Was bedeutet eigentlich Dienstunfähigkeit?

Eine Dienstunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn ein Beamter oder Beamtenanwärter aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr erfüllen kann. Welche Konsequenzen das hat und was der Unterschied zur Berufsunfähigkeit ist, zeigen wir dir hier.

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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung zur Dienstunfähigkeit

  • Bei der Dienstunfähigkeit handelt es sich um die dauerhafte Unfähigkeit, die Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen zu erfüllen
  • Die Teildienstfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter oder eine Beamtin trotz Erkrankung die Dienstpflicht noch zu 50 Prozent erfüllen kann
  • Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit haben Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet haben
  • Beamte und Beamtinnen, die dienstunfähig werden, haben Anspruch auf eine Mindestversorgung in Höhe von 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 oder 35 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge

Wann ist ein Beamter dienstunfähig?

Nach dem Bundesbeamtengesetz § 44 Abs. 1 werden Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit dienstunfähig, wenn sie aufgrund ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten dauerhaft zu erfüllen.

Dienstunfähig sind Beamte und Beamtinnen auch, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und nicht abzusehen ist, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll hergestellt ist.

Zwar stellt der Arzt oder die Ärztin deinen Gesundheitszustand fest – die abschließende Entscheidung über die Dienstunfähigkeit fällt allerdings der Dienstherr. Die Diagnose durch einen Facharzt ist hierbei unzureichend. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit muss durch einen Amtsarzt oder eine Amtsärztin erfolgen.

Teildienstfähigkeit und Teildienstunfähigkeit

Eine Teildienstfähigkeit bzw. Teildienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter oder eine Beamtin ihre Dienstpflichten nicht mehr in vollem Umfang, aber noch zu mindestens 50 Prozent erfüllen können. Teildienstunfähige Beamte und Beamtinnen können also mindestens die Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit nachkommen. In einigen Fällen kann es auch zu einer Versetzung in ein anderes Amt kommen. In der Regel erhält der/die betroffene Bedienstete eine geringere Besoldung, da dieser nur noch anteilig im Amt ist.

Welche Berufsgruppen sind von Dienstunfähigkeit betroffen?

Die Dienstunfähigkeit betrifft lediglich Beamte und Beamtinnen. Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gelten dagegen die Regelungen der Berufsunfähigkeit. Nach ihrem Aufgabenbereich werden Beamte und Beamtinnen in folgende Berufsgruppen eingeteilt:

Häufige Gründe für eine Dienstunfähigkeit

Die häufigsten Gründe für eine Dienstunfähigkeit bei Beamten unterteilen sich in körperliche und psychische Erkrankungen.

Zu den körperlichen Erkrankungen, die zu einer Dienstunfähigkeit führen können, zählen zum Beispiel:

Bei den psychischen Erkrankungen werden beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder Psychosen aufgeführt.

Die Häufigkeit der einzelnen Erkrankungen hängt von der jeweiligen Berufsgruppe ab.

Gut zu wissen:

Die Dienstunfähigkeitsbescheinigung für Beamte und Beamtinnen stellt ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin aus. Die Kosten dafür trägst du erst einmal selbst, allerdings kannst du sie dir über die Beihilfe in voller Höhe zurückholen.


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Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit

Berufsunfähig bist du, wenn du über längere Zeit keine beruflichen Tätigkeiten mehr ausführen kannst. Dienstunfähig bist du, wenn du deinem Dienstherrn keine Dienste mehr erbringen kannst.

Beispiel: Ein körperlich beeinträchtigter Soldat kann seine dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen, könnte jedoch anderen Tätigkeiten nachgehen.

Das geschieht bei einer Dienstunfähigkeit

Bist du Beamter oder Beamtin auf Lebenszeit und der Amtsarzt oder die Amtsärztin stellt eine Dienstunfähigkeit fest wirst du in den Ruhestand geschickt und erhältst ein Ruhegehalt. Je länger du im Dienst bist, desto höher fällt dieses aus.

Beamte und Beamtinnen auf Zeit oder auf Probe werden dagegen aus dem Dienst entlassen und erhalten vielleicht eine Erwerbsminderungsrente.

Um dich vor finanziellen Verlusten bei Dienstunfähigkeit zu schützen, ist es ratsam, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte (mit Diienstunfähigkeitsklausel) abzuschließen: eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung.

Wie wird das Ruhegehalt berechnet?

Beamte, die dienstunfähig werden, haben Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet haben. Es ergibt sich aus dem erzeugten Ruhegehalt, der amtsabhängigen Mindestversorgung und der amtsunabhängigen Mindestversorgung.

Das erdiente Ruhegehalt berechnet sich aus der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und dem entsprechenden Ruhegehaltssatz. Dieser beträgt für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit 1,79375 %. Der maximale Ruhegehaltssatz liegt jedoch bei 71,75 %.

Die amtsabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A 4. Dies entspricht in der Regel einem Betrag von rund 1.500 Euro brutto im Monat. Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 35 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge. Also einem Betrag von rund 700 Euro brutto im Monat.

Maßgeblich für das auszuzahlende Ruhegehalt ist der höchste der drei ermittelten Beträge.

Zusätzliche Informationen zur Dienstunfähigkeit bei Beamten

  • Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe erhalten im Falle der Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt, wenn die Ursache ein Unfall in der Freizeit ist.
  • Beamte auf Probe erhalten im Falle eines Dienstunfalls Anspruch auf Ruhegehalt.
  • Bei einem Dienstunfall, der zur Beendigung des Beamtenverhältnisses geführt hat, können Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe ein Unfallruhegehalt erhalten.
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Wenn ihr körperlicher oder geistiger Zustand es nicht mehr zulässt, dass sie ihre Dienstpflichten dauerhaft erfüllen. Beamte sind auch dann dienstunfähig, wenn sie nach einer Krankheit innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst mehr erbringen können und nicht absehbar ist, dass sie innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeiten können.

Wer berufsunfähig ist, kann in der Regel gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen. Dienstunfähige Beamte könnten dagegen auch andere Tätigkeiten erbringen, allerdings nicht für ihren Dienstherrn.

Die Dienstunfähigkeit kann Beamte treffen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, gegenüber ihrem Dienstherrn bestimmte Dienste zu erbringen.

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