Wahlleistungen im Krankenhaus - Das solltest du wissen
Als Patient verbindet man selten Positives mit dem Krankenhaus. Damit dein stationärer Aufenthalt so angenehm wie möglich verläuft, gibt es die sogenannten Wahlleistungen im Krankenhaus. Wahlleistungen sind medizinisch nicht notwendige Leistungen, die deinen Aufenthalt angenehmer machen können.
Aktualisiert am 16. Dezember 2025
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Das Wichtigste auf einem Blick:
Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer sind freiwillige Zusatzleistungen im Krankenhaus
Abrechnung nur mit schriftlicher Wahlleistungsvereinbarung und nur, wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde
Kosten und Erstattung hängen vom Versicherungsstatus ab (PKV, Beihilfe, Zusatzversicherung)
Gesetzlich Versicherte können Wahlleistungen selbst zahlen oder über eine Krankenhauszusatzversicherung absichern
Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?
Musst du als Patient für eine Behandlung in die Klinik, stehen dir dort grundsätzlich eine stationäre Versorgung durch diensthabende Ärzte, Pflege, Unterkunft, Verpflegung und die Unterbringung im Mehrbettzimmer zu. Neben diesen medizinisch notwendigen Leistungen gibt es einige Wahlleistungen, die du auf Wunsch in Anspruch nehmen kannst.
Diese Leistungen sind medizinisch nicht notwendig. Sie helfen aber, deinen Krankenhausaufenthalt angenehm zu gestalten und tragen dazu bei, dass du schneller gesund wirst.
Voraussetzung für die Erbringung ist eine Wahlleistungsvereinbarung. Eine Wahlleistungsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und und dem Krankenhaus, in dem festgehalten wird, welche zusätzlichen Leistungen du während deines Aufenthalts in Anspruch nehmen möchtest. Sie ist die rechtliche Grundlage dafür, dass das Krankenhaus dir diese Extras - etwa eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer - überhaupt berechnen darf. Die Kostenübernahme hängt von deiner Versicherung ab.
Beispiele für Wahlleistungen im Krankenhaus
Wahlleistungen im Krankenhaus können ganz unterschiedlich aussehen - je nachdem, ob du dir mehr medizinische Betreuung, Komfort, oder einfach eine ruhigere Umgebung während deines Aufenthalts wünschst. Sie ergänzen die medizinisch notwendige Versorgung und sind immer freiwillig buchbar.
Chefarztbehandlung:
Eines der bekanntesten Beispiele ist die Chefarztbehandlung. Dabei wirst du vom Chefarzt oder einem von ihm benannten Vertreter persönlich behandelt und operiert. Diese Option wird besonders häufig von Privatpatienten oder Personen mit einer entsprechenden Zusatzversicherung gewählt.
Unterkunft: Ein- oder Zweibettzimmer:
Viele Patienten entscheiden sich für mehr Komfort bei der Unterbringung. Statt eines Mehrbettzimmers kannst du ein Einbettzimmer oder Zweibettzimmer wählen. Das sorgt für mehr Ruhe und Privatsphäre.
Verpflegung und Serviceleistungen:
Neben medizinischen und Unterkunftsleistungen bieten viele Kliniken zusätzliche Servicepakete an. Dazu gehören:
Auswahlmenüs oder Sonderkost
Besuchsservice und Getränkeauswahl
Tageszeitungen oder Streamingdienste
Parkplätze und WLAN-Nutzung
Weitere individuelle Wahlleistungen:
In einigen Kliniken können auch besondere diagnostische Verfahren oder Zusatzangebote (z.B. alternative Therapien, Physiotherapie oder Entspannungsangebote) als Wahlleistungen gelten.
Wahlleistungen vs. allgemeine Krankenhausleistungen: Was ist medizinisch notwendig?
Während die allgemeinen Krankenhausleistungen darauf ausgelegt sind, deine Gesundheit wiederherzustellen, zielen Wahlleistungen darauf ab, dein Wohlbefinden zu steigern und bieten erweiterten Komfort sowie individuelle Annehmlichkeiten, die über das Notwendige hinausgehen.
Es ist entscheidend, den Unterschied zwischen medizinisch erforderlichen Maßnahmen und den Wahlleistungen zu verstehen, um informierte Entscheidungen während eines Krankenhausaufenthalts treffen zu können. Dieser Vergleich ermöglicht es Patienten, die persönlichen Präferenzen abzuwägen und eine bewusste Wahl hinsichtlich ihrer gewünschten Behandlung und Unterbringung zu treffen.
Was sind allgemeine Krankenhausleistungen?
Unter diesen Begriff fallen alle Basisleistungen, die für einen stationären Aufenthalt unverzichtbar sind. Dazu gehören Diagnostik, Operationen, Medikamente, Pflege sowie die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Standardverpflegung. Diese Basisleistungen werden vollständig von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.
Gesetzliche Grundlage für Wahlleistungen im Krankenhaus
Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Deutschland eindeutig gesetzlich geregelt. Die zentrale Vorschrift dafür ist §17 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG). Dieser Paragraf legt fest, welche Wahlleistungen zulässig sind, wie sie vereinbart werden müssen und unter welchen Bedingungen Krankenhäuser abrechnen dürfen.
