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Einzelleistungsvergütung in PKV
Die Einzelleistungsvergütung gibt einem Arzt die Möglichkeit, einen festgelegten Betrag für jede einzelne erbrachte Leistung abzurechnen.
Einzelleistungsvergütung einfach erklärt
Ambulante Leistungen, die ein Arzt für seine Patienten erbringt, können im deutschen Gesundheitssystem auf verschiedene Arten abgerechnet werden. Eine davon ist die Einzelleistungsvergütung: Bei der Einzelleistungsvergütung rechnet der Arzt einen festgelegten Betrag für jede einzelne erbrachte Leistung ab.
Unterschiede in PKV und GKV
Die Einzelleistungsvergütung spielt sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Rolle:
- Einzelleistungsvergütung in der PKV: In der Privaten Krankenvollversicherung rechnen Leistungserbringer nach den Gebührenordnungen für Ärzte oder für Zahnärzte ab. Sie beruhen im Wesentlichen auf dem Prinzip der Einzelleistungsvergütung – jede Einzelleistung ist mit einem Wert und einem Multiplikator versehen und wird auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.
- Einzelleistungsvergütung in der GKV: Bei Kassenpatienten rechnen Ärzte nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ab. Auch im EBM sind Einzelleistungen mit Punktwerten aufgeführt. Allerdings ist der Topf der Krankenkassen, aus dem quartalsweise die Honorare für Kassenärzte verteilt werden, in Deutschland gedeckelt. Ist das vorgesehene Budget aufgebraucht, werden die erbrachten Leistungen niedriger vergütet.
(die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht)
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