Mutterschutzfrist: Was werdende Mamas wissen sollten

Ab wann gilt die gesetzliche Mutterschutzfrist? Wie viele Wochen nach der Entbindung bleibt sie bestehen? Und wer hat während dieser Zeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wir haben alle Infos für Schwangere, die den Start ins Leben mit Kind rechtzeitig regeln wollen.

Inhalt des Ratgebers

Schutzfrist für Mütter auf einen Blick

Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt für werdende Mütter normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Entbindung. Etwa bei Frühgeburten oder einer Mehrlingsgeburt verlängert sich die Mutterschutzfrist unter Umständen auf 12 Wochen nach der Geburt. Während der Mutterschutzfrist erhalten privat versicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Wer als Selbstständige Mitglied einer PKV ist, bekommt kein Mutterschaftsgeld. Eine Alternative, um den Verdienstausfall während der Babypause zu kompensieren, ist der Bezug von Krankentagegeld. Hierfür sollte rechtzeitig eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden.


Mutterschutzfrist: Das steht im Gesetz

Sobald du den positiven Schwangerschaftstest in Händen hältst, beginnt für dich ein neues, aufregendes Leben als werdende Mama. Ganz egal, ob die Schwangerschaft heiß ersehnt und geplant war oder ob du dich an den Gedanken, Mutter zu werden, erst einmal gewöhnen musst: Ab sofort gibt es jede Menge zu organisieren. Denn das Leben mit Kind muss gut vorbereitet werden. Wir erklären dir, welche gesetzlichen Mutterschutzfristen es gibt, wie sich eine Frühgeburt auf die Mutterschutzfrist auswirkt, wie das mit dem Mutterschaftsgeld bei privat Versicherten läuft und welchen Einfluss der Mutterschutz auf deine private Krankenversicherung hat – damit du ganz entspannt in deine neue Rolle als Mama starten kannst.

Die gesetzliche Mutterschutzfrist sieht vor, dass du als Schwangere sechs Wochen vor dem errechneten Termin nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung beschäftigt werden darfst. Die Schutzfrist nach der Geburt gibt es sogar ein absolutes Beschäftigungsverbot: Acht Wochen lang darfst du nicht arbeiten, um dich voll und ganz auf deine Gesundheit und die deines Babys zu konzentrieren. Du genießt in dieser Zeit aber auch Kündigungsschutz. Wenn dein Kind vor dem errechneten Entbindungstermin oder mit einer Behinderung zur Welt gekommen ist, hast du die Möglichkeit die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen zu verlängern. Auch bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt verlängert. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Möchtest du noch länger zu Hause bei deinem Baby bleiben, kannst du im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit beantragen.


Krankenversicherung in der Elternzeit:

Was passiert mit den Beiträgen für Eltern?



Private Krankenversicherung und Mutterschutz

Die gute Nachricht zuerst: Du bleibst auch im Mutterschutz privat versichert. Denn für deinen Versicherungsstatuts ist ausschlaggebend, wie und wo du vor Beginn des Mutterschutzes krankenversichert warst. Die Schwangerschaft, die Geburt und der Mutterschutz haben keinen Einfluss auf das Versicherungsverhältnis. Das bedeutet: Du genießt auch als Schwangere bzw. frisch gebackene Mama alle Vorteile deiner privaten Krankenversicherung. Selbstverständlich übernimmt die PKV alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Arztbesuche – abhängig von deinem individuellen Tarif können weitere Leistungen hinzukommen.

Wichtig zu wissen in Zusammenhang mit PKV und Mutterschutz: Auch während des Mutterschutzes und in der Elternzeit musst du deine PKV-Beiträge entrichten. Die monatlichen Zahlungen an deine private Krankenversicherung werden also auch vor und nach der Entbindung fällig. Da du während des Mutterschutzes nicht arbeiten gehst, bekommst du als privat versicherte Arbeitnehmerin grundsätzlich keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung – du musst also den vollen Betrag selbst zahlen, sofern dein Tarif nichts anderes vorsieht.


