstehenden Sonderleistungen und Kosten informieren lassen. Außerdem solltest du vor der Unterzeichnung deine PKV informieren und eine Zusage für die Erstattung der Kosten einholen.