Mindestvertragsdauer bei der privaten Krankenversicherung
Wer sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, bindet sich langfristig. Gerade am Anfang kann es dauern, bis man den passenden Tarif oder Anbieter gefunden hat. Möchtest du deine PKV wechseln, musst du dabei unbedingt die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfristen beachten.
Aktualisiert am 29. August 2025
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung auf einen Blick:
private Vollversicherung: immer 2 Jahre Mindestlaufzeit
private Zusatzversicherung: meist 1–2 Jahre, oft automatische Verlängerung
Frist zur Kündigung: 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres
Sonderkündigungsrechte: bei Beitragserhöhung, GKV-Pflicht, Familienversicherung, Heilfürsorge
Alternativen zur Kündigung: interner Tarifwechsel, Erhöhung der Selbstbetetiligung, Anwartschaft
Was bedeutet die Mindestvertragslaufzeit?
Die Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung (PKV) beschreibt die festgelegte Zeitspanne, während der du an deinen Vertrag gebunden bist und nicht ordentlich kündigen kannst. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wird der Vertrag „kündbar“.
In der Vollversicherung beträgt sie gesetzlich immer zwei Jahre (§ 195 Abs. 3 VVG).
Erst nach Ablauf dieser Zeit kannst du deinen Vertrag regulär kündigen.
Bei Zusatzversicherungen (z. B. Zahnzusatz) können auch einjährige Mindestlaufzeiten vereinbart sein – häufig gilt hier aber ebenfalls eine zweijährige Bindung.
Warum ist diese Laufzeit wichtig?
Vertragliche Planungssicherheit: Sie gibt sowohl dir als Versicherte:r als auch der Versicherung ein verlässliches Fundament, etwa für Kosten- und Beitragskalkulationen.
Altersrückstellungen: Mit jedem gezahlten Beitrag baust du Rückstellungen auf, die deine Beiträge im Alter stabilisieren sollen. Diese entstehen unabhängig von der Mindestlaufzeit, sind aber ein zentrales Argument für langfristige Planung.
Verhindert kurzfristige Kündigungen: Durch diese Mindestdauer wird vermieden, dass Versicherte die Vertragslaufzeit nur kurzzeitig nutzen und dann wieder kündigen – was langfristig auch die Finanzplanung der PKV belastet.
Die Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung beträgt zwei Jahre.
Wie lange bist du mindestens gebunden?
In der privaten Vollversicherung beträgt die Mindestlaufzeit immer mindestens zwei Jahre (§ 195 Abs. 3 VVG).
In der privaten Zusatzversicherung gelten meist ein bis zwei Jahre.
Erst nach Ablauf dieser Zeit kannst du den Vertrag regulär kündigen – meist unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungs- beziehungsweise Kalenderjahres.
Verpasst du die Kündigungsfrist, verlängern sich diese Verträge automatisch um ein weiteres Jahr.
Gerade bei Zusatzversicherungen lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen, um Laufzeiten und automatische Verlängerungen rechtzeitig im Blick zu haben.
Mindestvertragsdauer bei ottonova
Versicherungsjahr = Kalenderjahr
Mindestvertragsdauer = 2 Versicherungsjahre
Kündigungsfrist = 3 Monate zum Jahresende
Welche Kündigungsfristen gelten?
Gesetzliche Basis (§ 205 VVG): 3 Monate zum Jahresende oder Ende des Versicherungsjahres
Nach § 205 Abs. 1 VVG kannst du deine private Krankenversicherung regulär mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Viele Versicherer folgen dabei dem Kalenderjahr: Kündigen muss man also spätestens zum 30. September, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet.
Unterschied: Kalenderjahr vs. individueller Versicherungszeitraum
Nicht immer orientiert sich das Versicherungsjahr am Kalenderjahr – bei einigen Tarifen beginnt es zum Beispiel mit dem Vertragsstart. In so einem Fall endet das Versicherungsjahr individuell, etwa vom 1. September bis zum 31. August. Die Kündigungsfrist zählt dann ebenfalls drei Monate vor diesem persönlichen Jahresende. Das bedeutet: Kenntnis des eigenen Versicherungsjahrs ist entscheidend für rechtzeitige Kündigung.
