Beihilfe: Hier bekommen Beamte die meiste Unterstützung

In welchen Bundesländern die meiste Beihilfe an Beamte gezahlt wird und wie hoch die Pro-Kopf-Ausgaben sind, haben wir in unserem großen Länder-Beihilfen-Vergleich untersucht.

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst und erhalten dafür im Krankheits-, Pflege - und Geburtsfall eine finanzielle Unterstützung vom Staat: Die sogenannte Beihilfe steht allen Beamten und Versorgungsempfängern zu, eine entsprechende Summe in Milliardenhöhe wird jährlich in der Bundesrepublik ausgezahlt. In welchen Bundesländern die höchsten Summen fließen und wo die Pro-Kopf-Ausgaben am größten sind, haben wir für euch im großen Länder-Beihilfen-Vergleich herausgefunden.

Dafür wurde die Anzahl der Beamten sowie der Versorgungsempfänger und die Höhe der Beihilfen von 2018 bis 2020 ermittelt und je nach Bundesland miteinander verglichen. In die Berechnung fließen sowohl die Beiträge für aktive Beamte, Ruhestandsbeamte als auch die Beiträge für Versorgungsempfänger ein. Die Beihilfe enthält auch die Kosten für Heilfürsorge. Die Anzahl von aktiven Beamten sowie sämtlichen Versorgungsempfängern inklusive Verwitweten fließen ebenfalls in die Berechnung mit ein. Für Hamburg gibt es keine offiziellen Daten zur Beihilfe im Untersuchungszeitraum.

Mit Blick auf die Gesamtsummen der Beihilfe zeigt sich, dass die Höhe seit 2018 um 9,3 Prozent angestiegen ist. Waren es vor vier Jahren noch 8,94 Milliarden Euro, wurden 2020 9,77 Milliarden Euro an finanzieller Unterstützung ausgegeben. 2019 betrug die Höhe an Beihilfen insgesamt 9,47 Milliarden Euro.

Die Summen in den einzelnen Bundesländern zeigen, dass vor allem die Höhe der Beihilfe bei den Berechtigten in den neuen Bundesländern stark angestiegen ist. 26,3 Prozent sind es in Sachsen, 21,1 bzw. 17,3 Prozent in Brandenburg und Thüringen. Das liegt vor allem daran, dass die Anzahl an Beamten 2020 deutlich zugenommen hat. Kleiner ist die Veränderung im Saarland und Baden-Württemberg mit einem Anstieg von 5,9 bzw. 4,7 Prozent, in Hessen sind die Ausgaben sogar leicht zurückgegangen (-1,3 Prozent).

In absoluten Zahlen ist weniger überraschend Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter mit einer Summe von 2,52 Milliarden Euro, gefolgt von Bayern (1,82 Milliarden Euro) und Baden-Württemberg (1,52 Milliarden Euro). Geringer sind die Ausgaben in Sachsen-Anhalt (101,3 Millionen Euro), Bremen und Mecklenburg-Vorpommern (68,5 bzw. 68,4 Millionen Euro).

Wie hoch war die Gesamtsumme an Beihilfe von 2018 bis 2020?

Bei einem Todesfall oder einem krankheitsbedingten Ausfall unterstützen die Beihilfen Beamte und Versorgungsberechtigte finanziell. Pro Kopf beträgt die Hilfe 2020 im Schnitt 4.050 Euro pro Jahr, was einem Anstieg von 5,3 Prozent entspricht: 2018 lag der Schnitt noch bei 3.850 Euro, 2019 waren es 4.000 Euro pro Person.

Die höchste Summe winkt den Berechtigten in Rheinland-Pfalz: 5.130 Euro sind 2020 pro Person ausgegeben worden. Damit ist das Land Spitzenreiter vor Nordrhein-Westfalen, wo die Pro-Kopf-Ausgaben 4.700 Euro betragen. Auch in Bayern ist die Höhe der Beihilfe mit 4.500 Euro jährlich üppig. Deutlich weniger steht den Berechtigten in Sachsen und Thüringen zur Verfügung, wo die Höhe 2.615 bzw. 2.080 Euro beträgt. Bremen bildet mit durchschnittlichen Ausgaben in Höhe von 1.420 Euro das Schlusslicht. Zum Vergleich: Die Beihilfen in Rheinland-Pfalz sind 3,6-mal so hoch.

Obwohl die Bremer am wenigsten bekommen, ist der Anstieg seit 2018 einer der höchsten: Um 14,5 Prozent sind die durchschnittlichen Beihilfen pro Kopf gestiegen. Größer ist der Anstieg nur in Brandenburg mit 15 Prozent, auch die Berliner bekommen mehr als 2018 (11,6 Prozent). Nur gering ist die Differenz hingegen in Mecklenburg-Vorpommern (1,9 Prozent). In Baden-Württemberg und Hessen ist die Summe pro Berechtigten sogar gesunken (-0,1 bzw. -5,1 Prozent).

Wie hoch sind die Pro-Kopf-Ausgaben in allen Bundesländern?

Alle Ergebnisse auf einem Blick:

Quellen:

*Die Höhen der Beihilfen für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen wurde den Haushaltsrechnungen der jeweiligen Bundesländer entnommen. Zusätzlich wurden Anfragen an die Sozial-Ministerien gestellt.

**Die Anzahl der Versorgungsempfänger*innen wurde über das Onlineportal des Statistischen Bundesamtes erfasst.

***Die Anzahl der Beamt*innen wurde über die statistischen Berichte der statistischen Landesämter der jeweiligen Bundesländer ermittelt.