Das Bürgerentlastungsgesetz (kurz BürgEntlG oder BEG) entlastet seit 2010 neben gesetzlich Versicherten auch Steuerzahler, die eine private Krankenversicherung haben. Das „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ regelt die unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
10.000.000.000 Euro Steuern pro Jahr sollen Versicherte mit dem Bürgerentlastungsgesetz sparen
Was hat sich mit dem Gesetz geändert?
Seit 2010 kannst du als Steuerpflichtiger deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig von der Einkommenssteuer absetzen – in der GKV mit einem Abschlag von 4 % für das Krankengeld. Voraussetzung in der PKV: Die Beiträge müssen der Grundversorgung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.
Somit kannst du in der PKV deine Lohnsteuer genauso verringern wie in der GKV und kannst in der Regel 80 % des von dir gezahlten Beitragsanteils anrechnen.
PKV von der Steuer absetzen?
So funktioniert es!
Neu sind neben der unbegrenzten steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen auch die Höchstsätze für sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen, die nicht der Altersvorsorge dienen:
Höchstbetrag für | vor 2010 | seit 2010 |
---|---|---|
Angestellte |
1.500 Euro | 1.900 Euro |
Selbstständige | 2.400 Euro | 2.800 Euro |
Für Ehepaare gelten übrigens die doppelten Sätze. Die Beträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen sind allerdings in der Regel bereits mit der Anrechnung der Beiträge für die Krankenversicherung ausgeschöpft.
Die wichtigsten Fragen und Antworten und deine Vorteile haben wir hier für dich zusammengefasst: