Wann ist ein Beamter dienstunfähig?
Das Bundesbeamtengesetz sagt, Beamte auf Lebenszeit sind
dienstunfähig, wenn sie aufgrund ihres körperlichen Zustands oder aus
gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre
Dienstpflichten dauerhaft zu erfüllen.
Dienstunfähig sind Beamte auch, wenn sie infolge einer Erkrankung
innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan
haben und nicht abzusehen ist, dass die Dienstfähigkeit innerhalb
weiterer sechs Monate wieder voll hergestellt ist.
Zwar stellt der Arzt deinen Gesundheitszustand fest – die
abschließende Entscheidung über die Dienstunfähigkeit fällt allerdings
der Dienstherr.
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Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit
Berufsunfähig bist du, wenn du über längere Zeit keine beruflichen
Tätigkeiten mehr ausführen kannst. Dienstunfähig bist du, wenn du deinem
Dienstherrn keine Dienste mehr erbringen kannst.
Beispiel: Ein körperlich beeinträchtigter Soldat
kann seine dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen, könnte jedoch
anderen Tätigkeiten nachgehen.
Im Fall der Fälle: Das geschieht bei einer Dienstunfähigkeit
Bist du Beamter auf Lebenszeit und dein Dienstherr stellt eine
Dienstunfähigkeit fest wirst du in den Ruhestand geschickt und erhältst
ein Ruhegehalt. Je länger du im Dienst bist, desto höher fällt dieses
aus.
Beamte auf Zeit oder auf Probe werden dagegen aus dem Dienst entlassen und erhalten eine Erwerbsminderungsrente.
Um dich vor finanziellen Verlusten bei Dienstunfähigkeit zu schützen,
ist es ratsam, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
abzuschließen: eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung.