Mindestvertragsdauer bei der privaten Krankenversicherung

Wer sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, bindet sich langfristig. Gerade am Anfang kann es dauern, bis man den passenden Tarif oder Anbieter gefunden hat. Möchtest du deine PKV wechseln, musst du dabei unbedingt die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfristen beachten.

Aktualisiert am 29. August 2025
Siegel mit weißem Haken auf blauen Hintergrund und dem Schriftzug 'Von Experten geprüft'
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFT von unseren PKV-Experten

Inhalt des Ratgebers

Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung auf einen Blick:

Was bedeutet die Mindestvertragslaufzeit?

Die Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung (PKV) beschreibt die festgelegte Zeitspanne, während der du an deinen Vertrag gebunden bist und nicht ordentlich kündigen kannst. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wird der Vertrag „kündbar“.

Bei Zusatzversicherungen (z. B. Zahnzusatz) können auch einjährige Mindestlaufzeiten vereinbart sein – häufig gilt hier aber ebenfalls eine zweijährige Bindung.

Warum ist diese Laufzeit wichtig?

Die Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung beträgt zwei Jahre.

Wie lange bist du mindestens gebunden?

Erst nach Ablauf dieser Zeit kannst du den Vertrag regulär kündigen – meist unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungs- beziehungsweise Kalenderjahres.

Verpasst du die Kündigungsfrist, verlängern sich diese Verträge automatisch um ein weiteres Jahr.

Gerade bei Zusatzversicherungen lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen, um Laufzeiten und automatische Verlängerungen rechtzeitig im Blick zu haben.

Mindestvertragsdauer bei ottonova

  • Versicherungsjahr = Kalenderjahr

  • Mindestvertragsdauer = 2 Versicherungsjahre

  • Kündigungsfrist = 3 Monate zum Jahresende

Welche Kündigungsfristen gelten?

Gesetzliche Basis (§ 205 VVG): 3 Monate zum Jahresende oder Ende des Versicherungsjahres

Nach § 205 Abs. 1 VVG kannst du deine private Krankenversicherung regulär mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Viele Versicherer folgen dabei dem Kalenderjahr: Kündigen muss man also spätestens zum 30. September, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet.

Unterschied: Kalenderjahr vs. individueller Versicherungszeitraum

Nicht immer orientiert sich das Versicherungsjahr am Kalenderjahr – bei einigen Tarifen beginnt es zum Beispiel mit dem Vertragsstart. In so einem Fall endet das Versicherungsjahr individuell, etwa vom 1. September bis zum 31. August. Die Kündigungsfrist zählt dann ebenfalls drei Monate vor diesem persönlichen Jahresende. Das bedeutet: Kenntnis des eigenen Versicherungsjahrs ist entscheidend für rechtzeitige Kündigung.

Die Mehrheit der PKV-Anbieter nutzt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. In Verträgen mit individuell berechneten Versicherungsjahren beginnt das Kündigungsfenster jedoch flexibel – hier musst du deinen Tarif genau im Blick haben, sonst verpasst du vielleicht den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung.

Steht dein Tarif auf Kalenderjahr, reicht eine Kündigung bis 30. September, bei abweichendem Versicherungsjahr richtet sich der Termin nach dem jeweiligen Vertrag – etwa 31. März, wenn das Jahr am 1. Juli endet

Sonderkündigungsrecht: Wann kannst du früher kündigen?

Alternativen zur Kündigung

Ein kompletter Anbieterwechsel deiner privaten Vollversicherung ist nicht immer sinnvoll, da du nicht alle Altersrückstellungen mitnehmen kannst.

Seit 2009 wird beim Wechsel ein Teil deiner Altersrückstellungen übertragen (Übertragungswert nach § 204 VVG). Dennoch bleiben Altersrückstellungen bei deiner alten Versicherung zurück.

Deshalb solltest du auch immer Alternativen zur Kündigung in Betracht ziehen:

Wechsel zurück in die GKV – wie funktioniert’s?