Die Mehrheit der PKV-Anbieter nutzt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. In Verträgen mit individuell berechneten Versicherungsjahren beginnt das Kündigungsfenster jedoch flexibel – hier musst du deinen Tarif genau im Blick haben, sonst verpasst du vielleicht den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung.
Steht dein Tarif auf Kalenderjahr, reicht eine Kündigung bis 30. September, bei abweichendem Versicherungsjahr richtet sich der Termin nach dem jeweiligen Vertrag – etwa 31. März, wenn das Jahr am 1. Juli endet
Sonderkündigungsrecht: Wann kannst du früher kündigen?
Beitragserhöhung oder Leistungsänderung:Wenn dein Beitrag steigt oder sich dein Leistungsumfang ändert, kannst du im Rahmen des Sonderkündigungsrechts innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung dein bestehendes PKV-Verhältnis außerordentlich kündigen. Die Kündigung wird dann wirksam ab dem Zeitpunkt, zu dem die neue Beitragsregelung gelten sollte.
Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wirst du versicherungspflichtig (z. B. durch Jobwechsel, Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze), kannst du deine PKV bis zu 3 Monate rückwirkend kündigen. Wichtig: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn du deiner PKV einen Nachweis über deine neue GKV-Mitgliedschaft vorlegst.
Familienversicherung: Kannst du über Ehepartner oder Eltern familienversichert werden, gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Beamte mit Heilfürsorge: Anspruch auf Heilfürsorge berechtigt zur fristlosen Kündigung, wenn du den Nachweis innerhalb von 3 Monaten erbringst.
Alternativen zur Kündigung
Ein kompletter Anbieterwechsel deiner privaten Vollversicherung ist nicht immer sinnvoll, da du nicht alle Altersrückstellungen mitnehmen kannst.
Seit 2009 wird beim Wechsel ein Teil deiner Altersrückstellungen übertragen (Übertragungswert nach § 204 VVG). Dennoch bleiben Altersrückstellungen bei deiner alten Versicherung zurück.
Deshalb solltest du auch immer Alternativen zur Kündigung in Betracht ziehen:
Interner Tarifwechsel: Innerhalb deines PKV-Unternehmens kannst du in andere Tarife wechseln, ohne Rückstellungen zu verlieren. Das ist oft die bessere Lösung, wenn du Kosten senken möchtest.
Erhöhung des Selbstbehalts: Erhöhst du die Selbstbeteiligung in deinem Tarif, verringert sich dein monatlicher PKV-Beitrag.
Anwartschaftsversicherung: Musst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und möchtest aber später in die private zurückkehren, gibt es die Option, den Versicherungsschutz „einzufrieren“ und später ohne erneute Gesundheitsprüfung zurückzuwechseln.
Wechsel zurück in die GKV – wie funktioniert’s?
Bedingungen: Versicherungspflicht als Voraussetzung
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn wieder eine Versicherungspflicht eintritt. Das kann der Fall sein, wenn du ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis beginnst oder dein Einkommen dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt – zum Beispiel durch Jobwechsel, Gehaltskürzung oder Beginn eines Studiums
Tritt die Versicherungspflicht ein, kannst du deine PKV rückwirkend bis zu drei Monate nach diesem Ereignis kündigen – gemäß § 205 Abs. 2 VVG . Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung ist, dass du deiner Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der Kündigung einen Nachweis über deine neue GKV-Mitgliedschaft vorlegst
Übersicht weiterer Sonderfälle: z. B. Familienversicherung, Heilfürsorge bei Beamten
Es gibt Sonderfälle, in denen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht greift:
Familienversicherung: Wenn du über den Ehepartner oder ein Elternteil familienversichert werden kannst (z. B. durch geringes Einkommen), ist ein Sonderkündigungsrecht möglich – auch rückwirkend bis zu drei Monate
Heilfürsorge bei Beamten: Beamte, die Anspruch auf Heilfürsorge erhalten – zum Beispiel bei neuem Dienstherrn –, dürfen ihre PKV fristlos kündigen, sofern sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Heilfürsorge den entsprechenden Nachweis erbringen
Die PKV ist nichts für dich? Warum du dich irren könntest:
Du hast sicher schon so einiges über die private Krankenversicherung gehört. Aber was ist dran an Mythen wie "Die PKV ist im Alte unbezahlbar"? Wir klären auf.
