Um einen Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, bieten Kliniken verschiedene Annehmlichkeiten. Privatversicherte oder GKV-Patienten mit einer Zusatzversicherung können diese nutzen. Wer keinen Wert auf Extras legt, erhält im Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Krankenhauszusatzversicherung kannst du deinen Aufenthalt im Krankenhaus nach deinen Wünschen gestalten. Die PKV übernimmt viele Wahlleistungen in der Klinik, zu denen die Unterbringung im Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt gehören. Doch was bekommen Patienten, die weder privat- noch zusatzversichert sind?
Wer sich im Krankenhaus behandeln lässt, kann sich auf eine Grundversorgung verlassen und erhält allgemeine Krankenhausleistungen. Diese allgemeinen Leistungen umfassen Maßnahmen, die zur medizinischen Versorgung eines Patienten notwendig sind. Jede Behandlung, die zu deiner Genesung beiträgt, ist demnach eine allgemeine Krankenhausleistung.
Alles, was über die genannten Punkte hinausgeht, gilt als Wahlleistung. Du willst im Einbettzimmer in Ruhe gesund werden? Du wünschst eine besondere Verpflegung oder willst deine Behandlung in die Hände eines erfahrenen Chefarztes geben? Sonderwünsche erfüllt dir das Krankenhaus gerne, die Kosten dafür musst du jedoch selbst tragen.
Die PKV übernimmt je nach Tarif viele dieser Wahlleistungen. GKV-Patienten können eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen und sich so vor hohen Zusatzkosten schützen.
Jeder Patient kann bei einem Aufenthalt in einer Klinik die allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen. PKV und GKV übernehmen die entstehenden Kosten dafür. Welche Kosten genau für die allgemeinen Krankenhausleistungen anfallen, bestimmten die Krankenhauspflegesätze. Sie sind für alle Patienten des Krankenhauses gleich hoch, können sich jedoch je nach Abteilung unterscheiden.
Die allgemeinen Krankenhausleistungen umfassen alle Maßnahmen, die zur medizinischen Versorgung eines Patienten notwendig sind.
Dazu gehören neben der ärztlichen Behandlung unter anderem Verpflegung, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft im Mehrbettzimmer oder während des Klinikaufenthalts durchgeführte Früherkennungsmaßnahmen.
Ob privat oder gesetzlich versichert: Jeder Patient kann die allgemeinen Krankenhausleistungen nutzen, die Kosten übernimmt die Krankenversicherung. Wer jedoch zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss entweder privat versichert sein oder als GKV-Mitglied eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abschließen.
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