PKV-Wechsel noch 2026: Was die GKV-Reform für Angestellte bedeutet

Der Bundestag hat die Reform am 10. Juli 2026 beschlossen. Für gutverdienende Angestellte wird damit die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ab 2027 schwieriger: Mit der GKV-Finanzreform steigen sowohl die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) als auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) deutlich. Für Angestellte, die über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, stellt sich deshalb die Frage: Kann ich noch 2026 in die PKV wechseln – und welche Fristen muss ich beachten?

Aktualisiert am 19. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2027 werden JAEG und BBG durch die GKV-Reform zusätzlich um jeweils 300 Euro monatlich angehoben.
  • Nach den derzeit geschätzten Werten soll 2027 die JAEG auf 84.600 Euro, die BBG auf 76.500 Euro und damit der Höchstbeitrag auf fast 1.400 € pro Monat steigen.
  • Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, kann noch dieses Jahr in die PKV wechseln.
  • Die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse muss dann bis 30. September 2026 erfolgen.

JAEG und BBG: Was ist der Unterschied?

Die beiden Einkommensgrenzen werden häufig verwechselt, haben aber völlig unterschiedliche Funktionen.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die JAEG wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie entscheidet bei Angestellten darüber, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Liegt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt eines Angestellten oberhalb der maßgeblichen JAEG und sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, besteht keine Versicherungspflicht in der GKV mehr. Dann kann die Person freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder sich privat krankenversichern.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die BBG entscheidet dagegen nicht darüber, ob ein Wechsel in die PKV möglich ist. Sie bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den GKV-Beitrag nicht weiter.

Unterschied zwischen JAEG & BBG kurz gesagt:

JAEG = Darf ich als Angestellter grundsätzlich zwischen GKV und PKV wählen?

BBG = Bis zu welchem Einkommen werden meine GKV-Beiträge berechnet?

Was ändert sich ab 2027?

Die GKV-Finanzreform sieht neben der jährlichen Anpassung anhand der Gehaltsentwicklung für 2027 eine zusätzliche Erhöhung beider Grenzen um 300 Euro pro Monat vor. Diese Anhebung kommt zur regulären jährlichen Fortschreibung der Sozialversicherungsgrößen hinzu. Damit steigt insbesondere die Einkommenshürde für Angestellte, die sich erstmals privat versichern möchten.

Nach den aktuell geschätzten Werten bedeutet das:

PKV-Wechsel für Angestellte noch 2026 - ottonova – Berechnungstabelle

2026

2027*

Jahresarbeitsentgeltgrenze

  • 77.400 €/ Jahr
  • 6.450 € / Monat
  • 84.600 € / Jahr
  • 7.050 € / Monat

Beitragsbemessungsgrenze

  • 69.750 € / Jahr
  • 5.812,50 € / Monat
  • 76.500 € / Jahr
  • 6.375 € / Monat

GKV Höchstbeitrag*

*inkl. Pflegeversicherung und durchschnittl. Zusatzbeitrag, ab 23 Jahre, kinderlos (wenn Beitragssätze für KV, PPV und ZB unverändert bleiben)
  • 15.135,72 € / Jahr
  • 1.261,31 € / Monat
  • 16.730,76 € / Jahr
  • 1.394,23 € / Monat

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Was bedeutet die höhere JAEG für einen PKV-Wechsel?

Hier kommt es entscheidend darauf an, welchen Versicherungsstatus du aktuell hast.

Fall 1: Du bist bereits freiwillig gesetzlich versichert

Bist du schon heute versicherungsfrei und freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kannst du grundsätzlich in die PKV wechseln.

In diesem Fall solltest du insbesondere die Kündigungsfrist deiner GKV beachten. Bei einer regulären Kündigung endet die Mitgliedschaft grundsätzlich mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat der Kündigung.

Soll der PKV-Schutz beispielsweise am 1. Dezember 2026 beginnen, muss die reguläre Kündigung daher grundsätzlich spätestens bis zum 30. September 2026 erfolgen.

Wichtig: Kündige die GKV erst, wenn die Aufnahme in die PKV geklärt ist. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.

Fall 2: Du hattest 2026 eine Gehaltserhöhung

Anders sieht es aus, wenn du derzeit noch pflichtversichert bist und dein Gehalt die JAEG von 77.400 Euro erst im laufenden Jahr durch eine Gehaltserhöhung überschritten hast oder überschreiten wirst.

Bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis endet die Versicherungspflicht nicht automatisch am Tag der Gehaltserhöhung, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Außerdem muss das regelmäßige Arbeitsentgelt auch über der JAEG des folgenden Kalenderjahres liegen.

Wer also 2026 eine Gehaltserhöhung bekommen hat und beispielsweise 80.000 Euro verdient, überschreitet zwar die JAEG 2026 von 77.400 Euro. Da die JAEG 2027 aber voraussichtlich bei 84.600 Euro liegt, ist ein Wechsel in die PKV nicht möglich.

Fall 3: Du beginnst 2026 einen neuen Job

Bei einem Arbeitgeberwechsel sieht die Situation anders aus. Hier wird geprüft, wie hoch das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich sein wird und ob Versicherungsfreiheit besteht. Überschreitest du mit deinem neuen Gehalt dann die JAEG, bist du versicherungsfrei und kannst ab diesem Zeitpunkt in die PKV wechseln. Wenn du also 2026 noch einen neuen Job mit einem Gehalt über der JAEG beginnst, kannst du dieses Jahr noch in die PKV wechseln.

Warum du jetzt über den Wechsel in die PKV nachdenken solltest:

In der PKV hängen die Leistungen vom gewählten Tarif ab und werden vertraglich zugesichert. Sie können also anders in der GKV nicht einfach gekürzt werden.

Der PKV-Beitrag richtet sich außerdem nicht nach dem Einkommen. Entscheidend sind dein Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und dein gewählter Versicherungsschutz, was deutliches Sparpotential für dich bedeuten kann.

Welche Fristen gelten für einen PKV-Wechsel noch 2026?

Wer bereits freiwillig in der GKV versichert ist und zum 1. Dezember 2026 in die PKV wechseln möchte, muss seine Krankenkasse bis spätesten 30. September 2026 kündigen.

1. PKV auswählen und Antrag stellen

Vor der Kündigung der GKV sollte geklärt sein, ob und zu welchen Konditionen die private Krankenversicherung den Antrag annimmt. Dabei spielt auch die Gesundheitsprüfung eine Rolle.

2. GKV spätestens bis 30. September 2026 kündigen

Für einen regulären Wechsel zum 1. Dezember 2026 muss die Kündigung grundsätzlich bis Ende September bei der Krankenkasse eingehen. Hintergrund ist die gesetzliche Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

3. PKV-Schutz ab 1. Dezember 2026 sicherstellen

Zwischen GKV und PKV sollte keine Versicherungslücke entstehen. Die gesetzliche Krankenkasse benötigt deshalb den Nachweis einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall.

Weitere Fragen rund um den PKV-Wechsel für Angestellte 2026

Die steigende Versicherungspflichtgrenze kann auch Menschen betreffen, die bereits privat versichert sind.

Wer aufgrund der jährlichen Erhöhung der JAEG wieder versicherungspflichtig wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und damit in der PKV bleiben.

Für bereits privat versicherte gilt dass eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, die 2027 voraussichtlich bei 81.000 € liegen wird.

Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden. 

Die höhere BBG hat vor allem Auswirkungen auf Menschen mit hohen Einkommen in der GKV. denn steigt die BBG, wächst der Einkommensanteil, auf den GKV-Beiträge anfallen.

Für Gutverdienende kann dadurch der monatliche GKV-Beitrag steigen – selbst wenn sich ihr Gehalt gar nicht verändert. 2027 könnte der Höchstbeitrag dann bei knapp 1.400 € pro Monat liegen.

Die GKV-Reform 2026 macht den Wechsel in die PKV für Gutverdienende noch interessanter, da der Höchstbeitrag ab nächstem Jahr empfindlich ansteigen wird - ohne, dass gesetzlich Versicherte mehr Leistungen bekämen. Im Gegenteil: Zuzahlungen zu Medikamenten und Eigenanteile bei Zahnersatz sollen steigen und die kostenlose Mitversicherung für Ehepartner ohne eigenes Einkommen wird es ab 2028 auch nicht mehr uneingeschränkt geben.

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, sollte die Entscheidung nicht unnötig aufschieben. Die deutlich höhere JAEG kann die Wechselmöglichkeiten ab 2027 für Angestellte deutlich erschweren.

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