Seit 2015 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz auch einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Er erfüllt zwei Funktionen für die gesetzliche Krankenversicherung:
- Der Zusatzbeitrag soll den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fördern. Du kannst dir deine GKV danach aussuchen, wie hoch ihr Zusatzbeitrag ist.
- Für die gesetzlichen Kassen ist der Zusatzbeitrag ein Mittel, um finanzielle Engpässe auszugleichen.
Höhe des Zusatzbeitrags 2020
Die Höhe des Zusatzbeitrags hängt davon ab, wie deine Krankenkasse finanziell aufgestellt ist. Entstehen ihr Defizite, weil die finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr ausreichen, muss sie ihren Zusatzbeitrag anheben.
Mit der Einführung des Zusatzbeitrags hat der Gesetzgeber den allgemeinen Beitragssatz auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens festgelegt. Verzichtet eine Krankenkasse darauf, den Zusatzbeitrag zu erheben, zahlst du theoretisch 14,6 Prozent. Praktisch erheben die Kassen aber einen Zusatzbeitrag zwischen 0,39 und 1,54 Prozent. Im Schnitt zahlen gesetzlich Versicherte in Deutschland einen GKV-Beitrag von 15,6 Prozent inklusive Zusatzbeitrag.
Der Zusatzbeitrag ist nach oben nicht begrenzt. Allerdings müssen sich die Kassen die Höhe des Zusatzbeitrags vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen.
Beispiele aus der GKV-Praxis
Du willst wissen, welchen Zusatzbeitrag die Krankenkassen erheben, wer den niedrigsten und wer den höchsten Zusatzbeitrag hat? Hier ein Auszug der bekanntesten Krankenkassen:
- HKK: 0,39%
- Techniker Krankenkasse: 0,7%
- IKK classic: 1,0%
- AOK: unterschiedlich je Bundesland (0% in Sachsen, 1,1% in Bayern)
- Barmer-GEK: 1,1%
- DAK: 1,5%
- Novitas BKK: 1,54%
Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?
Als Angestellter teilst du dir deinen allgemeinen Beitrag zur GKV mit deinem Arbeitgeber. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag. Das ist allerdings erst seit 2019 so. Davor mussten Angestellte den Zusatzbeitrag allein tragen. Rentner teilen ihn sich mit der Krankenversicherung der Rentner. Selbstständige zahlen den kompletten Zusatzbeitrag selbst.
Ausnahmen bestehen unter anderem für:
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Versicherte im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr
Wie entwickelt sich der Zusatzbeitrag?
Die Höhe des Zusatzbeitrags bei den einzelnen Krankenkassen ändert sich regelmäßig. 2018 lag er bei durchschnittlich 1,0 Prozent, ein Jahr später bei 0,9 Prozent und 2020 liegt er bei 1,1 Prozent. Allerdings ist das nur ein Durchschnittswert – der Zusatzbeitrag kann bei einigen Krankenkassen höher oder niedriger sein.

2021 drohen Kostensteigerungen für alle gesetzlich Versicherten
Medienberichten zufolge könnte der Zusatzbeitrag 2021 auf durchschnittlich 1,5 Prozent steigen. Fünf von sechs Kassen werden aufgrund steigender Gesundheitskosten laut Tagesspiegel ihre Zusatzbeiträge erhöhen, bei einzelnen Kassen seien sogar Erhöhungen auf über zwei Prozent möglich. Schwer abzuschätzen sind auch die Folgen der Corona-Krise: Ihre Auswirkungen könnten den Zusatzbeitrag noch weiter in die Höhe treiben.
Willst du wissen, wie sich die Beiträge in der PKV und der GKV langfristig entwickeln? Mit dem Spar-Rechner von ottonova findest du es heraus.
Das kannst du tun, wenn der Beitrag steigt
Erhöht deine GKV den Zusatzbeitrag, ist sie verpflichtet, dich darüber zu informieren. Sobald du weißt, was finanziell auf dich zukommt, darfst du dein Sonderkündigungsrecht nutzen. Wir zeigen dir, wie das funktioniert – vom Infoschreiben deiner GKV bis hin zum Antrag für die PKV.
Zusatzbeitrag zu hoch?
So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht!