Basics zu Heil- und Hilfsmitteln

Heil- und Hilfsmittel sind Behandlungsmethoden beziehungsweise Gegenstände, die eine Therapie unterstützen oder Patienten helfen, bestimmte Beeinträchtigungen wie eine Sehschwäche zu lindern.

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Inhaltsverzeichnis

Bei der Wahl deiner privaten Krankenversicherung lohnt sich ein Blick in die Tarifbedingungen. Dein Augenmerk sollte dabei auch auf den Heil- und Hilfsmitteln liegen, deren Erstattung sich je nach Tarif unterscheidet. Doch wie unterscheiden sich diese beiden eigentlich?

Heil- und Hilfsmittel Heilmittel sind Behandlungsverfahren, die nicht von einem Arzt, sondern in der Regel von einem Therapeuten vorgenommen werden

Heilmittel vs. Hilfsmittel: Definition & Unterschiede

Erstattung von Heilmitteln in der privaten Krankenversicherung

Heilmittel sind Behandlungsverfahren, die nicht von einem Arzt, sondern in der Regel von einem Therapeuten vorgenommen werden.

→ Wichtig: Damit es erstattet werden kann, ist die Verordnung des Heilmittels durch einen Arzt oder Therapeuten notwendig.

Die Erstattung dieser Leistungen richtet sich nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen deiner PKV und deinem individuellen Tarif.

Es gibt für die private Krankenversicherung zwei Möglichkeiten, die Abrechnung zu regeln:

Erstattung von Hilfsmitteln in der PKV

Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die Patienten das Leben erleichtern. Sind sie ärztlich verordnet, zahlt die PKV die Hilfsmittel genau wie Heilmittel abhängig von deinem Tarif und dem geltenden Verzeichnis oder Katalog.

→ Ein Hilfsmittel, das fast jeder früher oder später braucht, ist die Brille. Nahezu jede PKV erstattet die Kosten dafür.

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Kleine, große und lebensnotwendige Hilfsmittel

Bei Hilfsmitteln wird zwischen kleinen und großen Hilfsmitteln unterschieden. Außerdem gibt es lebensnotwendige Hilfsmittel.

  • Klein: Sehhilfen, orthopädische Einlagen, Blutdruckmessgeräte
  • Groß: Prothesen, Lesegeräte
  • Überlebensnotwendig: Geräte zur künstlichen Ernährung, Beatmungsgeräte

Heil- und Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenkassen übernehmen viele Heil- und Hilfsmittel, die dein Arzt dir verordnet. Allerdings wird ähnlich wie bei Arzneimitteln eine Zuzahlung fällig – sie beträgt 10 % und maximal 10 Euro. Kosten für Sehhilfen übernimmt die GKV in der Regel nicht.

Auch die GKV richtet sich bei der Erstattung von Heil- und Hilfsmitteln nach bestimmten Vorgaben:

Für Menschen mit bestimmten Erkrankungen, die besonders viele Heilmittel benötigen, gibt es die „Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf“. Sie legt fest, bei welchen Erkrankungen ein besonders hoher Bedarf besteht und wie in diesem Fall zu verfahren ist.

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