Das 1x1 für junge Eltern: Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.
Welches System ist das richtige für dich? Alles was du zum Thema Krankenversicherung wissen musst.
Egal ob du gelegentlich ein Feierabendbier genießt oder ganz und gar auf Alkohol verzichtest – beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung solltest du genau darauf achten, ob die Versicherungsbedingungen eine Alkoholklausel enthalten oder nicht. Warum erfährst du hier.
Zu einem gesunden Lebensstil gehören nicht nur Bewegung und eine ausgeglichene Ernährung. Auch der Verzicht auf Alkohol oder bewusster Alkoholkonsum tragen dazu bei, dass du lange gesund bleibst. Eigentlich ist das selbstverständlich. Doch was, wenn man zum Beispiel bei der Weihnachtsfeier ausnahmsweise über die Stränge schlägt?
Gesund leben beginnt im Kopf
Wir haben die passenden Denkanstöße
Bei Krankheiten oder sogar Unfällen in Folge von Alkoholkonsum kennen einige private Krankenversicherer kein Pardon. Die sogenannte Alkoholklausel kann Leistungen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum ausschließen.
Welches System ist das richtige für dich? Alles was du zum Thema Krankenversicherung wissen musst.
Die Alkoholklausel ist eine Vertragsvereinbarung in der PKV. Sie schließt eine Leistungspflicht durch das Versicherungsunternehmen aus, wenn Krankheiten und Unfallfolgen vorliegen, die auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind. Für die Alkoholklausel ist es unerheblich, ob es sich um einen einmaligen Ausrutscher handelt oder der Versicherte ein Suchtproblem hat.
Zwar werden Behandlungskosten auch bei Bestehen einer Alkoholklausel übernommen, allerdings haben Versicherte dann keinen Anspruch auf das Krankentagegeld. Die PKV übernimmt außerdem keine Kosten für Entziehungsmaßnahmen oder -kuren.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Alkoholklausel nicht. Krankenkassen übernehmen also alle Kosten, die zum Beispiel für Rettungseinsätze bei einer Alkoholvergiftung anfallen. Liegt keine Vergiftung vor, kann die Krankenkasse jedoch verlangen, dass der Patient sich an den Kosten beteiligt.
Damit den Versicherten in der privaten Krankenversicherung keine Nachteile gegenüber der GKV entstehen, verzichten auch viele PKV-Unternehmen mittlerweile auf eine Alkoholklausel. Dazu gehört auch ottonova.
Sollte deine private Krankenversicherung eine Alkoholklausel in ihren Tarifen vorsehen, findest du diese in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort sind unter „§ 5 Einschränkung der Leistungspflicht“ alle Fälle aufgeführt, in denen Leistungen durch die Versicherung ausgeschlossen sind.
Besteht eine Alkoholabhängigkeit, können einige Leistungen durch eine Suchtklausel ausgeschlossen sein. Auch diese Klausel sieht eine Erstattung der Behandlungskosten für die Krankheits- oder Unfallfolgen einer Alkoholsucht vor und schließt Entziehungskuren und Entziehungsmaßnahmen aus. Allerdings greift sie nur dann, wenn eine Alkoholsucht besteht und nicht bei einem einmaligen Vorfall.
Am besten ist es für deine Gesundheit allerdings, wenn Behandlungen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum gar nicht erst notwendig sind.
Weitere Artikel, die dich interessieren könnten:
Mit der Eingabe deiner Daten erklärst du dich damit einverstanden, dass wir dich per Telefon, SMS und E-Mail kontaktieren dürfen. Gut zu wissen: