Inhalt des Ratgebers
Welche Impfungen bezahlt die Krankenversicherung?
Impfungen gehören zu den größten Errungenschaften der Medizin. Damit sie uns weiterhin vor unliebsamen Infektionskrankheiten schützen, müssen sie regelmäßig aufgefrischt werden. Welche Impfungen zahlt die GKV? Für welche kommt die PKV zusätzlich auf? Und wer zahlt, wenn es zu Impfschäden kommen sollte?
![Impfen Krankenversicherung](https://assets.ottonova.de/transforms/magazin/272009/Impfen-Krankenversicherung-B_c3f823d3.jpeg)
Impfungen: Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen
Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die GKV übernimmt ähnlich wie die private Krankenversicherung die Kosten aller Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Das gilt für die Grundimmunisierung von Kindern, spätere Auffrischungen im Erwachsenenalter und spezielle Impfungen für Schwangere oder gefährdete Personen (etwa chronisch Kranke). Wenn du im Gesundheitswesen arbeitest oder beruflich häufiger ins Ausland musst, kommt in der Regel die Firma für zusätzliche Impfkosten auf.
Welche Impfungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
![Impftabelle](https://assets.ottonova.de/transforms/magazin/pkv-wissen/217130/Impftabelle_B@2x_96ae21b0.png)
- Diphterie (lebensbedrohliche Bakterieninfektion): Grundimmunisierung und Auffrischung
- FSME (durch Zecken übertragene grippeähnliche Erkrankung, die eine Gehirnhautentzündung auslösen kann): nur für Menschen, die in Risikogebieten leben (z.B. in bestimmten Regionen in Bayern und Baden-Württemberg)
- Gelbfieber (Viruserkrankung mit Fieber, teilweise Gelbsucht und tödlichem Verlauf): je nach Kasse
- Grippe (meist epidemische Erkrankung der Atemwege): ab 60 Jahren und bei Risikogruppen, bei manchen Kassen auch für alle erhältlich
- Gürtelrose (Viruserkrankung mit schmerzhaftem Hautausschlag): ab 50 bzw. 60 Jahren
- Haemophilus influenzae Typ b (Bakterien, die eine Hirnhaut- oder Lungenentzündung auslösen können): bei Kindern und gefährdeten Erwachsenen
- Hepatitis A (Leberentzündung): bei erhöhtem Risiko (z.B. bei Homosexuellen)
- Hepatitis B (Leberentzündung): bei Kindern und gefährdeten Erwachsenen
- HPV (Viren, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können): bei Mädchen, je nach Kasse auch bei Frauen
- Masern (Kinderkrankheit mit roten Hautflecken und Fieber): bei Kindern und gefährdeten Erwachsenen
- Meningokokken (Bakterien, die Hirnhautentzündungen und Blutvergiftungen auslösen können): bei Kindern und gefährdeten Erwachsenen
- Mumps (Virusinfektion, die vor allem die Speicheldrüsen der Ohren, aber auch andere Körperregionen befallen kann): bei Kindern und gefährdeten Erwachsenen
- Keuchhusten (anfallsartige Hustenattacken): bei Kindern und gefährdeten Erwachsenen
- Pneumokokken (Bakterien, die Lungenentzündungen auslösen können): bei Kindern und gefährdeten Erwachsenen
- Kinderlähmung (führt zu vorübergehenden oder bleibenden Lähmungen): bei Kindern und gefährdeten Erwachsenen
- Rotaviren (Durchfall): bei Kindern
- Röteln (Virusinfektion mit rötlichen Hautflecken, Fieber und Schwellungen): bei Kindern und gefährdeten Erwachsenen
- Tetanus (lebensbedrohliche Infektionskrankheit, die muskelsteuernde Nerven befällt): Grundimmunisierung und Auffrischung
- Tollwut (Übertragung durch ein tollwutkrankes Tier, die zu einer Hirnhautentzündung führen kann): bei notwendigen Reisen in Risikogebiete, je nach Kasse auch bei Urlaubsreisen
- Typhus (lebensbedrohliche Infektionskrankheit mit Fieber): bei notwendigen Reisen in Risikogebiete, je nach Kasse auch bei Urlaubsreisen
- Windpocken (Tröpfcheninfektionskrankheit mit Fieber und juckendem Hautausschlag mit Bläschen): bei Kindern und gefährdeten Erwachsenen
Warum ist Impfen eigentlich so wichtig?
