Bonusheft beim Zahnarzt: Vorteile für gesetzlich Versicherte

Mit einem Stempel im Bonusheft weisen gesetzlich Versicherte ihren Zahnarztbesuch und wahrgenommene Kontrolltermine beim Zahnarzt nach. Ein sauber geführtes Bonusheft über mehrere Jahre steigert den Zuschuss der Krankenkasse für Zahnbehandlungen und Zahnersatz und spart Patienten im Schadensfall bares Geld.

Medizinisch getestet - Siegel
Medizinisch geprüft. von Zahnarzt Dr. Jens Gottschalk.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Bonusheft für gesetzlich Krankenversicherte

Das Bonusheft wurde 1989 eingeführt, um Patient:innen dazu zu animieren, ihr Gebiss regelmäßig untersuchen zu lassen. Prophylaxe und Zahnvorsorge sind der Schlüssel zu langanhaltender (Zahn) Gesundheit und notwendig, um Probleme im Mundraum früh zu erkennen und einer teuren Behandlung vorzubeugen. Das Bonusheft passt bequem in den Geldbeutel und erinnert daran, Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrzunehmen.


Noch heute relevant: Bonus erhöht Zuschuss beim Zahnarzt

Jeder Check der Zähne bringt einen Stempel als Nachweis dafür, dass Kontrolluntersuchungen lückenlos wahrgenommen wurden. Versicherte, die Besuche beim Zahnarzt auf diese Weise mindestens fünf Jahre lang dokumentiert, sichern sich einen erhöhten Zuschuss zur Behandlung der Zähne. Nach zehn Jahren steigt er noch einmal auf bis zu 75 Prozent.

Neben der Prophylaxe-Förderung war ein zweiter Grund für die Einführung des Heftchens das Gesundheitsreformgesetz: Es begrenzte Ende der 1980er Jahre den Zuschuss der Krankenkassen zum Zahnersatz auf 50 Prozent.

Seit Oktober 2020 erhalten gesetzlich Krankenversicherte zwar einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent. Wenn man bedenkt, dass Zahnersatz oft mehrere tausend Euro kostet, stellt ein Eigenanteil von 40 Prozent für viele Menschen allerdings immer noch eine große finanzielle Belastung dar.

Deshalb lohnen sich regelmäßige Kontrollen für den Patient und die Patientin und ein lückenlos geführtes Bonusheft: Damit können Patient:innen ihren Eigenanteil erheblich senken.

Das Bonusheft hat übrigens nichts mit den Bonusprogrammen zu tun, die gesetzliche Krankenversicherungen ihren Mitgliedern individuell anbieten können.


Wer kann das Bonusheft nutzen?

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, das älter als zwölf Jahre ist, sollte ein Bonusheft besitzen. Je früher damit begonnen wird, es regelmäßig zu füllen, desto früher erhöht die Krankenkasse den Zuschuss zum Zahnersatz.

Auch gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zahnzusatzversicherung profitieren vom Bonusheft, wenn sie keinen Tarif mit 100%iger Kostenübernahme gewählt haben. Es gibt Versicherungsgesellschaften, die für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten mit lückenlos gefülltem Bonusheft höhere Kostenanteile beim Zahnersatz übernehmen.

Lediglich privat Versicherte müssen kein Bonusheft führen. Ihre private Krankenversicherung zahlt ohnehin je nach Tarif die meisten Kosten für Zahnersatz den Zahnarzt. Auch Menschen, deren Bruttoeinkommen unter 1.316 Euro liegt (Stand: 2021), müssen das Bonusheft nicht führen, da für sie die Härtefallregelung gilt: Sie bekommen auf Antrag und ohne Stempelsammeln eine Beihilfe in Höhe von 100 Prozent zum Zahnersatz.

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Welche Vorteile bringt ein Bonusheft?

  • Ein gut geführtes Bonusheft ist bares Geld wert – Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen senken damit die Kosten für Zahnersatz, die sie beim Zahnarzt selbst tragen müssen und erhöhen den Zuschuss der Krankenkasse zur Regelversorgung.
  • Wer eine Zahnzusatzversicherung hat, spart je nach Tarif ebenfalls. Denn einige Zahnzusatzversicherungen beziehen die im Bonusheft erreichten Prozente mit in die Berechnung der Festzuschüsse ein. Dadurch sinkt die Eigenbeiteiligung.
  • Durch den Anreiz, die Leistungen von Zahnarztpraxen zur regelmäßigen Kontrolle wahrzunehmen, kann die Zahngesundheit länger erhalten werden.
  • Mit dem Bonusheft fällt es einfacher, den Überblick über Vorsorgeuntersuchungen zu behalten, die beim Zahnarzt wahrgenommen wurden.
  • Außerdem: Wer sich regelmäßig um seine Zahnvorsorge und -gesundheit kümmert, muss sich vielleicht nie um das Thema Zahnersatz, Kronen und Prothesen sorgen. Denn ernste Zahnerkrankungen können früh erkannt und einfacher, unkomplizierter behandelt werden.

Etwa 60 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten haben keinen Anspruch auf einen Bonus für ihren Zahnersatz, da sie die Nachweise der Vorsorgetermine im Bonusheft gar nicht oder nur unregelmäßig dokumentiert haben.

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So funktioniert das Bonusheft: Zahnarzt besuchen und sparen

Wie das Bonusheft gefüllt wird, hängt vom Alter der Patientinnen und Patienten ab:


Kinder und Jugendliche (12- bis 17-Jährige)

Vorsorge bei Zähnen ist ein Leben lang notwendig und beginnt bereits im Kindesalter. Deshalb sieht der Gesetzgeber für Kinder und Jugendliche, die das sechste, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein spezielles Vorsorgeprogramm vor – die Individualprophylaxe: Kinder können sich einmal pro Kalender-Halbjahr zahnärztlich untersuchen lassen (1).

Ab zwölf Jahren erhalten sie dafür von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt je einen Stempel für ihr Bonusheft und kommen dem Bonus damit schneller näher. Außerdem wird der Mundhygienestatus im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe festgehalten. Zwischen den Untersuchungen bei den Kindern muss ein Abstand von mindestens vier Monaten liegen. Die Ausgabe des Bonusheftes vermerkt der Zahnarzt in den Patientenaufzeichnungen.


Erwachsene (ab dem 18. Geburtstag)

Erwachsene sollten mindestens einmal, besser sogar zweimal im Jahr zur Zahnärztin oder dem Zahnarzt gehen, um Zahnschäden möglichst früh zu erkennen. Sie bekommen allerdings nur einen Stempel pro jedem Kalenderjahr in ihr Bonusheft. Auch Menschen mit einer Teil- oder Vollprothese brauchen regelmäßige Kontrolluntersuchungen und dürfen dafür Einträge im Bonusheft sammeln.

Zwischen den Untersuchungen muss mindestens ein Zeitraum von vier Monaten liegen. Den Stempel gibt es nur für Kontrolluntersuchungen, aber nicht für eine professionelle Zahnreinigung – auch wenn diese einen wichtigen Beitrag zur Zahngesundheit leistet.

Wie viel übernimmt die Krankenkasse bei Zahnersatz mit Bonusheft?

Benötigt ein:e Patient:in doch einmal eine Krone oder Prothese, zahlt sich ein lückenloses Bonusheft aus. Wer es 5 bzw. 10 Jahre lang gefüllt hat, erhöht den Festzuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz.

Die Tabelle zeigt, wie sich der Zuschuss zur Regelversorgung für Zahnersatz mit dem Bonusheft verändert. Nicht mitgerechnet wird das Jahr, in dem eine Behandlung der Zähne ansteht.

Bonusheft lückenlos geführt

Zuschuss zur Regelversorgung

Bonusheft lückenlos geführt

Zuschuss zur Regelversorgung

< 5 Jahre

60 %

< 5 Jahre

60 %

5 bis 9 Jahre

70 %

5 bis 9 Jahre

70 %

> 10 Jahre

75 %

> 10 Jahre

75 %

Was passiert bei Lücken im Bonusheft?

Ein Jahr ohne Zahnarztbesuch und Kontrolluntersuchung sollte vermieden werden, ansonsten beginnt das Stempelsammeln wieder von vorn.

Nicht immer ist der Bonus und damit der erhöhte Festzuschuss bei einer Lücke oder einem verlegten Heft sofort hinfällig.


So vermeiden Versicherte Lücken:

Die Zukunft: das digitale Bonusheft

Das Bonusheft soll Patientinnen und Patienten auch in Zukunft einen Anreiz liefern, regelmäßig ihre Zähne untersuchen zu lassen. Ab 2022 wird allerdings vieles einfacher und digitaler. Denn dann wird das Bonusheft Bestandteil der elektronischen Patientenakte.

Dafür haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung das medizinische Informationsobjekt „zahnärztliches Bonusheft“ umgesetzt (3). Darin sollen medizinische Daten in einem standardisierten Format dokumentiert werden, damit sie über IT-Systeme ausgelesen und bearbeitet werden können.

Vorteile des digitalen Bonushefts

Vorsorgeuntersuchungen können ab 2022 digital erfasst werden. Das manuelle Nachtragen entfällt. Das entlastet den Zahnarzt oder die Zahnärztin sowie die Mitglieder der Krankenkasse. Per App kann sich ein Patient oder eine Patientin dann Jahr für Jahr an die regelmäßigen Kontrollen erinnern lassen.

Allgemein gilt:

Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht bei der Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr.

FAQs zum Bonusheft

Wer sein Bonusheft mindestens fünf Jahre lang lückenlos geführt hat, kann viel Geld sparen, wenn einmal eine Krone oder Prothese benötigt werden. Versicherte können für regelmäßige Prophylaxe bzw. Individualprophylaxe Stempel sammeln und damit den Zuschuss ihrer Krankenkasse zum Zahnersatz deutlich erhöhen – von 60 Prozent auf bis zu 75 Prozent. Wird das Bonusheft gewissenhaft geführt, können Patienten im Falle einer kostspieligen Zahnersatzversorgung viel Geld sparen.

Wer kann schon von sich sagen, dass er in Sachen Mundhygiene alles richtig macht? Das Bonusheft ist für die Versicherten ein Anreiz, Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt regelmäßig wahrzunehmen. Damit soll sich die Zahngesundheit (Mund - und Zahnerkrankungen) und allgemeine Gesundheit von Patientinnen und Patienten in Deutschland verbessern. Zusätzlich gibt das Bonusheft einen Überblick über bereits wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen.

Wer sein Bonusheft mindestens fünf Jahre lang lückenlos geführt hat, kann viel Geld sparen, wenn einmal eine Krone oder Prothese benötigt werden. Versicherte können für regelmäßige Prophylaxe bzw. Individualprophylaxe Stempel sammeln und damit den Zuschuss ihrer Krankenkasse zum Zahnersatz deutlich erhöhen – von 60 Prozent auf bis zu 75 Prozent.

Das Bonusheft ist ein Anreiz, Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt als Patient regelmäßig wahrzunehmen. Damit soll sich die Zahngesundheit von Patientinnen und Patienten in Deutschland verbessern. Zusätzlich gibt das Bonusheft einen Überblick über bereits wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen.

Das Bonusheft gibt es in jeder Zahnarztpraxis. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt erhalten die Bonusheftchen bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Sie sind nur etwas größer als ein Personalausweis und passen bequem in den Geldbeutel. Nimm Kontakt zu deinem Zahnarzt auf oder frag einfach direkt in deiner Praxis nach.

Das Bonusheft gibt es in jeder Zahnarztpraxis. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt erhalten die Bonusheftchen bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Sie sind nur etwas größer als ein Personalausweis und passen bequem in den Geldbeutel.

