Das Krankentagegeld ist der Betrag, den du bei Arbeitsunfähigkeit von deiner Krankentagegeldversicherung ausgezahlt bekommst.
Ob komplizierter Armbruch oder Borreliose vom Zeckenbiss – vieles kann dazu führen, dass du nicht mehr arbeiten kannst. Bei Krankheit erhält ein Angestellter normalerweise sechs Wochen lang reguläre Lohnfortzahlungen. Wenn du länger krank oder durch einen Unfall arbeitsunfähig bist, dann drohen Verdienstausfälle. Jetzt ist nicht mehr der Arbeitgeber in der Pflicht, sondern die Krankenversicherung.
Die Krankentagegeldversicherung sichert dich bei Arbeitsunfähigkeit ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift erst, wenn du voraussichtlich für immer oder über einen sehr langen Zeitraum (mindestens sechs Monate) zu mindestens 50 % berufsunfähig bist. Bei einem Knochenbruch oder einer längeren Krankheit ist es oft absehbar, dass du wieder in deinem Beruf arbeiten wirst.
Bis die Berufsunfähigkeit von der BU festgestellt und anerkannt wurde, vergehen häufig einige Monate. Diese Zeit gilt es finanziell zu überbrücken.
Grundvoraussetzung für eine Krankentagegeldversicherung ist eine abgeschlossene Krankenvollversicherung bei ottonova. Die Höhe des Krankentagegelds richtet sich nach deinem Einkommen beziehungsweise bei Selbstständigen nach Beruf und Anzahl der Mitarbeiter. In diesem Rahmen kannst du die Höhe selbst bestimmen, maximal sind es jedoch 300,-€ am Tag. Diese Summe wird erst nach der festgelegten Karenzzeit ausgezahlt. In den meisten Fällen beträgt die Karenzzeit 42 Tage.
Als Karenzzeit bezeichnen wir einen Zeitraum, in dem trotz Arbeitsunfähigkeit kein Krankentagegeld gezahlt wird. Danach bekommst du es täglich, auch an Sonn- und Feiertagen. Bei einer Wiedereingliederung (teilweiser Arbeitsunfähigkeit) hast du maximal drei Monate lang Anspruch auf das Krankentagegeld. Das Krankentagegeld ist steuerfrei, wird also netto ausgezahlt.
Selbstständige Frauen mit KTS42 (Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) bekommen Krankentagegeld unabhängig davon, ob Arbeitsunfähigkeit besteht, in Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes.
Du benötigst auf jeden Fall eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit.
ottonova unterscheidet zwischen Krankentagegeld für Angestellte und für Selbstständige (hierzu zählen auch geschäftsführende Gesellschafter und Vorstände von Unternehmen).
Angestellte können zwischen drei Tarifstufen wählen, die sich durch ihre Karenzzeit unterscheiden:
KTA steht hierbei für Krankentagegeld für Angestellte – die Zahl legt die Karenzzeit fest. Das KTA43 greift nach sechs Wochen, also in der Regel ab dem Zeitpunkt, ab dem Angestellte keine Lohnfortzahlungen mehr bekommen. Günstiger werden die Beiträge, wenn du eine längere Karenzzeit wählst und den Verdienstausfall in der Zwischenzeit selbst trägst. Erhöht sich dein Gehalt, kannst du beantragen, dass sich auch das Krankentagegeld entsprechend erhöht.
Für Selbstständige gibt es aktuell nur eine Tarifstufe mit einer Karenzzeit von 42 Tagen:
KTS42 (Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit).
Wir haben uns dazu entschieden, weil für diese Gruppe ein über 42 Tage hinausgehender Verdienstausfall oft nicht zu tragen ist.
Während des Mutterschutzes gilt die Karenzzeit nicht, du erhältst sofort einen Gehaltsersatz.
Die Höhe des Krankentagegelds sollte sich nach deinem persönlichen Bedarf richten. Berechne sorgfältig, wie viel Geld du monatlich für Fixkosten plus Lebensunterhalt benötigst. Mindestens deine Existenz sollte mit dem Krankentagegeld abgesichert sein. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt maximal rund 100 € pro Tag. Diesen Wert solltest du nicht unterschreiten.
Eine längere Karenzzeit bietet sich an, wenn du über eigene Finanzreserven verfügst oder du mit deinem Arbeitgeber eine längere Lohnfortzahlung vereinbart hast. So lässt sich auch der monatliche Beitrag senken. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den meisten Fällen sinnvoll. Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es in Deutschland nur bei einem Lebensversicherer.
Achtung: Wenn du private Krankentagegeldversicherungen bei mehreren Anbietern abschließt, sind diese gegebenenfalls nicht verpflichtet, das Krankentagegeld in voller Höhe auszuzahlen.
Uns ist es wichtig, dass du genau verstehst, worum es beim Krankentagegeld geht. Bist du dir noch unsicher, sind wir richtig gerne für dich da. Schreib uns einfach eine Nachricht und lass dich persönlich beraten.
Das Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen
Angestellte sowie Selbstständige und Freiberufliche profitieren von einer Krankentagegeldversicherung da im Krankheitsfall den Verdienstausfall überbrückt
Die Versicherung zahlt:
Die Versicherung zahlt nicht:
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