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Wie kannst du deine individuelle Mindestvertragslaufzeit prüfen?
Der erste Schritt: Wirf einen genauen Blick in deine Versicherungsunterlagen – sei es der schriftliche Vertrag, die AGB oder der digitale Versicherungsnachweis in der App. Dort findest du die Angaben zu Mindestlaufzeit, Versicherungsjahr (meist Kalenderjahr, kann aber abweichend sein) und die exakten Kündigungsfristen.
Vertragsunterlagen & AGB: Dort findest du Angaben zu Mindestlaufzeit, Versicherungsjahr und Kündigungsfrist.
Digitale Services (z. B. bei ottonova): In der App und im Chat bekommst du direkt Auskunft zu deinen Fristen.
Ombudsmann der PKV: Wenn es Unklarheiten oder Streitigkeiten gibt, hilft dir die unabhängige Schlichtungsstelle kostenfrei weiter.
Planungstipps & Fazit
Kündigungstermine im Blick behalten
Um keine Kündigungsfrist zu verpassen, ist Timing das A und O. Nutzt dein Tarif das Kalenderjahr als Versicherungsjahr (wie etwa bei ottonova üblich), endet der Vertrag regulär mit Ablauf des Jahres – und deine Kündigung musst du bis 30. September einreichen, um zur Jahresmitte wirksam zu werden. Ein klarer Blick auf das Versicherungsjahr lohnt sich also immer!
So sparst du Rückstellungen und vermeidest teure Fehlentscheidungen
Altersrückstellungen sind ein zentraler Teil deiner finanziellen Vorsorge in der PKV – sie sollen im Alter steigende Kosten abfedern. Wechselst du die Versicherung, verlierst du meist einen Teil dieser Rücklagen, sofern dein Vertrag nicht nach 2009 abgeschlossen wurde . Daher gilt: Überlege gut, ob ein Wechsel notwendig ist. Besser ist es oft, innerhalb der Versicherung zu bleiben – ein interner Tarifwechsel sichert deine Rückstellungen und kann Kosten senken .
Warum (und wie) ottonova dich unterstützt, informiert bleibt und sicher zum Ziel kommt
ottonova bietet dir echte Transparenz und moderne Tools – digital, jederzeit. Zum einen unterstützt die App indem sie dir Kündigungsfristen, Versicherungsjahr und Laufzeiten klar darstellt. Zum anderen profitierst du von nachhaltig kalkulierten Tarifen: mindestens 50 % deines Beitrags fließt in Altersrückstellungen, die im Alter stabilisierend wirken. Zusätzlich kannst du eine Beitragsentlastungskomponente wählen, womit du ab 67 Jahren deine Beiträge reduzieren kannst – dein Arbeitgeber finanziert dabei einen Anteil mit . Bei Fragen hilft dir ottonova im Chat oder über die fachlich fundierten Ratgeberartikel – so bleibst du sicher auf Kurs.
Das 1x1 für junge Eltern: Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.
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PKV wissen musst, findest du in den Unterlagen zu deiner
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zu ottonova wechseln? Sprich uns einfach über den Chat an – wir helfen dir gerne dabei, die Daten und Bedingungen in deinen Dokumenten zu finden.
HIER SCHREIBTHeribert
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.
Nein – ein weit verbreiteter Irrtum. In der Regel kannst du deine private Krankenversicherung erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Direkt zu Beginn oder ohne bestimmte Fristen ist eine ordentliche Kündigung meist nicht möglich. Ausnahme: Du hast ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise bei Beitragserhöhungen oder anderen Vertragsänderungen
Typischerweise beträgt die Mindestlaufzeit ein bis zwei Jahre. Erst danach bist du frei, ordentlich zu kündigen – meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres
Ein Ausstieg ist grundsätzlich möglich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Daneben gelten Sonderkündigungsregelungen, etwa bei Beitragserhöhung oder bei einem Wechsel zurück in die GKV – dann kann die Kündigung sogar vorzeitig wirksam werden