Es ist kein Problem, wenn man sein Bonusheft verloren hat, denn in der Zahnarztpraxis wird ein neues Bonusheft ausgestellt. Bereits wahrgenommene Untersuchungen der Zähne werden anhand der Patientenakte nachgetragen, damit der Anspruch auf höheren Festzuschuss nicht verlorengeht. Können die Vorsorgeuntersuchungen auf diesem Weg jedoch nicht nachgetragen werden, entfällt die höhere Erstattung der GKV. In Zukunft entfällt das Nachtragen: Ab 2022 wird das Bonusheft digital.

Es ist kein Problem, wenn man sein Bonusheft verloren hat, denn in der Zahnarztpraxis wird ein neues Bonusheft ausgestellt. Bereits wahrgenommene Untersuchungen der Zähne werden anhand der Patientenakte nachgetragen, damit der Anspruch auf höheren Festzuschuss nicht verlorengeht. In Zukunft entfällt das Nachtragen: Ab 2022 wird das Bonusheft digital.

Bei einem Zahnarztwechsel behält das Zahnbonusheft seine Gültigkeit, da die Einträge einfach vom neuen Zahnarzt fortgesetzt werden können. Sollte der neue Zahnarzt ein neues Bonusheft ausstellen, müssen beide auf jeden Fall gewissenhaft aufbewahrt werden. Nur in Kombination können die beiden Hefte die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen.

Ein Bonusheft zu führen, ist für niemanden verpflichtend. Gerade für Mitglieder einer Krankenkasse, die keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, ist es oft allerdings sinnvoll, einen gestempelten Nachweis für regelmäßig durchgeführte Kontrollen im Mundraum zu sammeln. Wer am Ball bleibt, bekommt schon nach fünf Jahren einen nicht unerheblichen Bonus von der Krankenkasse. Je nach Tarif ist das Führen des Bonushefts auch für Menschen mit Zahnzusatzversicherung sinnvoll.

Ein Bonusheft zu führen, ist für niemanden verpflichtend. Gerade für Mitglieder einer Krankenkasse, die keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, ist es oft allerdings sinnvoll, einen gestempelten Nachweis für regelmäßig durchgeführte Kontrollen im Mundraum zu sammeln. Wer am Ball bleibt, bekommt schon nach fünf Jahren einen nicht unerheblichen Bonus von den Kassen. Je nach Tarif ist das Führen des Bonushefts auch für Menschen mit Zahnzusatzversicherung sinnvoll.

Die Härtefallregelung trifft für Versicherte zu, die 2020 ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 1.274 Euro haben. Außerdem gilt eine Grenze von 1.751,75 Euro, wenn sie mit einem Angehörigen zusammenleben, für jeden weiteren Angehörigen jeweils plus 318,50 Euro.

Erwachsenen wird empfohlen ein bis zweimal im Jahr Zahnarztbesuche wahr zu nehmen. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos. Dafür bekommen sie einen Stempel im Bonusheft, jedoch nur einmal pro Jahr

Quellen:

(1) § 22 Fünftes Sozialgesetzbuch, dejure.org/gesetze/SGB_V/22.html (aufgerufen am 24.09.21).

(2) Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, 15.09.2020, www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-15-9-2020.1425.de.html, (aufgerufen am 24.09.21).

(3) Informationsseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu Medizinischen Informationsobjekten, mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=14877316 (aufgerufen am 24.09.2021).

Sabrina Quente
HIER SCHREIBT Sabrina Quente

Sabrina ist freie Autorin für Versicherungs- und Digitalisierungsthemen. Sie war Redakteurin bei Fachzeitschriften und lernte als Content Editor bei ottonova die vielen Facetten der Versicherungswelt kennen.

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Dr. Jens Gottschalk
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Dr. Jens Gottschalk ist seit 1997 Zahnarzt und praktiziert seit 2003 in seiner eigenen Praxis im Herzen Münchens. Er betreut seine Patienten in allen Belangen der Zahnheilkunde und ist spezialisiert auf die ästhetische und funktionelle Versorgung komplexer Zahnsituationen.