für Angestellte
Versicherung ohne lästigen Papierkram und die beste medizinische Versorgung. Gibt’s nicht? Doch bei ottonova – der Krankenversicherung für’s mobile Zeitalter:
digital, schnell und mit großem Sparpotential.
Mit der Arbeitgeberbescheinigung weist du deinem Arbeitgeber nach, dass du privat versichert bist und wie viel du für deine PKV zahlst. Nur so erhältst du einen Arbeitgeberzuschuss.
Überschreitest du als Angestellter mit deinem Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kannst du zwischen PKV und GKV wählen. Versicherst du dich privat, kannst du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu deinem PKV-Beitrag erhalten.
Voraussetzung dafür ist die sogenannte Arbeitgeberbescheinigung – denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen pauschalen Zuschuss, da jeder privat Versicherte einen individuellen Beitrag zahlt.
Die Arbeitgeberbescheinigung wird von deiner PKV zu Versicherungsbeginn und anschließend einmal im Jahr ausgestellt und dient als Nachweis darüber, dass du privat versichert bist. Was außerdem bescheinigt wird:
Zusätzlich zu der Arbeitgeberbescheinigung benötigt dein Arbeitgeber auch noch eine Bescheinigung darüber, wie viel du tatsächlich für deine PKV zahlst. Diese stellt dir deine PKV ebenfalls aus.
Mit der Eingabe deiner Daten erklärst du dich damit einverstanden, dass wir dich per Telefon, SMS und E-Mail kontaktieren dürfen. Gut zu wissen: