Mindestvorsorgepauschale: Alles Wichtige
Die Mindestvorsorgepauschale ist eine Rechengröße aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren. Bei einigen privat Versicherten wird sie bei der Lohnsteuerberechnung verwendet.
Die Mindestvorsorgepauschale ist eine Rechengröße aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren. Bei einigen privat Versicherten wird sie bei der Lohnsteuerberechnung verwendet.
Inhalt des Ratgebers
Bevor das Bürgerentlastungsgesetz 2010 in Kraft trat, sah das Einkommensteuergesetz (EstG) es vor, dass du Vorsorgeaufwendungen in deiner Steuererklärung pauschal ansetzen konntest. Diese sogenannte Vorsorgepauschale betraf verschiedene Ausgaben, die du als Steuerpflichtiger zum Beispiel im Zusammenhang mit deiner Altersvorsorge hattest.
Heute entdeckst du die Vorsorgepauschale nur noch in der Lohnsteuerbescheinigung, wo sie in Zeile 28 als „Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale“ aufgeführt ist. Diese kannst du dann in der Steuererklärung eintragen.
Falls du erst seit ein paar Jahren eine Steuererklärung abgibst oder dir diese zugegeben nicht ganz einfache Aufgabe noch bevorsteht, begegnet dir die Vorsorgepauschale nur noch in der Lohnsteuerbescheinigung, wo sie in Zeile 28 als „Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale“ aufgeführt ist. Du musst sie also lediglich in deiner Steuererklärung an der entsprechenden Stelle eintragen und fertig!
In welchen Fällen die Mindestvorsorgepauschale angesetzt wird, erfährst du am Ende des Beitrags.
Von dem Arbeitslohn behält dein Arbeitgeber einen gewissen Teil, um damit Sozialleistungen und Steuern zu zahlen. Dein Arbeitgeber behält zum Beispiel einen Anteil für die Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und für die Lohnsteuer ein. Beim Lohnsteuerabzug wird auch die sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigt.
Die Pauschale ist abhängig von deinem Bruttolohn und wird als Freibetrag von deinem Einkommen abgezogen. Damit werden deine Ausgaben für soziale Sicherung steuerfrei gestellt. Tatsächliche Vorsorgeaufwendungen kannst du in deiner Steuererklärung ansetzen.
Jeder Teilbetrag wird einzeln auf Basis deines Arbeitslohns berechnet und für jeden Teilbetrag wird eine andere Berechnung herangezogen. Basis für den Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist beispielsweise der ermäßigte Beitragssatz – ohne Anspruch auf Krankengeld – und der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt.
Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber die sogenannte Mindestvorsorgepauschale nutzt. Sie beträgt 12 % des Arbeitslohns und es gilt dabei ein Höchstbetrag von jährlich 1.900 € beziehungsweise 3.000 € in Steuerklasse III.
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