Und wie geht es nach der Elternzeit weiter?

Wenn du nach der Babypause wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst, möchtest du möglicherweise erst einmal weniger arbeiten, um für dein Kind da sein zu können. Durch die reduzierte Arbeitszeit verdienst du weniger – dadurch kann es passieren, dass du mit deinem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze rutschst. Diese liegt bei 69.300Euro im Jahr.

Verdienst du weniger, musst du dich gesetzlich versichern. Unter Umständen kannst du dich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen und in deiner privaten Krankenversicherung bleiben. Die Versicherungsexperten bei deinem Versicherungsanbieter helfen dir hierbei sicher gern weiter.



Das große Mama-FAQ:

Private Krankenversicherung für Mütter



PKV und Mutterschaftsgeld: Finanzielle Ansprüche geltend machen

Gesetzlich versicherte (werdende) Mamas erhalten während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieses beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt den Betrag bis zum bisherigen Nettogehalt auf. Doch wie sieht es mit diesem „Mutterschutzgeld“ in der privaten Krankenversicherung aus?

Wenn du als Arbeitnehmerin privat krankenversichert bist, erhältst du höchstens 210 Euro – und zwar nicht von deiner PKV, sondern vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Auch dann gibt’s einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Bist du als Selbstständige Mitglied einer privaten Krankenversicherung, hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In diesem Fall solltest du deinen Verdienstausfall während der Mutterschutzfrist anders absichern, zum Beispiel durch den rechtzeitigen Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung.


Leistungen für Mütter:

Mutterschaftsgeld kurz und knapp erklärt



Möchtest du Krankentagegeld für die Dauer des Mutterschutzes beziehen, musst du der Versicherungsgesellschaft einen Nachweis über den errechneten Geburtstermin vorlegen. Diesen kann dir dein Frauenarzt oder deine Hebamme ausstellen. Du erhältst dann das vereinbarte Krankentagegeld während des Mutterschutzes.

Beachte dabei: Der Versicherungsvertrag muss mindestens acht Monate zuvor abgeschlossen worden sein. Wenn du eine Schwangerschaft planst und den Mutterschutz mit Krankentagegeld überbrücken möchtest, solltest du dich also frühzeitig nach einem geeigneten Anbieter umsehen.


Krank im Mutterschutz – und jetzt?

Was passiert, wenn du als frisch Entbundene erkrankst? Keine Sorge: Eine Krankschreibung während des Mutterschutzes mindert deine Ansprüche auf Mutterschaftsgeld und damit auch auf die Zuschüsse durch den Arbeitgeber nicht. Das gilt sogar dann, wenn du schon vor der Entbindung sechs Wochen lang Entgeltfortzahlungen deines Arbeitgebers in Anspruch genommen hast. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zwischen Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden.

Ein Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn du als Schwangere deine Gesundheit oder die deines Babys gefährden würdest, wenn du weiterarbeitest. Dein Arzt oder deine Ärztin stellt dir hierfür ein Attest aus. Mit Beginn des Mutterschutzes darfst du nicht mehr beschäftigt werden – es sei denn, du gibst deine Einwilligung. Grundsätzlich kann ein Beschäftigungsverbot aber auch länger andauern. Etwa wenn du einer körperlich anspruchsvollen oder gesundheitsgefährdenden Arbeit nachgehst, wie zum Beispiel bei Fließband- und Akkordarbeiten.

Bist du arbeitsunfähig, also krankgeschrieben, hat dein Arbeitgeber eine sogenannte Entgeltfortzahlungsverpflichtung. Maximal sechs Wochen lang bekommst du dann dein Gehalt weiter ausbezahlt.


Du erwartest ein Baby? Wir wünschen dir eine entspannte Schwangerschaft und einen tollen Start in dein neues Leben als Mama!

ottonova Magazin Autor
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