Gesetzlicher Zuschlag
Der gesetzliche Zuschlag in der privaten Krankenversicherung schützt dich im Alter vor hohen Beitragserhöhungen. Seit 2000 gibt es in der PKV diesen Zuschlag zum Beitrag.
Der gesetzliche Zuschlag in der privaten Krankenversicherung schützt dich im Alter vor hohen Beitragserhöhungen. Seit 2000 gibt es in der PKV diesen Zuschlag zum Beitrag.
Beitragsstabilität ist vielen privat Versicherten mit Blick auf das Alter wichtig. Um eine Basis für stabile Beiträge im Alter zu schaffen, hat der Gesetzgeber im Jahre 2000 den gesetzlichen Zuschlag eingeführt. Seitdem zahlen Personen, die eine privaten Krankenversicherung abschließen, einen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag.
Für alle, die bereits vor 2000 eine PKV abgeschlossen hatten, wurde der gesetzliche Zuschlag ab 2001 stufenweise eingeführt.
Dieser Zuschlag dient zur Stabilisierung der Beiträge ab dem 65. Lebensjahr, also zur Ausfinanzierung oder zur Milderung von sonst erforderlichen Beitragsanpassungen im Alter.
Der gesetzliche Zuschlag fällt ab dem 60. Lebensjahr weg und ist dabei aber nicht zu verwechseln mit den Altersrückstellungen: ein zusätzliches Puffer, das für das Alter angespart wird.
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