Krankheitskostenvollversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung spricht man von einer Mitgliedschaft, in der privaten Krankenversicherung schließt du dagegen die Krankheitskostenvollversicherung ab.

Definition Krankheitskostenvollversicherung

Den Vertrag, den du mit der PKV abschließt, nennt man Krankheitskostenvollversicherung. Er deckt dein volles Krankheitsrisiko ab und umfasst ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, Heil- und Hilfsmittel sowie Zusatzmodule wie dein individuelles Krankentagegeld.

In der privaten Krankenversicherung kannst du aus verschiedenen Tarifen wählen und diese oft auch individuell auf deine Bedürfnisse anpassen. Willst du dich gesetzlich versichern, entfällt ein Tarifvergleich – die Krankenkassen unterscheiden sich oft nur im Zusatzangebot und im Zusatzbeitrag, ca. 95 % der Leistungen sind gleich. Zwar musst du etwas Zeit in den PKV-Vergleich investieren, dafür hast du aber die Möglichkeit, eine Krankheitskostenvollversicherung zu finden, die deinen persönlichen Ansprüchen genügt.

Bedeutet „Vollversicherung“, dass es auch andere Verträge gibt?

Ja, auch das ist ein Unterschied zur GKV: Die PKV bietet neben der Krankheitskostenvollversicherung auch die Krankheitskostenteilversicherung, besser bekannt als Zusatzversicherung, mit denen du Leistungslücken deiner GKV schließen kannst, beispielsweise beim Zahnarzt oder im Krankenhaus.

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