Preise von Wahlleistungen im Krankenhaus
Die Kosten für Wahlleistungen variieren je nach Versicherung und Tarif. Die Gebühren für Wahlleistungen werden gemäß einer Empfehlung festgelegt, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung herausgegeben wird.
Die Abrechnung erfolgt pro Tag und beinhaltet einen Grundpreis sowie Aufschläge für Komfortelemente wie ein separates WC, einen Balkon oder zusätzliche Verpflegung.
Bei wahlärztlichen Leistungen, wie der Chefarztbehandlung, richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und können je nach Eingriff stark variieren. Besonders bei Operationen oder komplexen Behandlungen können schnell hohe Beträge zusammenkommen.
Da die Preisgestaltung je nach Klinik unterschiedlich ist, solltest du vorab sowohl beim Krankenhaus als auch bei deiner Versicherung nachfragen, welche Kosten im konkreten Fall auf dich zukommen und welche Leistungen übernommen werden. So bist du optimal vorbereitet und vermeidest Überraschungen.
Du hast die Wahl zwischen PKV und GKV?
Mit der PKV kannst du bis zu 3.100 € Beitrag im Jahr sparen!
Außerdem profitierst du von...
...mehr Leistungen: Bei vielen Behandlungen übernimmt die PKV mehr Kosten als die GKV (z.B. Heilpraktiker)
...individuellem Selbstbehalt: Frei wählbare Selbstbeteiligung an Behandlungskosten, um Beitragshöhe zu senken
...nachhaltig kalkulierten Beiträgen: Unabhängig von deinem Einkommen und der demografischen Entwicklung
Sichere dir jetzt noch einen telefonischen, kostenlosen & unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Versicherungsexperte!
Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung
Welche Wahlleistung deine private Krankenversicherung abdeckt, hängt von deinem Tarif ab. Möchtest du bei einem Krankenhausaufenthalt nicht im Mehrbettzimmer untergebracht sein, achte beim Abschluss deiner PKV auf den Leistungsumfang bei stationären Behandlungen.
Die Kosten für Wahlleistungen richten sich nach einer Bemessungsgrundlage, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung als Empfehlung herausgegeben wird. Die Kosten werden pro Tag abgerechnet und setzen sich zusammen aus einem Basispreis und Zuschlägen für Komfortelemente, zum Beispiel separates WC, Balkon oder Zusatzverpflegung.
Achtung: Wenn du dich für die Wahlleistung Chefarzt entscheidest, ist diese Leistung nicht auf einen Arzt beschränkt. Sind an deiner Behandlung mehrere Ärzte beteiligt, etwa weil es bei einer OP zu Komplikationen kommt, kann jeder Arzt seine Leistungen mit dir abrechnen.
Wahlleistungen für gesetzlich Versicherte
Auch gesetzlich Versicherte können die Unterbringung im Einbettzimmer und andere Wahlleistungen in Anspruch nehmen, allerdings auf eigene Kosten. Wer eine Krankenhauszusatzversicherung abschließt, kann sich bestimmte Wahlleistungen erstatten lassen.
Deine Krankenhauszusatzversicherung
Damit dir der Aufenthalt im Krankenhaus kein Unbehagen mehr bereitet und du dich voll auf deine Genesung konzentrieren kannst.
Wahlleistungen sind dann sinnvoll, wenn du dir mehr Komfort, Privatsphäre oder persönliche Betreuung wünschst und wenn du die Kosten nicht selbst tragen willst. Mit einer passenden Krankenhauszusatzversicherung kannst du dir diese Extras sichern, ohne im Ernstfall finanziell belastet zu werden.
Eine Wahlleistungsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und und dem Krankenhaus, in dem festgehalten wird, welche zusätzlichen Leistungen du während deines Aufenthalts in Anspruch nehmen möchtest.
Sie ist die rechtliche Grundlage dafür dafür, dass das Krankenhaus dir diese Extras, etwa eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer, überhaupt berechnen darf.
Wenn du im Krankenhaus auf Wahlleistungen verzichtest, nutzt du ausschließlich die allgemeinen Krankenhausleistungen, die deine Krankenkasse übernimmt. Das bedeutet:
keine Chefarztbehandlung
keine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
keine zusätzlichen Komfort- oder Serviceleistungen, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen
Ein Verzicht ist jederzeit möglich. Hast du bereits eine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben, kannst du diese schriftlich widerrufen.
Laut § 17 Absatz 3 Krankenhausentgeltgesetz (KHEentgG) dürfen Krankenhäuser nur die tatsächlich erbrachte Wahlleistung abrechnen.
Wenn du also zwar zugestimmt, aber keine entsprechende Leistung erhalten hast, kannst du der Abrechnung widersprechen und eine Korrektur oder Erstattung verlangen.
HIER SCHREIBTottonova Redaktion
Hi, wir sind die ottonova Redaktion. Zusammen mit Gesundheitsexperten und -expertinnen und unseren ottonova Versicherungsprofis recherchieren wir für dich jeden Tag, wie du gesünder lebst, dich richtig krankenversichern kannst und wie die Digitalisierung dein und unser Leben einfacher macht.