Mindestvertragsdauer bei der privaten Krankenversicherung
Wer sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, bindet sich langfristig. Gerade am Anfang kann es dauern, bis man den passenden Tarif oder Anbieter gefunden hat. Möchtest du deine PKV wechseln, musst du dabei unbedingt die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfristen beachten.
Aktualisiert am 25. September 2025
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung auf einen Blick:
private Vollversicherung: meist 2 Jahre Mindestlaufzeit
private Zusatzversicherung: oft 1 oder 2 Jahre
Vertragsverlängerung: immer automatisch, es sei denn, der Vertrag ist befristet
Frist zur Kündigung: 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres
Sonderkündigungsrechte: bei Beitragserhöhung, GKV-Pflicht, Familienversicherung, Heilfürsorge
Alternativen zur Kündigung: interner Tarifwechsel, Erhöhung der Selbstbetetiligung, Anwartschaft
Was bedeutet die Mindestvertragslaufzeit?
Die Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung (PKV) beschreibt die festgelegte Zeitspanne, während der du an deinen Vertrag gebunden bist und nicht ordentlich kündigen kannst. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wird der Vertrag „kündbar“.
In der Vollversicherung beträgt sie gesetzlich bis zu zwei Jahre (§195 VVG zu Vertragsdauer und Kündigung).
Erst ab drei Monaten vor Ablauf dieser Zeit kannst du deinen Vertrag regulär kündigen.
Bei Zusatzversicherungen (z. B. Zahnzusatz) können auch andere Mindestlaufzeiten vereinbart sein – häufig gilt hier aber ebenfalls eine zweijährige Bindung.
Warum ist diese Laufzeit wichtig?
Vertragliche Planungssicherheit: du weißt genau, wie lange Sie an den Vertrag gebunden bist und wann der frühestmögliche Zeitpunkt für eine ordentliche Kündigung ist. Vor Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung in der Regel nur in Ausnahmefällen (Sonderkündigungsrecht) möglich.
Kalkulationsgrundlage: Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren ihre Beiträge und Tarife auf Basis einer bestimmten Vertragslaufzeit. Eine längere Bindung ermöglicht ihnen eine stabilere und langfristigere Planung.
Verhindert kurzfristige Kündigungen: Durch diese Mindestdauer wird vermieden, dass Versicherte die Vertragslaufzeit nur kurzzeitig nutzen und dann wieder kündigen – was langfristig auch die Finanzplanung der PKV belastet.
Risikostreuung: Eine stabile Kundenbasis über eine längere Zeit hilft dem Versicherer, das versicherte Risiko besser zu streuen und zu managen.
Die Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung beträgt oft zwei Jahre.
Wie lange bist du mindestens gebunden?
In der privaten Voll- und Zusatzversicherung beträgt die Mindestlaufzeit meist zwei Jahre.
Erst nach Ablauf dieser Zeit kannst du den Vertrag regulär kündigen – meist unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungs- beziehungsweise Kalenderjahres.
Verpasst du die Kündigungsfrist, verlängern sich diese Verträge automatisch um ein weiteres Jahr.
Gerade bei Zusatzversicherungen lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen, um Laufzeiten und automatische Verlängerungen rechtzeitig im Blick zu haben.
Mindestvertragsdauer bei ottonova
Versicherungsjahr = Kalenderjahr
Mindestvertragsdauer = 2 Versicherungsjahre
Kündigungsfrist = 3 Monate zum Jahresende
Welche Kündigungsfristen gelten?
Gesetzliche Basis (§ 205 VVG): 3 Monate zum Jahresende oder Ende des Versicherungsjahres
Nach § 205 Abs. 1 VVG kannst du deine private Krankenversicherung regulär mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Viele Versicherer folgen dabei dem Kalenderjahr: Kündigen muss man also spätestens zum 30. September, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet.
Unterschied: Kalenderjahr vs. Versicherungsjahr
Nicht immer orientiert sich das Versicherungsjahr am Kalenderjahr – bei einigen Tarifen beginnt es zum Beispiel mit dem Vertragsstart. In so einem Fall endet das Versicherungsjahr, etwa vom 1. September bis zum 31. August. Die Kündigungsfrist zählt dann ebenfalls drei Monate vor diesem persönlichen Jahresende. Das bedeutet: Kenntnis des eigenen Versicherungsjahrs ist entscheidend für rechtzeitige Kündigung.
Die Mehrheit der PKV-Anbieter nutzt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Hier ist eine Kündigung bis zum 30. September möglich.
In Verträgen mit Versicherungsjahren beginnt das Kündigungsfenster je nach Zeitpunkt des Vertragbeginns – hier musst du deinen Vertrag genau im Kopf haben, sonst verpasst du vielleicht den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung.
Sonderkündigungsrecht: Wann kannst du früher kündigen?
Beitragserhöhung oder Leistungsänderung:Erhöht sich aufgrund der Beitragsanpassungsklausel der Beitrag oder wird der Leistungsumfang reduziert, kannst du im Rahmen des Sonderkündigungsrechts innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung dein bestehendes PKV-Verhältnis außerordentlich kündigen. Die Kündigung wird dann wirksam ab dem Zeitpunkt, zu dem die neue Beitragsregelung gelten sollte.
Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wirst du versicherungspflichtig (z. B. durch Jobwechsel, Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze), kannst du deine PKV bis zu 3 Monate rückwirkend kündigen. Wichtig: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn du deiner PKV einen Nachweis über deine neue GKV-Mitgliedschaft vorlegst. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn wieder eine Versicherungspflicht eintritt. Das kann der Fall sein, wenn du ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis beginnst oder dein Einkommen dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt – zum Beispiel durch Jobwechsel, Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Reduzierung der Arbeitszeit.
Familienversicherung: Kannst du über Ehepartner oder Eltern familienversichert werden, gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Beamte mit Heilfürsorge:Beamte und Beamtinnen, die Anspruch auf Heilfürsorge erhalten – zum Beispiel bei neuem Dienstherrn –, dürfen ihre PKV fristlos kündigen.
Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung nach Eintritt der GKV-Pflicht, dem Wechsel in die Familienversicherung oder dem Anspruch von Heilfürsorge ist, dass du deine PKV innerhalb von drei Monaten kündigst und deiner Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der Kündigung einen Nachweis über deine neue GKV-Mitgliedschaft vorlegst.
Alternativen zur Kündigung
Ein kompletter Anbieterwechsel deiner privaten Vollversicherung ist nicht immer sinnvoll, da du nicht alle Altersrückstellungen mitnehmen kannst.
Seit 2009 wird beim Wechsel ein Teil deiner Altersrückstellungen übertragen (Übertragungswert nach § 204 VVG). Dennoch bleiben Altersrückstellungen bei deiner alten Versicherung zurück.
Deshalb solltest du auch immer Alternativen zur Kündigung in Betracht ziehen:
Interner Tarifwechsel: Innerhalb deines PKV-Unternehmens kannst du in andere Tarife wechseln, ohne Rückstellungen zu verlieren. Das ist oft die bessere Lösung, wenn du Kosten senken möchtest.
Erhöhung des Selbstbehalts: Erhöhst du die Selbstbeteiligung in deinem Tarif, verringert sich dein monatlicher PKV-Beitrag.
Anwartschaftsversicherung: Musst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und möchtest aber später in die private zurückkehren, gibt es die Option, den Versicherungsschutz „einzufrieren“ und später ohne erneute Gesundheitsprüfung zurückzuwechseln.
Die PKV ist nichts für dich? Warum du dich irren könntest:
Du hast sicher schon so einiges über die private Krankenversicherung gehört. Aber was ist dran an Mythen wie "Die PKV ist im Alte unbezahlbar"? Wir klären auf.
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Wie kannst du deine Mindestvertragslaufzeit prüfen?
Der erste Schritt: Wirf einen genauen Blick in deine Versicherungsunterlagen – sei es der schriftliche Vertrag, die AGB oder der digitale Versicherungsnachweis in der App. Dort findest du die Angaben zu Mindestlaufzeit, Versicherungsjahr (meist Kalenderjahr, kann aber abweichend sein) und die exakten Kündigungsfristen.
Vertragsunterlagen & AGB: Dort findest du Angaben zu Mindestlaufzeit, Versicherungsjahr und Kündigungsfrist.
Digitale Services (z. B. bei ottonova): In der App und im Chat bekommst du direkt Auskunft zu deinen Fristen.
Planungstipps & Fazit
Kündigungstermine im Blick behalten
Um keine Kündigungsfrist zu verpassen, ist Timing das A und O. Nutzt dein Tarif das Kalenderjahr als Versicherungsjahr (wie etwa bei ottonova üblich), endet der Vertrag regulär mit Ablauf des Jahres – und deine Kündigung musst du bis 30. September einreichen, um zum Jahresende wirksam zu werden.
So sparst du Rückstellungen und vermeidest teure Fehlentscheidungen
Altersrückstellungen sind ein zentraler Teil deiner finanziellen Vorsorge in der PKV – sie sollen im Alter steigende Kosten abfedern. Wechselst du die Versicherung, verlierst du meist einen Teil dieser Rücklagen. (Wenn du vor 2009 abgeschlossen hast, sogar alle angesparten Altersrückstellungen.)Daher gilt: Überlege gut, ob ein Wechsel notwendig ist. Besser ist es oft, innerhalb der Versicherung zu wechseln – ein interner Tarifwechsel sichert deine Rückstellungen und kann Kosten senken .
Wie ottonova dich unterstützt
ottonova bietet dir echte Transparenz – digital, jederzeit. Kündigungsfristen und Laufzeiten findest du in den Vertragsbedingungen in der App oder auf Anfrage beim Concierge. Bei Fragen hilft dir ottonova im Chat oder über die fachlich fundierten Ratgeberartikel, .
Das 1x1 für junge Eltern: Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.
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Alles, was du zur Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist deiner
PKV wissen musst, findest du in den Unterlagen zu deiner
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zu ottonova wechseln? Sprich uns einfach über den Chat an – wir helfen dir gerne dabei, die Daten und Bedingungen in deinen Dokumenten zu finden.
HIER SCHREIBTHeribert
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.
In der Regel kannst du deine private Krankenversicherung erst zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Direkt zu Beginn oder ohne bestimmte Fristen ist eine ordentliche Kündigung meist nicht möglich. Ausnahme: Du hast ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise bei Beitragserhöhungen.
Typischerweise beträgt die Mindestlaufzeit ein bis zwei Jahre. Erst danach bist du frei, ordentlich zu kündigen – meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres
Ein Ausstieg ist grundsätzlich möglich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Daneben gelten Sonderkündigungsregelungen, etwa bei Beitragserhöhung oder bei einem Wechsel zurück in die GKV – dann kann die Kündigung sogar vorzeitig wirksam werden