Bei der Wahl deiner privaten Krankenversicherung lohnt sich ein Blick in die Tarifbedingungen. Dein Augenmerk sollte dabei auch auf den Heil- und Hilfsmitteln liegen, deren Erstattung sich je nach Tarif unterscheidet.
Unterschied Heilmittel vs. Hilfsmittel
- Was sind Heilmittel?
Therapien oder Anwendungen, die Symptome von Krankheiten lindern. Dazu gehören Physiotherapie, Sprachtherapie, aber auch Krankengymnastik und Massagen.
- Was sind Hilfsmittel?
Mittel wie Hör- und Sehhilfen, Prothesen oder Blutdruckmessgeräte zur Linderung von Einschränkungen, die etwa durch Erkrankungen oder Behinderungen entstehen.
Chiropraktiker
Was leistet die Krankenversicherung?
Erstattung von Heilmitteln in der privaten Krankenversicherung
Heilmittel sind Behandlungsverfahren, die nicht von einem Arzt, sondern in der Regel von einem Therapeuten vorgenommen werden.
→ Wichtig: Damit es erstattet werden kann, ist die Verordnung des Heilmittels durch einen Arzt oder Therapeuten notwendig.
Die Erstattung dieser Leistungen richtet sich nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen deiner PKV und deinem individuellen Tarif.
Es gibt für die private Krankenversicherung zwei Möglichkeiten, die Abrechnung zu regeln:
- Geschlossenes Heilmittelverzeichnis: Festgelegte Liste von erstattungsfähigen Heilmitteln und entsprechenden Höchstsätzen. Die Höchstsätze liegen über der GKV, aber was nicht im Verzeichnis steht, wird oft nicht erstattet.
- Offener Heilmittelkatalog: Ein Katalog an Hilfsmitteln ist freier formuliert als das Verzeichnis und ist zudem offen für Änderungen. Damit profitieren Versicherte von Innovationen.
Erstattung von Hilfsmitteln in der PKV
Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die Patienten das Leben erleichtern. Sind sie ärztlich verordnet, zahlt die PKV die Hilfsmittel genau wie Heilmittel abhängig von deinem Tarif und dem geltenden Verzeichnis oder Katalog.
→ Ein Hilfsmittel, das fast jeder früher oder später braucht, ist die Brille. Nahezu jede PKV erstattet die Kosten dafür.
Kleine, große und lebensnotwendige Hilfsmittel
Bei Hilfsmitteln wird zwischen kleinen und großen Hilfsmitteln unterschieden. Außerdem gibt es lebensnotwendige Hilfsmittel.
- Klein: Sehhilfen, orthopädische Einlagen, Blutdruckmessgeräte
- Groß: Prothesen, Lesegeräte
- Überlebensnotwendig: Geräte zur künstlichen Ernährung, Beatmungsgeräte
Heil- und Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Krankenkassen übernehmen viele Heil- und Hilfsmittel, die dein Arzt dir verordnet. Allerdings wird ähnlich wie bei Arzneimitteln eine Zuzahlung fällig – sie beträgt 10 % und maximal 10 Euro. Kosten für Sehhilfen übernimmt die GKV in der Regel nicht.
Auch die GKV richtet sich bei der Erstattung von Heil- und Hilfsmitteln nach bestimmten Vorgaben:
- Die Heilmittelrichtlinie regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Arzt Heilmittel verordnen darf. Der Heilmittelkatalog enthält alle verordnungsfähigen Heilmittel.
- Bei den Hilfsmitteln ist die Verordnung in der Hilfsmittelrichtlinie festgelegt, zu der das entsprechende Hilfsmittelverzeichnis gehört.
Für Menschen mit bestimmten Erkrankungen, die besonders viele Heilmittel benötigen, gibt es die „Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf“. Sie legt fest, bei welchen Erkrankungen ein besonders hoher Bedarf besteht und wie in diesem Fall zu verfahren ist.