So schützt du dich und andere!
Welche Impfungen müssen GKV-Versicherte selbst zahlen?
Reiseimpfungen gehören nicht zu den Standardleistungen der Krankenkassen. Seit 2007 übernehmen manche allerdings auch Impfungen, die im Rahmen von Urlaubsreisen anfallen. Gesetzlich Versicherte sollten also prüfen, welche Regelungen ihre Kasse getroffen hat.
Schutzimpfungen bei Auslandsreisen werden empfohlen gegen:
- Cholera (schwere Darmerkrankung)
- Hepatitis A und B
- Typhus
- Tollwut
Die Arztkosten der Impfung hängen von Art und Häufigkeit des injizierten Impfstoffes und vom Satz des Arztes ab. Manche Impfungen müssen jährlich wiederholt werden, andere halten ein Leben lang.
In welchem Land brauche ich welche Impfung?
Welche Impfungen erstatten private Krankenversicherungen zusätzlich?
Bei einer Impfung handelt es sich zwar nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, die privaten Krankenversicherungen tragen meist aber trotzdem alle von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen. Der Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen ähnelt also dem der Kassen.
Der Unterschied: Manche privaten Versicherungen zahlen auch Tollwut-, FSME- und Grippeschutz-Impfungen von Personen, die nicht zu einer Risikogruppe gehören. Die Details sind in den jeweiligen Tarifen festgelegt.
Bei Reiseimpfungen schauen Versicherte am besten nach, was ihre jeweilige Police vorsieht. Einige private Krankenversicherungen kommen für empfohlene Reiseimpfungen auf.
Übrigens: ottonova übernimmt die Kosten für alle Impfungen – inklusive aller Reiseimpfungen. Das gilt für Angestellte, Beamte und Selbstständige, nur Beamten-Anwärter haben andere Regelungen.
Praktisch: Impfungen sind häufig vom Selbstbehalt ausgeschlossen. Privatpatienten können sich also impfen lassen, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Wer zahlt für Impfschäden?
Jedes Jahr gibt es in Deutschland durchschnittlich 37 Fälle von anerkannten dauerhaften Impfschäden. Verglichen mit den Millionen von Menschen, die sich jedes Jahr impfen lassen, ist das sehr wenig. Gut zu wissen ist, dass Impfkomplikationen grundsätzlich meldepflichtig sind.
Die meisten Impfschäden sind vorübergehend und harmlos. Typische Beschwerden sind laut Robert-Koch-Institut Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Unwohlsein sind auch möglich.
Gravierende Impfschäden sind sehr selten, können aber weitreichende Folgen haben. Eine anaphylaktische Reaktion tritt bis zu vier Stunden nach der Impfung auf und muss sofort behandelt werden, denn sie kann mit Atemnot oder Schock einhergehen. Schwerwiegende allergische Reaktionen treten weniger als einmal pro einer Million Impfungen auf. Selten sind auch Ohnmachtsanfälle, Entzündungen der Nervenbahnen zwischen Schulter, Arm und Hand sowie Gelenkbeschwerden.
Für Impfschäden, die nach einer laut dem Infektionsschutzgesetz empfohlenen Impfung entstehen, zahlt die öffentliche Hand. Die Leistungen greifen bei Impfungen, wenn die entstandenen Schäden „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion“ hinausgehen.
Weiteren Schutz vor den finanziellen Folgen von Impfschäden bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer eine BU abgeschlossen hat, erhält zusätzlich Geld von der entsprechenden Gesellschaft. Und zwar dann, wenn der Betroffene seinen Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann.
![ottonova Magazin Icon](https://assets.ottonova.de/transforms/magazin/281601/Impfung-Fazit-Info_6a0d7bb5.jpeg)
Fazit:
Mit einer Erstattung können alle rechnen, die sich einer von der STIKO empfohlenen Impfung unterziehen, ganz unabhängig von der jeweiligen Krankenversicherung. Wer sich mehr Leistungen wünscht, ist bei einer PKV gut aufgehoben, die auch alle Reiseimpfungen ohne Ausnahme abdeckt. Jetzt gilt es nur noch, an die regelmäßigen Auffrischungen zu denken, um dauerhaft geschützt zu sein!