 

Bedingungen: Versicherungspflicht als Voraussetzung

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn wieder eine Versicherungspflicht eintritt. Das kann der Fall sein, wenn du ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis beginnst oder dein Einkommen dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt – zum Beispiel durch Jobwechsel, Gehaltskürzung oder Beginn eines Studiums

 

Sonderkündigungsverfahren & Fristen (rückwirkend, Nachweispflicht)

Tritt die Versicherungspflicht ein, kannst du deine PKV rückwirkend bis zu drei Monate nach diesem Ereignis kündigen – gemäß § 205 Abs. 2 VVG . Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung ist, dass du deiner Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der Kündigung einen Nachweis über deine neue GKV-Mitgliedschaft vorlegst

 

Übersicht weiterer Sonderfälle: z. B. Familienversicherung, Heilfürsorge bei Beamten

Es gibt Sonderfälle, in denen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht greift:

Illustration von ärztlicher Dokumentation mit einem Klemmbrett und einem Stethoskop sowie einiger Pfeile, welche die Zusammenhänge symbolisieren
Die PKV ist nichts für dich? Warum du dich irren könntest:

Du hast sicher schon so einiges über die private Krankenversicherung gehört. Aber was ist dran an Mythen wie "Die PKV ist im Alte unbezahlbar"? Wir klären auf.

Wie kannst du deine individuelle Mindestvertragslaufzeit prüfen?

Der erste Schritt: Wirf einen genauen Blick in deine Versicherungsunterlagen – sei es der schriftliche Vertrag, die AGB oder der digitale Versicherungsnachweis in der App. Dort findest du die Angaben zu Mindestlaufzeit, Versicherungsjahr (meist Kalenderjahr, kann aber abweichend sein) und die exakten Kündigungsfristen

Planungstipps & Fazit

Kündigungstermine im Blick behalten

Um keine Kündigungsfrist zu verpassen, ist Timing das A und O. Nutzt dein Tarif das Kalenderjahr als Versicherungsjahr (wie etwa bei ottonova üblich), endet der Vertrag regulär mit Ablauf des Jahres – und deine Kündigung musst du bis 30. September einreichen, um zur Jahresmitte wirksam zu werden. Ein klarer Blick auf das Versicherungsjahr lohnt sich also immer! 

So sparst du Rückstellungen und vermeidest teure Fehlentscheidungen

Altersrückstellungen sind ein zentraler Teil deiner finanziellen Vorsorge in der PKV – sie sollen im Alter steigende Kosten abfedern. Wechselst du die Versicherung, verlierst du meist einen Teil dieser Rücklagen, sofern dein Vertrag nicht nach 2009 abgeschlossen wurde . Daher gilt: Überlege gut, ob ein Wechsel notwendig ist. Besser ist es oft, innerhalb der Versicherung zu bleiben – ein interner Tarifwechsel sichert deine Rückstellungen und kann Kosten senken .

Warum (und wie) ottonova dich unterstützt, informiert bleibt und sicher zum Ziel kommt

ottonova bietet dir echte Transparenz und moderne Tools – digital, jederzeit. Zum einen unterstützt die App indem sie dir Kündigungsfristen, Versicherungsjahr und Laufzeiten klar darstellt. Zum anderen profitierst du von nachhaltig kalkulierten Tarifen: mindestens 50 % deines Beitrags fließt in Altersrückstellungen, die im Alter stabilisierend wirken. Zusätzlich kannst du eine Beitragsentlastungskomponente wählen, womit du ab 67 Jahren deine Beiträge reduzieren kannst – dein Arbeitgeber finanziert dabei einen Anteil mit . Bei Fragen hilft dir ottonova im Chat oder über die fachlich fundierten Ratgeberartikel – so bleibst du sicher auf Kurs.

Ebook familie

Das 1x1 für junge Eltern: Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.

Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.

Persönliche Informationen

Noch nicht bei ottonova? So findest du deine Mindestvertragsdauer heraus

Alles, was du zur Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist deiner PKV wissen musst, findest du in den Unterlagen zu deiner Krankenversicherung. Du bist gerade in einer PKV versichert und willst zu ottonova wechseln? Sprich uns einfach über den Chat an – wir helfen dir gerne dabei, die Daten und Bedingungen in deinen Dokumenten zu finden.

Profilbild von Heribert
HIER SCHREIBT Heribert

Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.

Weitere Artikel finden

FAQs

Nein – ein weit verbreiteter Irrtum. In der Regel kannst du deine private Krankenversicherung erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Direkt zu Beginn oder ohne bestimmte Fristen ist eine ordentliche Kündigung meist nicht möglich. Ausnahme: Du hast ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise bei Beitragserhöhungen oder anderen Vertragsänderungen

Typischerweise beträgt die Mindestlaufzeit ein bis zwei Jahre. Erst danach bist du frei, ordentlich zu kündigen – meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres

Ein Ausstieg ist grundsätzlich möglich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Daneben gelten Sonderkündigungsregelungen, etwa bei Beitragserhöhung oder bei einem Wechsel zurück in die GKV – dann kann die Kündigung sogar vorzeitig wirksam werden

Weitere Artikel