Definition von Äquivalenzprinzip
Die Beiträge, die du in der PKV bezahlst, müssen äquivalent zu den Versicherungsleistungen sein, die du von der PKV bekommst. Dies stellt die Grundlage für die Berechnung deines individuellen Beitrags dar.
Hierfür muss die Versicherung verschiedene Faktoren einkalkulieren, weswegen jeder PKV-Abschluss mit der Gesundheitsprüfung beginnt.
Das Äquivalenzprinzip wird auch Individualisierungsprinzip genannt.
In der GKV gilt das Solidaritätsprinzip.